16723/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend flächendeckende Umsetzung und Budgetierung von Gewaltambulanzen  

 

Österreich hat ein Problem mit Männergewalt. Allein im Jahr 2023 wurden bisher (Stand 25. Oktober) 23 Femizide begangen.[1] Jede dritte Frau ist von körperlicher und/oder sexueller Gewalt innerhalb oder außerhalb von intimen Beziehungen (erlebt ab dem Alter von 15 Jahren) betroffen – das sind nahezu 35% der weiblichen Bevölkerung.[2] Dennoch sind die Verurteilungsraten vergleichsweise gering. Gewaltambulanzen können wesentlich dazu beitragen, gerichtssichere Beweise zu sichern, wenn Gewalt passiert. In Österreich gibt es in Graz ein erfolgreiches Pilotprojekt und auch an der Klinik in Innsbruck beispielsweise gibt es Vorzeigeprojekte.

Im Mai 2021 hat die SPÖ daher einen Antrag[3] zur Beweissicherung bei häuslicher Gewalt eingebracht, der auch eine flächendeckende Umsetzung von Gewaltambulanzen abzielt. Seither wurde der Antrag im Justizausschuss mehrfach vertagt. Es gab Ankündigungen, bislang hat die türkis-grüne Bundesregierung aber nichts umgesetzt.

Am 22. Oktober 2023 berichtete die APA, dass seitens des Ministeriums „Zwei Modellregionen in fünf Bundesländern laut Ministerium geplant“ seien. Offensichtlich sollen diese Modellregionen im Osten und im Süden Österreichs angesiedelt werden. Der Präsident des OLG Innsbruck meinte dazu, es sein nicht einzusehen, warum Innsbruck nicht dabei ist. Er empfand die flächendeckende Einrichtung von Gewaltambulanzen als „gesellschaftspolitisch wichtiges Angebot.“ Es gehe um eine „unverzügliche Befundaufnahme der körperlichen Beeinträchtigung“, um diese in einem „allfälligen Strafverfahren verwerten“ zu können. Oftmals sei die Beweissicherung nämlich „mangelhaft“, durch die rasche Sicherstellung könne die Verurteilungsquote steigen, wird der Gerichtschef von der APA zitiert.

Seitens des Justizministeriums ist an die Abgeordneten noch keine Information ergangen. Es ist nicht klar, wann und wo diese Projekte umgesetzt werden sollen.

Aus dem Budget für das Jahr 2024 geht außerdem nicht eindeutig hervor, wie hoch die vorgesehenen finanziellen Mittel sind. Im Teilheft UG 13 ist lediglich auf Seite 23 zu lesen:

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann werden Gewaltambulanzen in Österreich flächendeckend umgesetztsein?

2.    Wie hoch ist das Budget, das für Gewaltambulanzen im Jahr 2024 vorgesehen ist?

3.    Was konkret wird damit finanziert?

4.    Entspricht es der Wahrheit, dass auch im Jahr 2024 lediglich Pilotprojekte umgesetzt werden?

a)    Wenn ja, wo?

b)    Auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen?

5.    Wie hoch ist das Budget, das für die Prozessbegleitungsleistungen im Jahr 2024 vorgesehen ist?

6.    Wie entwickelt sich dieses Budget im Vergleich zu den Vorjahren?

7.    Wie genau sieht der im Budget erwähnte „Pilotbetrieb für Gewaltambulanzen“ aus?

a)    Wo wird eine solche Einrichtung geschaffen?

b)    Wie viel Personal steht der oder den Einrichtungen zur Verfügung?

c)    Welche sonstigen Kosten wurden veranschlagt?

8.    Entspricht es der Wahrheit, dass im Westen Österreichs keine Gewaltambulanzen geschaffen werden?

a)    Wenn nein, wo wird ein Angebot geschaffen und wie wird dieses aussehen?

b)    Wenn ja, warum?

c)    Ist vorgesehen künftig ein Angebot im Westen Österreichs zu schaffen und wenn ja bis wann und wo?

d)    Wie werden Sie sonst sicherstellen, dass auch im Westen Österreichs der Gewaltschutz vorangetrieben wird?



[1] Vgl.: AÖF – Femizide in Österreich (aoef.at)

[2] Vgl.: Gewalt gegen Frauen - STATISTIK AUSTRIA - Die Informationsmanager

[3] Vgl.: Beweissicherung bei häuslicher Gewalt (1638/A(E)) | Parlament Österreich