16715/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Extremismus in Österreich
Am 28. September 2023 wurden in Oberösterreich im Unterausschuss „Extremismus“ des Oö. Landtags Fragen rund um die Berichte der DSN bzw. des LVT OÖ behandelt. Einige Fragen konnten der Auskunftsperson des LVT OÖ mit Verweis an die DSN nicht beantwortet werden.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Am 17. September 2023 berichtete der „ORF Wien“ von einem in Österreich geborenen Islamisten (17 Jahre alt), der in Wien einen Anschlag plante und mehrere IS-verherrlichende Chatgruppen betrieb. Gibt es derzeit derartige konkrete Gefahren in Österreich, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?
2. Wie viele „Gefährder“ (potenzielle Terroristen) sind derzeit in Österreich bekannt, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?
a. Wie werden diese „Gefährder“ überwacht?
3. Am 6. September 2023 berichtete die Oberösterreichische „Kronen Zeitung“ von einer zehnköpfigen, islamistischen Terrorgruppe, die im Bezirk Linz-Land ausgehoben wurde. Die Gruppe glorifizierte Tötungsvideos und sprach davon, „Kuffar“ (Ungläubige) töten zu wollen. Laut Innenministerium liegt eine fundamentale islamische bis terroristische Einstellung vor. Wie ist der derzeitige Erkenntnisstand der Ermittlungsbehörden?
a. Wie viele Anzeigen gab es aufgrund dieses Vorfalls?
b. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aufgrund dieses Vorfalls eingeleitet?
c. Wie viele dieser Personen sind derzeit in Haft, U-Haft bzw. werden überwacht?
4. Am 29. Juli 2023 berichtete die Steirische „Kronen Zeitung“ von zwei in Österreich geborenen IS-Sympathisanten (15 und 16 Jahre alt), die einen Anschlag auf eine Schulklasse planten, „um alle Christen zu ermorden“. Generell mehrten sich in den letzten Monaten Vorfälle im In- und Ausland bezüglich tätlicher Übergriffe in Bildungseinrichtungen auf Lehrpersonal, bei denen ein islamistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden kann. Gibt es derzeit derartige Gefahren in Österreich, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?
5. Am 14. September 2023 berichtete die Wiener „Kronen Zeitung“ von islamistischen Sittenwächtern, die muslimische Frauen mit öffentlicher physischer Gewalt zum Kopftuchtragen zwingen. Gibt es derzeit derartige Gefahren in Österreich, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bundesländer?
6. In welchen Bereichen gibt es extremistischen Einfluss aus dem Ausland?
a. Wenn ja, in welcher Form wird dabei Einfluss aus dem Ausland ausgeübt?
7. Welche Organisationen bzw. Institutionen fallen mit Stand Oktober 2023 unter die DSN-Definition des Extremismus?
a. Warum fallen diese Organisationen bzw. Institutionen unter die Definition des Extremismus, einzeln aufgeschlüsselt nach Auflistung strafrechtlicher Verurteilungen sowie einer Begründung?
8. Wie fällt die Beurteilung der DSN zu folgenden Strömungen, Institutionen, Gruppen aus?
§ Türkischer Rechtsextremismus (siehe Erdogan-Wahl)
§ Avrasya-Verein Linz (Wolfsgrüße)
§ Moscheeverein Vöcklabruck
§ ATIB
§ ALIF
§ Verbindungen zu Milli Görüs
§ Separatistischer Extremismus im Ausländerbereich (zB Türken versus Kurden, Palästinenser, …)
§ Jihad-Rückkehrer
§ Sittenwächter
§ Klimakleber (Last Generation usw.)
§ Antifa
§ Clans
a. Wie groß sind die jeweiligen Gruppe?
b. An welchen Orten bzw. Regionen treten die jeweiligen Gruppen in Erscheinung, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer?
c. Welche Gruppen stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes?
9. Wessen Aufgabe ist es, Moscheevereine sowie Moscheen und darin stattfindende Predigten auf extremistische Inhalte zu überwachen?
a. Wie findet diese Überwachung konkret statt?
10. Werden aktuell Moscheevereine bzw. Moscheen überwacht?
a. Wenn nein, warum nicht, obwohl es mehrere Berichte zu extremistischen Tendenzen gibt?
b. Reichen die Personalressourcen zur ausreichenden Überwachung von Moscheen aus?
11. Laut uns zugetragenen Akten eines Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit der Moschee in Vöcklabruck sieht sich das LVT OÖ nicht in der Lage, aufgrund der Sprachbarriere und Personalausstattung die Radikalisierung des Moscheevereins überprüfen zu können. Im Gerichtsverfahren wurde deshalb ein Sachverständiger aus Deutschland benötigt. Man könne auch keine Informationen zu auftretenden Predigern und deren vorgetragenen Inhalten vorweisen. Ist das Personal der DSN bzw. LVT OÖ personell und fachlich ausreichend für die Aufgaben ausgestattet (Personalengpass, Sprachbarriere)?
12. Laut dem wörtlichem Protokoll der Wiener Gemeinderatssitzung von 16. Mai 2018 organisierte der Imam der damaligen Imam-Ali-Moschee in der Wiener Mollardgasse, Erich Muhammad Waldmann, mehrmals den Al-Quds-Tags in Wien, wo zur Vernichtung des Staates Israel aufgerufen wurde. Befindet sich der zum Islam konvertierte Imam Waldmann, der in seinen Hass-Predigten den Islamischen Staat und die Scharia gefordert hat, in Österreich?
a. Falls ja, wird er beobachtet?
b. Falls ja, hält dieser Imam weiterhin Predigten ab?
c. Falls nein, wo befindet sich diese Person derzeit?
13. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der mehrmals auftretenden Wolfsgrüße beim „Avrasya“-Verein Linz bisher durchgeführt, über die „der „ORF OÖ“ und „Der Standard“ berichteten?
a. „Wolfgrüße“ fallen im Gegensatz zu „Hitlergrüßen“ nicht unter das Verbotsgesetz, sondern unter das Symbole-Gesetz. Der große Unterschied entsteht dadurch, dass beim „Wolfsgruß“ maximal ein Monat Freiheitsstrafe in einem Verwaltungsstrafverfahren droht – bei einem „Hitlergruß“ allerdings bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe durch ein Geschworenengericht. Lässt sich aus Sicht des Verfassungsschutzes dieser Unterschied aufgrund der Gefahr für die Sicherheit des Staates aufgrund von Vorfällen in den letzten Jahrzehnten rechtfertigen?
b. Lässt sich die unterschiedliche strafrechtliche Gewichtung der beiden Tathandlungen „Wolfsgruß“ bzw. „Hitlergruß“ aus Sicht des Innenministeriums aufgrund der Gefahr für die Sicherheit des Staates aufgrund von Vorfällen in den letzten Jahrzehnten rechtfertigen?
c. Werden „Wolfsgrüße“ statistisch als Rechtsextremismus erfasst?
14. Der türkischstämmige Freistädter SPÖ-Gemeinderat İbrahim Cansız wird in einem Bericht der „Dokumentationsstelle Politischer Islam“ erwähnt: „Weitere Beispiele für die enge Vernetzung Millî Görüş-naher Strukturen mit politischen Institutionen in Österreich sind z.B. İbrahim Cansız […]. Cansız ist neben seiner Tätigkeit als Jugendvorsitzender des Dachverbandes ALIF auch für die SPÖ als Mitglied im Gemeinderat Freistadt aktiv“. Im Oktober 2021 berichtete das „Oberösterreichische Volksblatt“ von einem Treffen der ALIF-Jugend (Vorsitzender Cansiz) am Wolfgangsee, wo mehrere SPÖ-Gemeinderäte anwesend waren. Vortragender war Turgut Akin, der durch antisemitische Postings wie „Zionismus als großes Problem“ auffiel. Wie fällt die Beurteilung zum im Bericht „Politischer Islam“ vorkommenden Freistädter SPÖ-Gemeinderat Ibrahim Cansiz, dessen Umfeld sowie der angesprochenen Veranstaltung aus, bei der offenbar ein Antisemit Vortragender war?
15. Laut dem deutschen Polizeigewerkschafter Erich Rettinghaus aus Nordhein-Westfalen beträgt der Anteil von Clan-Kriminalität bereits 17 Prozent der deutschen Gesamtkriminalität. In den österreichischen Verfassungsschutzberichten der Jahre 2020-2022 kommt das Wort „Clan“ nicht vor. Gibt es in Österreich keine Clan-Kriminalität?
a. Falls doch, in welcher Form?
b. Falls doch, in welchen Größenordnungen?
c. Falls doch, in welchen Regionen?
d. Falls doch, wieso werden diese Aktivitäten nicht im Verfassungsschutzbericht erwähnt?
16. Nach dem terroristischen Angriff auf Israel durch die Hamas tauchten in den sozialen Medien Bilder mehrerer Pro-Palästinenser-Kundgebungen in Wien auf. Am 11.10.2023 wurde eine Demonstration am Stephansplatz abgehalten, die zuvor von der Polizei Wien untersagt wurde. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Festnahmen, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Anzahl und Grund der Festnahme?
a. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Identitätsfeststellungen, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, jeweilige Staatsbürgerschaft, Anzahl und Grund der Identitätsfeststellung?
b. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Wegweisungen, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Anzahl und Grund der Wegweisung?
c. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Angriffe auf Sicherheitspersonal, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, Anzahl und Art des Angriffs?
d. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Strafanzeigen, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, jeweilige Staatsbürgerschaft der angezeigten Person und jeweiliges Delikt?
e. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Anzeigen nach dem Verwaltungs(straf)recht, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, jeweilige Staatsbürgerschaft der angezeigten Person und jeweiliges Delikt?
f. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab es Gewalt durch die Demonstrierenden gegenüber Polizeibeamten, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, jeweilige Staatsbürgerschaft der angezeigten Person und jeweiliges Delikt?
g. Bei welcher dieser Anti-Israel-Demonstrationen in Österreich ab 7. Oktober 2023 gab Gewalt durch die Demonstrierenden gegenüber anderen Zivilisten, aufgeschlüsselt nach Datum, Ort, jeweilige Staatsbürgerschaft der angezeigten Person und jeweiliges Delikt?
h. Wieso konnte die Polizei Wien nicht verhindern, dass trotz Verbots die Anti-Israel-Demonstration am 11.10.2023 am Wiener Stephansplatz abgehalten wurde?
17. Laut einem Bericht der Kronen Zeitung rekrutierten mehrere Linksextreme und Islamisten aktiv während der Anti-Israel-Demonstration am 11.10.2023 in Wien. Dennoch wurde laut Medienberichten nur eine Strafanzeige getätigt. Wie viele Islamisten rekrutierten auf dieser Demonstration?
a. Wie viele Linksextreme rekrutierten auf dieser Demonstration?
b. Wieso wurden die bereits bekannten Islamisten nicht festgenommen?
c. Wieso wurden die bereits bekannten Linksextremisten nicht festgenommen?
d. Wieso wurden die bereits bekannten Islamisten nicht angezeigt?
e. Wieso wurden die bereits bekannten Linksextremisten nicht angezeigt?
18. Zumindest bei der Anti-Israel-Demonstration am 11.10.2023 am Wiener Stephansplatz wurden laut Videoaufzeichnungen lautstark antisemitische Parolen verbreitet. Fallen diese Aussagen wie „Chaibar, Chaibar, ya yahud, dschaisch Mohammed saya'ud“ („Chaibar, Chaibar, oh ihr Juden! Mohammeds Heer kommt bald wieder!“), „Kindermörder Israel“ oder „From the river to the sea – Palestine will be free “ unter einen Straftatbestand?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wie viele Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch gab es aufgrund der Parolen der Teilnehmer der Anti-Israel-Demonstration am 11.10.2023 am Wiener Stephansplatz?
c. Wie viele Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch gab es aufgrund gleichlautender Parolen von Teilnehmern der Anti-Israel-Demonstration im Mai 2021 in Wien?
19. Was werden Sie als Innenminister unternehmen, um Demonstrationen, bei denen offen Terror gefeiert und die Vernichtung eines Staates gefordert werden, künftig zu unterbinden?
a. Welche Maßnahmen haben sie diesbezüglich bisher gesetzt?
20. Werden die Anti-Israel-Demonstrationen, die seit Anfang Oktober in Österreich allgegenwärtig sind, als extremistisch eingestuft?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wie groß ist die Pro-Palästina- bzw. Anti-Israel-Gruppierung in Österreich, aufgeschlüsselt in die einzelnen Bundesländer und Bezirke?
21. Wie lautet die Risikoanalyse zu anstehenden Pro-Palästina-Demonstrationen?
a. Stimmt es, dass öffentlich davor gewarnt wurde, Israel-Flaggen in der Nähe dieser Demonstrationen zu zeigen?
b. Stimmt es, dass jüdische Schulen Warnungen an die Familien ihrer Schüler aussprachen?
c. Sind diese Bedrohungen gefährlicher einzustufen, als beispielsweise jene der sogenannten „neuen Rechten“?
22. Wie beurteilt die DSN das Hinzufügen von Lach-Smileys durch offenkundig arabischstämmige Personen zu Nachrichten-Postings über die terroristischen Angriffe auf Israel?
a. Werden solche Aktivitäten von der DSN verfolgt?
|
|
|
23. Laut dem Jahresbericht 2022 des Bundesamtes für Verfassungsschutz Deutschland stieg türkischer Rechtsextremismus im Vergleich zum Vorjahr von 11.000 auf 12.100 Vorfälle (+10%). In Österreich findet er keine Erwähnung. Warum nicht?
a. Wird in Österreich türkischer Rechtsextremismus statistisch als Rechtsextremismus angerechnet?
24. Laut Hintergrundgespräch eines Mitarbeiters der DSN mit der APA gelten laut DSN Klimakleber (Letzte Generation usw.) trotz provokanter Nichtachtung von Gesetzen und Urteilen als „eindeutig nicht extremistisch“ und „absolut transparent“. Deckt sich diese Beurteilung mit der offiziellen Sichtweise der DSN?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wie beurteilt die DSN generell das vorsätzliche Sperren von Verkehrswegen durch passives Kleben aus scheinbar höheren Motiven?
d. Wie würden vorsätzliche Straßensperren beurteilt werden, wenn sich heimatverbundene Aktivisten auf Verkehrswege im Grenzgebiet kleben, um illegale Migration zu verhindern?
25. Wie beurteilt die DSN den Umstand, dass eine Person, die weiterhin als Sprachrohr des Tiktok-Accounts der SPÖ OÖ dient und bis zum 4. Oktober 2023 als Frauensprecherin der SJ OÖ auf der Website der SPÖ OÖ geführt wurde, den Massenmord durch Stalin mit einem Lachen darstellenden Kommentar verharmlost?
a. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?
b. Falls diese Aussage noch nicht bekannt war: Welche Maßnahmen werden diesbezüglich nun ergriffen werden?
c. Erfüllt diese Handlung einen Tatbestand des Verbotsgesetzes oder sonstiger strafrechtlicher Bestimmungen?
d. Wird dieser Fall als Linksextremismus dokumentiert?
e. Wird dieser Fall im Verfassungsschutzbericht 2023 dokumentiert?

26. Wie beurteilt die DSN den Umstand, dass ein Funktionär der SPÖ andere demokratisch gewählte Parteien in einem mittlerweile gelöschten Social-Media-Beitrag als Nazis bezeichnet?
a. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?
b. Falls diese Aussage noch nicht bekannt war: Welche Maßnahmen werden diesbezüglich nun ergriffen werden?
c. Erfüllt diese Handlung einen Tatbestand des Verbotsgesetzes oder sonstiger strafrechtlicher Bestimmungen?
d. Wird dieser Fall als Rechtsextremismus dokumentiert?
e. Wird dieser Fall im Verfassungsschutzbericht 2023 dokumentiert?

27. Laut LVT OÖ reichen Kontakte zu bereits wegen Extremismusverdacht überwachten Personen aus, um selbst von Überwachung wegen Extremismusverdacht betroffen zu sein. Reicht es demnach, einem Salafisten auf Tiktok zu folgen, um von Überwachung betroffen zu sein?
a. Werden Follower von Salafisten-Accounts überwacht?
b. Ist demnach eine Klimaklebe-Aktion, bei der ein Mitglied der „Identitäten Bewegung“ teilnimmt, rechtsextrem?
28. Wie beurteilt die DSN vor dem Hintergrund einer aktuellen Anfrage den Umstand, dass künftig der Verein „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“ (DÖW) jährlich einen Rechtsextremismus-Bericht verfasst?
a. Wird es mit dem Verein DÖW einen Datenaustausch und eine Zusammenarbeit durch die DSN bzw. die Landesstellen geben?
29. Im Interview mit der Kronen Zeitung von 15.10.2023 sprach der Leiter der DSN davon, dass die DSN bei den Gruppierungen IBÖ und DO5 bei den Personen zwischen „Innerem Kern“, „Aktivisten“, „Unterstützern“ und „Sympathisanten“ unterscheide. Wie viele Personen umfasst zum Zeitpunkt der Anfrage die IBÖ in Österreich, aufgeschlüsselt nach den Unterteilungen „Innerer Kern“, „Aktivisten“, Unterstützer“ und „Sympathisanten“ sowie den einzelnen Bundeländern?
a. Wie viele Personen umfasst zum Zeitpunkt der Anfrage die Gruppierung DO5 in Österreich, aufgeschlüsselt nach den Unterteilungen „Innerer Kern“, „Aktivisten“, Unterstützer“ und „Sympathisanten“ sowie den einzelnen Bundeländern?
30. Im Interview mit der Kronen Zeitung von 15.10.2023 sprach der Leiter der DSN davon, dass der Verfassungsschutz neben alten und neuen (IBÖ, DO5) Rechten auch noch andere rechtsradikale Gruppierungen im Auge habe. Welche Gruppierungen das, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Personen, Bundesland und Begründung der Einstufung als rechtsextrem?
31. Im Interview mit der Kronen Zeitung von 15.10.2023 sprach der Leiter der DSN davon, dass bei den Gruppierungen der IBÖ und DO5 „Anzeichen von Gewalttendenzen festgestellt wurden“. Als Beispiel diente „eine Aktion im Mittelmeer 2017, wo man ein Schiff charterte und Flüchtlinge in Seenot an der Einreise hindern wollte“. Welche konkreten „Anzeichen von Gewalttendenzen“ gab es in den Jahren 2018 bis inkl. 2023 durch diese Gruppierungen, aufgeschlüsselt nach Vorfall, Delikt und Kalenderjahr?
a. Welche strafrechtlichen Delikte samt Verurteilung können diesen Gruppierungen zur Last gelegt werden, aufgeschlüsselt in die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021, 2021 und bisheriges Jahr 2023 sowie Delikt, konkreter Schaden und Beschreibung des Sachverhalts?
32. Wie hoch war die Anzahl von angezeigtem Linksextremismus in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Österreich, aufgeschlüsselt auf die Kalenderjahre, die einzelnen Bundesländer sowie der Art des vermeintlichen Delikts (Sachbeschädigung, Körperverletzung oder ausschließlich verbale/gestische/visuelle Tathandlungen)?
a. Wie viele der Anzeigen betrafen Vorfälle im Internet (Postings, WhatsApp, Social Media, …)?
33. Wie hoch war die Anzahl von angezeigtem Rechtsextremismus in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in Österreich, aufgeschlüsselt auf die Kalenderjahre, die einzelnen Bundesländer sowie der Art des vermeintlichen Delikts (Sachbeschädigung, Körperverletzung oder ausschließlich verbale/gestische/visuelle Tathandlungen)?
a. Wie viele der Anzeigen betreffen Vorfälle im Internet (Postings, WhatsApp, Social Media, …)?
b. Werden die Anzeigen wegen Rechtsextremismus auffallend oft von gleichen Personen eingebracht?
34. Wie viele der Anzeigen in Bezug auf Rechtsextremismus in den Jahren 2020, 2021 und 2022 betrafen eine konkrete Schädigung eines Rechtsguts, aufgeschlüsselt in Kalenderjahr, Sachbeschädigung und Körperverletzung?
a. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen von Burschenschaftern gab es in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 in Österreich, die auf Extremismus zurückzuführen sind, aufgeschlüsselt in die Kalenderjahre und die einzelnen Bundesländer?
35. Gilt laut DSN offensichtlich linker Vandalismus (zB das schmähhafte Malen eines typischen Hitler-Bartes auf ein Gesicht eines Wahlplakates, das Zeichnen eines Hakenkreuzes auf ein Wahlplakat oder Gebäude) als rechtsextreme Straftat?
36. Wird das Zerschneiden von offiziell gehissten Israel-Flaggen aus „politisch Motiven“, wie zB am 11.10.2023 in Linz, als Rechtsextremismus gewertet?
37. Wird in den einzelnen Bundesländern ein gezeichnetes Hakenkreuz gleichwertig als „rechtsextremer Vorfall“ dokumentiert oder gibt es hier Unterschiede (zB zwischen Burgenland und Oberösterreich)?
38. Wie hoch ist der Anteil von Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund bei linksextremen Straftaten in Oberösterreich in den Jahren 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr?
39. Wie hoch ist der Anteil von Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund bei rechtsextremen Straftaten in Oberösterreich in den Jahren 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr?
40. Wie hoch ist der Anteil von Ausländern bzw. Personen mit Migrationshintergrund bei antisemitischen/antizionistischen Straftaten in Oberösterreich in den Jahren 2020, 2021 und 2022, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr?
a. Falls diese Daten nicht vorhanden sind, warum werden diese Daten aufgrund der aktuellen Lage nicht offiziell festgestellt?
41. Wie viele Anzeigen gab es wegen Klimakleber-Aktivitäten, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2022 und 2023 sowie die einzelnen Bundesländer?
42. Wie viele Verfahren gab es im wegen Klimakleber-Aktivitäten, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2022 und 2023 sowie die einzelnen Bundesländer?