16724/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Folgeanfrage: Pauschaler Energiekostenzuschuss für alle Selbstständigen?

 

Entgegen dem Rat von Wirtschaftsexperten beschließt die Bundesregierung immer neue Wirtschaftshilfen, die an immer weniger Voraussetzungen geknüpft werden. Finanzminister Brunner predigt zwar ständig das Sparen und beteuert, dass man wieder weg vom Nanny-Staat wolle, gleichzeitig wirft die Bundesregierung mit dem neuen Zuschuss erneut auch Gutverdienern mit mehr als 6000 Euro im Monat pauschal 400 Euro hinterher. Konkrete Daten zur Treffsicherheit all der Geldgeschenke auf Kosten der Steuerzahler bleibt die Bundesregierung bisher schuldig.

Das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde im Juli 2022 vom österreichischen Parlament beschlossen. (1) Ziel des Gesetzes war "die Unterstützung von energieintensiven Unternehmen in Bezug auf die derzeit hohen Energiekosten". Viele Wochen später, am 28.9.2022, wurden dann die Details zur Richtlinie präsentiert. (2) Die Hilfen wurden auf alle Unternehmen ohne Rücksicht auf Energieintensität ausgeweitet. Doch die Bundesregierung packte Ende März 2023 noch eine weitere Gießkanne aus (3). Für kleinere Unternehmen mit 10.000 bis 400.000 Euro Jahresumsatz wurde ein Pauschalfördermodell entworfen, mit dem man zwischen 110 und 2.475 Euro abholen kann. Auffällig ist, dass bei jeder weiteren Wirtschaftshilfe die Voraussetzungen weniger werden und die Unterstützung damit immer weniger zielgerichtet. Beim Energiekostenzuschuss 1 mussten noch höhere Energiekosten und ab einer gewissen Stufe sogar ein Betriebsverlust nachgewiesen werden. Beim Pauschalmodell kann fast jedes Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 400.000 EUR einen Antrag stellen. Da der Republik vor lauter Geldgeschenke die Abwickler ausgehen, wurde zudem sogar die Forschungsförderungsgesellschaft mit der Abwicklung betraut. Ende Juni 2023 wurde im Wirtschaftsausschuss das nächste Hilfsinstrument beschlossen. Diesmal sollen alle sogenannten "neuen Selbstständigen" 410 Euro über die Sozialversicherung gutgeschrieben werden. Diesmal muss man das Geld nicht mal beantragen und wieder ist jemand anderes zur Abwicklung verdonnert worden. Im Ausschuss bestätigten auf NEOS Nachfrage die Abgeordneten der Regierungsparteien, dass die Hilfen verteilt werden, weil sonst alle anderen auch was bekommen haben. Die Frage nach den Kosten wurde mit dem einfachen Hinweis schulterzuckend beantwortet, dass Initiativanträge keine wirkungsorientierte Folgenabschätzung brauchen. Wer kein Begutachtungsverfahren macht, muss also aus Sicht der Regierungsparteien nicht mal die Kosten abschätzen.

 

Entgegen dem Rat von Wirtschaftsforschern, die vor einer erneuten Überförderung von Unternehmen gewarnt haben (5) (6), verteilt die Bundesregierung munter weiter teure Geldgeschenke an alle Unternehmen, obwohl der Finanzminister seit Oktober 2022 immer wieder medial ausrichtet, dass mit dem Nanny-Staat Schluss sein muss. Budgetdisziplin und zielgerichtete Krisenpolitik predigen, aber gleichzeitig inflationstreibende Geldverbrennung leben!

 

Diese Anfrage dient dazu, mehr Transparenz in die Abwicklung der erwähnten Unterstützungszahlungen aus Steuergeld zu bringen. Um dem Vorwurf der zügellosen Geldverschwendung entgegenzutreten, sollte vonseiten des Wirtschaftsministers all den Kosten auch solide Kennzahlen über die Entwicklung der einzelnen Branchen gegenübergestellt werden. Dort, wo die Energiepreise an die Verbraucher voll weitergegeben wurden, lässt sich ein zielgerichteter Einsatz von Steuergeld sehr schwer argumentieren.

 

Quellen:

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02680/index.shtml#tab-ParlamentarischesVerfahren
  2. https://www.diepresse.com/6195713/13-milliarden-fuer-unternehmen-die-fakten-zum-energiekostenzuschuss
  3. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk0367#XXVII_A_03223
  4. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3476
  5. https://www.wifo.ac.at/news/unterstuetzungsmassnahmen_fuer_unternehmen
  6. https://orf.at/stories/3298723/
  7. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/15346?selectedStage=100

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen haben bis dato einen Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss nach § 408 GSVG? Wenn möglich, bitte um Aufschlüsselung nach ÖNACE Zahlen.
  2. Wie viele Personen haben bis dato  einen Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss nach § 408 GSVG, überschreiten jedoch die Höchstbeitragsgrundlage? Wenn möglich, bitte um Aufschlüsselung nach ÖNACE Zahlen.
  3. Haben nach § 408 GSVG anspruchsberechtigte Personen die 410 EUR bis dato bereits gutgeschrieben bekommen, obwohl dies erst im Rahmen der Beitragsvorschreibung für das vierte Quartal 2023 vorgesehen ist? Wenn möglich, bitte um Aufschlüsselung nach ÖNACE Zahlen.
  4. Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen am 1.9.2023:
    1. Inwiefern waren die Zahl der Anspruchsberechtigten bereits vor dem 1.9.2023 dem BMAW bekannt?
    2. Welche Veränderungen in den Zahlen ergaben sich konkret aus der Prüfung am 1.9.2023?
    3. Wie ist die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen am 1.9.2023 konkret abgelaufen? 
    4. Waren Vorarbeiten zu Überprüfung notwendig und welche Kosten waren damit verbunden?
  1. Aus welchen sachlichen Gründen wurde die Sozialversicherung als zuständige Stelle gewählt?
    1. Warum wurde nicht das BMF mit der Abwicklung betraut? 
    2. Liegen Ihnen zur Frage 5 und 5a aktuellere Informationen vor, als jene, die in der Anfrage-Beantwortung (15346/AB XXVII. GP) geschildert wurden?

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. Kosten:
    1. In der Anfrage-Beantwortung (15346/AB XXVII. GP) schildern Sie, dass rund EUR 20 Mio. benötigt werden. Wofür genau? Bitte nach Auszahlungen und Verwaltungskosten unterscheiden.

                                          i.    Inwiefern wurden diese eingehalten bzw. überschritten?

    1. Welche Kosten sind mit der Abwicklung verbunden? 

                                          i.    Welche Kosten wurden veranschlagt?

    1. Wie viele Mitarbeiter sind mit der Abwicklung beschäftigt? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben.
    2. Wann ist mit einem "Abschluss der Arbeiten" wie es in der Anfrage-Beantwortung (15346/AB XXVII. GP) heißt, zu rechnen?
  1. Erarbeitung der Maßnahme:
    1. Wie und mit welchen Personen wurde der in der Anfrage-Beantwortung (15346/AB XXVII. GP) geschilderte Initiativantrag konkret abgestimmt?