16714/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Remote-Arbeitskräfte aus der Ukraine in Österreich
Am 4. Oktober 2023 fand der IKT-Konvent 2023 statt.[1] Der ÖVP-nahe Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS) thematisierte, dass geflüchtete Personen aus der Ukraine in Österreich als „Remote-Arbeitskräfte“ für Firmen in der Ukraine arbeiten würden, - dies aber ohne dass Steuern und Sozialabgaben in Österreich geleistet würden. Alle im Arbeits- und Wirtschaftsministerium, insbesondere aber ÖVP-Arbeits- und Wirtschaftsminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher würden das wissen, aber wegschauen.
Folgende Informationen liefert das Arbeitsmarktservice (AMS) zur Beschäftigung geflüchteter Ukrainer in Österreich:[2]
Geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen
So unterstützt das AMS Ihr Unternehmen bei der Einstellung geflüchteter Personen aus der Ukraine.
Aktuelle Information zur Verlängerung des Aufenthaltsrechts für Vertriebene
Das temporäre Aufenthaltsrecht wurde Ende Jänner 2023 bis 4. März 2024 verlängert. Es handelt sich dabei um ein Aufenthaltsrecht ex lege, das unabhängig von der Ausstellung eines neuen Ausweises für Vertriebene besteht. Das bedeutet, dass das Aufenthaltsrecht unabhängig vom Gültigkeitsdatum auf diesem Ausweis jedenfalls auch nach dem 3. März 2023 weiterhin besteht. Die Ausweise mit dem verlängerten Gültigkeitsdatum werden automatisch an die Adressen des Zentralen Melderegisters (ZMR) der Vertriebenen versandt, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Sie möchten geflüchtete Personen aus der Ukraine einstellen?
· Personen mit einer blauen Aufenthaltskarte ("Ausweis für Vertriebene") haben ab 21. April 2023 (Inkrafttreten des BGBl 43/2023) freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Das heißt, Unternehmen brauchen keine Bewilligung durch das AMS, wenn sie Personen mit einem Ausweis für Vertriebene beschäftigen wollen.
Ausweis für Vertriebene (Muster)

· Wenn Sie in der aktuellen Situation Ihre Bereitschaft zur Einstellung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zum Ausdruck bringen möchten, eignen sich folgende Formulierungen für Ihren Inseratentext: "Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees. / Mi duzhe radi zajavkam na robotu vid bizhenciv z Ukraini." So wird Ihr Stelleninserat gut und schnell in "alle jobs" gefunden.
Wie Sie als attraktive_r Arbeitgeber_in aus der Ukraine geflüchtete Personen als Mitarbeiter_innen gewinnen
Aus der Ukraine geflüchtete Personen stehen vor großen Herausforderungen. Wie beispielsweise Unterkunft (in Reichweite eines künftigen Arbeitsplatzes), Mobilität, Deutschkenntnisse, Kinderbetreuung und Integration in ein neues Umfeld. Erfolgskritische Themen im Unternehmen, die - zielgruppenunabhängig - darüberhinaus gehen, sind die Eingliederung in bestehende Teams, die Vereinbarkeit von Beruf von Familie und einiges mehr. Von der Bewältigung dieser Herausforderungen hängt es ab, ob der Einstieg in das Arbeitsleben in Österreich gut gelingt. Und Sie können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten und damit wertvolle Arbeitskräfte für Ihr Unternehmen gewinnen und halten.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm und Mag. Christian Ragger an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie viele ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben seit dem 1.1.2022, in Österreich eine unselbständige Beschäftigung, die in Österreich steuer- und abgabenpflichtig war, ausgeübt?
2. Wie haben sich diese unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse auf die Branchen Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeitsüberlassung aufgeteilt?
3. Wie haben sich diese Beschäftigungsverhältnisse jeweils auf die einzelnen Kalendermonate Jänner 2022 bis September 2023 aufgeteilt (Fragen 1 und 2)?
4. Wie viele ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben seit dem 1.1.2022, in Österreich eine selbständige Beschäftigung, die in Österreich steuer- und abgabenpflichtig war, ausgeübt?
5. Wie haben sich diese unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse auf die Branchen Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Arbeitsüberlassung aufgeteilt?
6. Wie haben sich diese Beschäftigungsverhältnisse jeweils auf die einzelnen Kalendermonate Jänner 2022 bis September 2023 aufgeteilt (Fragen 4 und 5)?
7. Wie viele ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben als „Remote-Arbeitskräfte“ unselbständig bzw. selbständig seit dem 1.1.2022 in Österreich für ukrainische Firmen in der Ukraine bzw. in Österreich gearbeitet?
8. Für welche Branchen bzw. Wirtschaftszweige haben diese ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger als „Remote-Arbeitskräfte“ unselbständig bzw. selbständig seit dem 1.1.2022 in Österreich für ukrainische Firmen in der Ukraine bzw. in Österreich gearbeitet?
9. Wie viele von diesen als „Remote-Arbeitskräfte“ tätigen ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern waren seit dem 1.1.2022 steuer- und sozialversicherungspflichtig in Österreich (Fragen 6 und 7)?
10. Wie viele von diesen als „Remote-Arbeitskräfte“ tätigen ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern waren seit dem 1.1.2022 steuer- und sozialversicherungspflichtig in der Ukraine (Fragen 6 und 7)?
11. Wie viele von diesen als „Remote-Arbeitskräfte“ tätigen ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern waren seit dem 1.1.2022 steuer- und sozialversicherungspflichtig in der einem Drittland und in welchem (Fragen 6 und 7)?
12. Seit wann haben Sie als zuständiger Arbeits- und Wirtschaftsminister Kenntnis vom Vorhalt des AMS-Vorstands Johannes Kopf auf dem IKT-Konvent 2023 vom 4. Oktober 2023 betreffend die Umgehung von Steuer- und Abgabenpflichten durch ukrainische „Remote-Arbeitskräfte“?
13. War Ihnen als zuständigem Arbeits- und Wirtschaftsminister dieser Vorhalt des AMS-Vorstands Johannes Kopf auf dem IKT-Konvent 2023 vom 4. Oktober 2023 betreffend die Umgehung von Steuer- und Abgabenpflichten durch ukrainische „Remote-Arbeitskräfte“ schon vorher bekannt und wenn ja seit wann?
14. Welche Maßnahmen haben Sie als zuständiger Arbeits- und Wirtschaftsminister dagegen bisher unternommen (Fragen 12 und 13)?