16729/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.10.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Werner Herbert

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Vorbildungsausgleich zwischen den Schemen V1 und V2

 

Im Bereich des Vorbildungsausgleiches zwischen Arbeitsplätzen in den Bereichen V1 und V2 besteht ein eklatantes Problem. Konkret geht es um den Abschluss eines berufsbegleitenden Studiums während einer laufenden Anstellung im V2-Schema.

 

Bei einem Studiumbeginn im V2-Schema werden bis zu 5 Besoldungsjahre nach Überstellung auf einen V1-Arbeitsplatz vom Besoldungsalter abgezogen. Zum einen bedeutet dies eine niedrigere Entlohnungsstufe im V1 Schema, zum anderen eine niedrigere Stufe der Funktionszulage oder gar den Verlust der Regelstufe. Dies führt dazu, dass langjährige Mitarbeiter in der Verwaltung gleich wie externe Neuaufnahmen bezahlt werden, aber klarerweise mit höheren Ansprüchen konfrontiert sind. Seitens der Personalabteilungen wird die Ansicht vertreten, dass die Bezahlung im V1-Schema ein abgeschlossenes Studium voraussetzt und daher ein Vorbildungsausgleich nötig ist.

 

Im Hinblick auf den OGH Beschluss ObA97/19h ist dies auch aus rechtlicher Sicht richtig. In der Praxis bedeutet dies aber eine Demotivierung der berufsbegleitend Studierenden, da in den Jahren des Studiums oft Vollzeit gearbeitet wurde und diese Jahre so die finanzielle Wertigkeit der Vorrückung verlieren. Weiteres besteht die Gefahr eines möglichen Brain-Drains durch Abgänge oder Wechsel in Landes- oder Gemeindeverwaltungen, wo diese Regelungen nicht greifen.

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen in Ihrem Ressort haben in den vergangenen 5 Jahren ein berufsbegleitendes Studium begonnen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre?

2.    Wie viele dieser Personen in Ihrem Ressort haben dieses berufsbegleitende Studium tatsächlich abgeschlossen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre?

3.    Wie viele dieser Personen waren oder sind konkret von der beschriebenen Schlechterstellung betroffen, aufgeschlüsselt auf die jeweiligen Jahre?

4.    Gibt es Zahlen oder Statistiken über Wechsel aus Ihrem Ressort in die Landes- oder Gemeindeverwaltungen?

5.    Welche Rolle spielt es dabei, dass diese schlechterstellenden Regelungen dort nicht einschlägig sind?