16707/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Vergütungsansprüche bei Sehbehelfen bei der SVS
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) hat folgendes Infoblatt veröffentlicht:


Dazu ist in einem weiteren Infoblatt zu entnehmen:

Die Internetseite der SVS gibt weiters dazu folgendes an:[1]
Für folgende andere bewilligungspflichtige Leistungen nutzen Sie bitte das Service „Verordnung zur Bewilligung einreichen":
· Geplante Behandlung: Dialyse, Hauskrankenpflege, Operationen, geplante Auslandsuntersuchung oder -behandlung, sonstige ärztliche Bewilligungen
· Heilnahrung
· Therapie: Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychotherapie, Heilmassage
· Transport
· Heilbehelf oder Hilfsmittel: z.B.: Blutzuckerartikel, Gehhilfen, Hörgeräte, Sehbehelfe, Orthesen, Bandagen, Prothesen, Orthopädische Schuhe, Einlagen, Wundversorgung, Verbände
Somit sind Sehbehelfe bewilligungspflichtig, was vor allem für Menschen mit Behinderungen eine massive Hürde darstellt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Entspricht es den gesetzlichen Vorgaben, dass Sehbehelfe bei einer Sozialversicherung bewilligungspflichtig sind?
2. Wie bewerten Sie die Handhabe dieser Bewilligungspflicht von Sehbehelfen der SVS?
3. Wie verhalten sich die Konditionen bei Sehbehelfen der SVS im Vergleich zu den anderen Versicherungen, speziell in Bezug auf die Bewilligungspflicht, den Selbstkostenanteil und den Maximalbetrag?
4. Welche Leistungsunterschiede bei Sehbehelfen wie etwa bei Brillen (unter Berücksichtigung der Qualität, etwa Kunststoffgläser usw.) oder Kontaktlinsen usw. können bei den einzelnen Sozialversicherungen ausgemacht werden?
5. Welche Leistungs- und Konditionsunterschiede bei Sehbehelfen können bei den einzelnen Sozialversicherungen in Bezug auf Menschen mit Behinderungen festgehalten werden?
6. Wie bewerten Sie diese ungleiche Handhabe, vor allem in Anbetracht einer möglichen Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen?
7. Wollen Sie Maßnahmen ergreifen, damit die Leistungen auf Sehbehelfe der einzelnen Sozialversicherungen harmonisiert werden?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, warum nicht?