Eingelangt am 20.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin
für Justiz
betreffend Folgeanfrage: Stand
der Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission
Minderjährige brauchen besonderen Schutz. Bei allen
Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu
berücksichtigen. In Österreich stehen die Rechte von Kindern im
Verfassungsrang. Es gilt gemäß Art. 1 BVG Kinderrechte und Art. 3
Abs. 1 der Kinderrechtskonvention das Vorrangigkeitsprinzip in allen Belangen.
Auch im gesamten Asylverfahren ist das Kindeswohl daher vorrangig zu
berücksichtigen. Unbegleitete asylsuchende Minderjährige stellen -
auf Grund der Tatsache, dass sie ohne Eltern oder zuständiger
Begleitperson in Österreich sind - eine besonders vulnerable Gruppe dar,
auf die im Asylverfahren deshalb ausdrücklich Rücksicht zu nehmen
ist. Vor allem bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen wie Schubhaft
und Abschiebungen ist die Beachtung des Kindeswohls ganz zentral.
Die Kindeswohlkommission, welche Anfang 2021 nach den
öffentlichen Diskussionen rund um die Abschiebung von zwei Familien mit in
Österreich aufgewachsenen und teils hier geborenen Kindern nach Georgien
und Armenien eingesetzt wurde, hat am 13.7.2021 ihren Abschlussbericht
präsentiert. Der Bericht hält insbesondere fest, dass, während
die Kinderrechte in Österreich zwar ausreichend abgesichert sind, es
erhebliche Schwierigkeiten im Vollzug gibt. Insbesondere wurde die rechtliche
Anwendungspraxis bei Asyl- und Bleiberechtsverfahren kritisiert, welche laut
Kommission den völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen
Verpflichtungen Österreichs nur unzureichend gerecht wird. Weiters gab es
Kritik an den unterschiedlichen Vorgangsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in
den verschiedenen Bundesländern, die sich aus mangelnden einheitlichen
Standards ergeben.
Die im Bericht enthaltenen Empfehlungen beziehen sich
insbesondere auf folgende Themenbereiche:
- Kindeswohlprüfung
im materiellen Asyl- und Fremdenrecht (Abs. 181-189)
- Rechtsberatung
von Minderjährigen (Abs. 190-191)
- Altersfeststellung
von UMF (Abs. 192)
- Kindgerechtes
Verfahren (Abs. 193-196)
- Kindeswohl
bei Abschiebungen (Abs. 197-200)
- Obsorge
für UMF (Abs. 201)
- Unterbringung
und Betreuung (Abs. 202-208)
- Staatenlosigkeit
(Abs. 209)
- Rechtliche
Rahmenbedingungen (Abs. 210-211)
- Statistik
und Daten (Abs. 212-213)
- Kinderrechte-Monitoring
(Abs. 214)
Wir NEOS haben zuletzt im Frühjahr 2022 nach dem Stand
der Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission gefragt (1, 2). Zu
diesem Zeitpunkt war die Umsetzung von zahlreichen Empfehlungen nach ausständig,
weshalb aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen sowie
diesbezüglich geplanten Maßnahmen von Interesse sind.
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/10961
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/10960
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
181: "In allen Entscheidungen im Rahmen des Asyl- und
Fremdenrechts, die Kinder betreffen, soll eine umfassende
Prüfung des Kindeswohls und der Auswirkungen der
Entscheidungen auf die Rechte des Kindes gewährleistet werden."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Inwiefern wird eine Prüfung des
Kindeswohls durchgeführt bei
i. Entscheidungen im Zulassungsverfahren (insbesondere bei der
Prüfung von Überstellungen im Dublin-Verfahren)?
ii. Entscheidungen über Asyl im Hinblick auf
kindspezifische Fluchtgründe?
iii. Entscheidungen über subsidiären Schutz bei der
Beurteilung der Situation im Herkunftsland?
iv. der Prüfung der Zulässigkeit von
Rückkehrentscheidungen, einschließlich der Möglichkeit, auch
bei Abschiebungen bis zuletzt aktuelle Entwicklungen und Umstände in der
Situation betroffener Kinder gebührend zu berücksichtigen?
v. Entscheidungen über einen Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
182: "Struktur und Kriterien der Kindeswohlprüfung sind in Handlungsanleitungen
für Referent:innen des BFA(...) festzulegen. Dabei ist auf
die Zusammenarbeit mit der KJH, insbesondere bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdungen, Bedacht zu nehmen." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
183: "Die Kindeswohlprüfung hat alle einschlägigen
internationalen und europarechtlichen Vorgaben zu
berücksichtigen, einschließlich
der Kinderrechtskonvention und ihrer Interpretation durch UN-Organe,
der EMRK und der Rechtsprechung des EGMR, insbesondere im Hinblick
auf Art 2, 3 und 8 EMRK, sowie weiterer spezifischer höchstgerichtlicher Entscheidungen
und Rechtsvorschriften. Dazu zählt etwa die Unzulässigkeit
einer Rückführung von Kindern ohne vorgehende
Kindeswohlprüfung zur Vermeidung von Kinderhandel." Wurde
diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
184: "Die Kindeswohlprüfung muss über die Wahrung
der Familieneinheit hinausgehen und eigenständig die
Situation und Integration von Kindern berücksichtigen. Eine
Verletzung des Kindeswohls durch eine aufenthaltsbeendende Maßnahme
kann meist nicht dadurch aufgewogen werden, dass die Einheit der
Familie gewahrt bleibt. Die eigenständige Bedeutung des –
umfassend definierten - Kindeswohls muss in der Entscheidung zum
Ausdruck kommen." Wurde diese Empfehlung mittlerweile
umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
185: "Dafür erscheint es notwendig, Rechtsvorschriften,
die die Kindeswohlprüfung mittelbar oder unmittelbar betreffen, auf
notwendige Änderungen zu überprüfen. Das gilt (ua)
für den Kriterienkatalog des § 138 ABGB, der die besonderen
Verhältnisse von minderjährigen Flüchtlingen, wie die
Bindung zu und Sozialisation in Österreich und das Verhältnis
zum Herkunftsland, nicht ausreichend berücksichtigt. Der so
ergänzte Katalog soll in den Asyl- und Fremdengesetzen unter Verweis
auf das BVG Kinderrechte als Prüfungsmaßstab für alle
Entscheidungen verankert werden, die Kinder betreffen." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
186: "In § 9 BFA-VG und in § 55 AsylG soll
ausdrücklich auf den Kindeswohlvorrang gemäß Art 1
BVG Kinderrechte verwiesen werden. Damit soll die Notwendigkeit einer
eigenständigen Kindeswohlprüfung vor allem in
Rückkehrentscheidungen und Entscheidungen über Aufenthaltstitel
aus berücksichtigungswürdigen Gründen unterstrichen werden."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
187: "In Entscheidungen über Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen sollen in einem
formalisierten Verfahren die Erfahrungen von Personen berücksichtigt
werden, die die Schutzsuchenden als Nachbarn, bei
ehrenamtlichen Tätigkeiten, in der Schule, in Vereinen
kennengelernt und mit ihnen gelebt haben. Den Berichten soll, vor
allem in Härtefällen, besonderes Gewicht zukommen."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
188: "In den Länderdokumentationen sollen die
Gewährleistung des Kindeswohls und der Kinderrechte im Herkunftsstaat
verstärkt und als eigener Abschnitt behandelt werden."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
189: "Es soll geprüft werden, ob UMF (wie in
Frankreich) ein Bleiberecht bis zur Volljährigkeit
gewährt werden soll, wenn und soweit kein Grund für
die Aberkennung von Asyl, subsidiärem Schutz oder eines
Aufenthaltstitels vorliegt. Nützen UMF ihre Chance, machen sie
sich mit unseren Werten vertraut, halten sie sich an die Gesetze,
lernen sie Deutsch und beginnen oder schließen sie
eine Ausbildung ab, dann sollte entschieden werden, ob sie auf Dauer
bleiben dürfen." Wurde diese Empfehlung mittlerweile
umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
190: "Rechtsberatung für asylsuchende Kinder
und Familien von Beginn an soll sichergestellt werden. Kinder
sollen ein Recht auf Zugang zu kindgerechter Information
über das Verfahren in einer für sie verständlichen Sprache
haben." Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
191: "Bei der Rechtsberatung vor der Erstbefragung und bei
der Anwesenheit der Rechtsberater:innen bei der Erstbefragung soll
die derzeit nur für unmündige UMF geltende Regelung auf
mündige UMF erstreckt werden." Wurde diese Empfehlung
mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
193: "Die Verfahren sollen Referent:innen und Richter:innen
zugeteilt werden, die qualifiziert sind, auf die besonderen
Bedürfnisse von Kindern einzugehen und die Kinder
qualitätsvoll am Verfahren zu beteiligen." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche konkrete(n)
Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
194: "Für alle mit der Kindeswohlprüfung befassten
Personen, wie Referent:innen des BFA, Richter:innen des BVwG,
Sozialarbeiter:innen der KJH,
Dolmetscher:innen, Vertrauenslehrer:innen und Schulpsycholog:innen,
sollen unter Einbeziehung von UNHCR, IOM, UNICEF und der
Zivilgesellschaft, verpflichtende und regelmäßige Aus-
und Weiterbildungsprogramme zu Kinderrechten
und Kindeswohlprüfung im asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren
angeboten werden. Für Dolmetschdienste, Erhebungen und Gutachten
sollen kindspezifische Qualitätsstandards erstellt werden."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
195: "Auch Kinder unter 14 Jahren sollen in Verfahren
gehört werden, soweit erforderlich mit Unterstützung durch
Fachkräfte, die für den Umgang mit Kindern geschult sind. Die
kontradiktorische Vernehmung von Kindern in Zivil- und Strafverfahren kann
als Vorbild dienen." Wurde diese Empfehlung mittlerweile
umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
196: "Wie in Zivilverfahren soll auch in Asyl- und
Fremdenrechtsverfahren ein Unterstützungsmodell für
Kindernach dem Vorbild eines Kinderbeistands eingeführt und
für eine psychosoziale Verfahrensbegleitung gesorgt werden."
Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
201: "Die Obsorge für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge soll dringend für ganz Österreich einheitlich
gestaltet werden. Die derzeit bestehende Schutzlücke muss geschlossen
werden und die Obsorge von Beginn an sichergestellt sein, allenfalls auch
im Wege einer vorläufigen Obsorge. Dazu braucht es eine gesetzliche
Regelung, ähnlich der für im Bundesgebiet aufgefundene
Kinder." Wurde diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
202: "Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige
sollen unverzüglich in geeigneten Einrichtungen der
Bundesländer untergebracht werden. Das Ergebnis der
Altersschätzung von UMF soll nicht abgewartet werden." Wurde
diese Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
203: "Minderjährige Flüchtlinge, auch mündige
Minderjährige, sollen in Einrichtungen untergebracht werden, die den Standards
der KJH entsprechen. Bei Bedarf sollen Unterbringung und Betreuung bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres verlängert werden.
Minderjährige Flüchtlinge sollen gleich behandelt werden wie
heimische fremdbetreute Kinder. Das betrifft vor allem Tagsätze
für Betreuungseinrichtungen, psychosoziale Versorgung und Bildungs- und
Ausbildungsmöglichkeiten." Wurde diese Empfehlung
mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
210: "Die Umsetzung von Strategien der EU zur Sicherung der
Kinderrechte und des Kindeswohls, wie der EU-Kinderrechtsstrategie vom
März 2021 (Fokus auf kindgerechte Justiz, einschließlich
Asylverfahren) soll durch klar definierte Zuständigkeiten im Bereich
der Verwaltung und strukturierte Maßnahmen sichergestellt
werden. Die EU-„Kindergarantie“ zur angemessenen
Versorgung von Kindern und Schutz vor Kinderarmut, soll durch klar
definierte Zuständigkeiten im Bereich der Verwaltung und
strukturierte Maßnahmen sichergestellt werden." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
211: "Den vorliegenden Bericht in die im
Regierungsübereinkommen festgelegte Evaluation des BVG
Kinderrechte einzubeziehen." Wurde diese Empfehlung
mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
212: "In einem jährlichen Lagebericht soll von den
damit befassten Behörden die Situation asylsuchender Kinder und
Familien aus kinderrechtlicher Perspektive dargestellt werden. Zu den
Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche in Asylverfahren
soll eine Folgenabschätzung vorgenommen werden." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
213: "Die Erfassung statistischer Daten im Asyl- und
Fremdenrecht soll ausgebaut werden. Erfasst werden soll insbesondere die
Zahl an Anträgen, Verfahren und Entscheidungen, jeweils gesondert
nach Alter (Minderjährigkeit) und Familienstatus. Zu Minderjährigen
sollen Daten zu Dublin-Überstellungen, zur Gewährung von Asyl,
subsidiärem Schutz, Aufenthalt aus
berücksichtigungswürdigen Gründen, zu
Rückkehrentscheidungen und Abschiebungen, zu Schubhaft bzw zur Anwendung
gelinderer Mittel sowie zur Obsorgeübertragung und Unterbringung in
Einrichtungen der KJH und in der Grundversorgung aufbereitet werden. Diese
Daten sollen wie die Asylstatistik regelmäßig
veröffentlicht werden." Wurde diese Empfehlung mittlerweile
umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?
- Kindeswohlkommission-Empfehlung Abs.
214: "Ein umfassendes und unabhängiges
Kinderrechte-Monitoring soll eingerichtet Gegenstand des Monitorings
soll die Beachtung der Kinderrechte in der gesamten Gesetzgebung und
Vollziehung und damit auch im Zusammenhang mit Asyl und Migration sein. Es
soll jährlich ein Monitoring-Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte
in Österreich erstellt werden, einschließlich eines eigenen
Kapitels zu Asyl und Migration. An der Erstellung des Berichts sollen
Kinder und Jugendliche angemessen beteiligt werden." Wurde diese
Empfehlung mittlerweile umgesetzt?
- Wenn ja, wann und durch welche
konkrete(n) Maßnahme(n)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, ist geplant, diese
Empfehlung in dieser Legislaturperiode noch umzusetzen?