16740/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.10.2023
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Auswirkungen des Klimatickets auf das heimische Mobilitätsverhalten
Seit 26. Oktober 2021 ist das sogenannte „Klimaticket“ in Österreich offiziell im Einsatz. Mit der Einführung wurde nicht nur Lob, sondern auch Kritik an dem Vorhaben von Seiten diverser Experten erhoben. Neben der Unübersichtlichkeit und zum Teil Doppelgleisigkeit diverser regionaler Klima- und „Regionentickets“, die bereits bestanden, sind auch die Kosten für den Bund und den Steuerzahler gravierend. Das Klimaticket wird nämlich neben den Erlösen aus den Ticketverkäufen auch durch einen Zuschuss aus dem Bundesbudget finanziert. Für das Jahr 2022 sind im Bundesbudget Mittel in Höhe von 160 Millionen Euro vorgesehen. Die jeweiligen Bundesländer werden mit 100 Millionen Euro aus Bundesmitteln gefördert. Zusätzlich wurden diese Mittel Mitte 2022 auf 80 Millionen Euro auf insgesamt 180 Millionen Euro pro Jahr erhöht.[1] Bereits bei der Einführung des Klimatickets sicherte sich die Ostregion einen Großteil dieses Regionalgeldes. Die westlichen Bundesländer steigen finanziell wesentlich schlechter aus, ebenso wie Menschen in dünnbesiedelten und infrastrukturtechnisch schwach ausgebauten Regionen.
Besonders aber rund um die tatsächlichen Nutzungszahlen und die seither stattgefundenen Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten der österreichischen Bürger herrscht weithin Unklarheit und Intransparenz. Wie etwa aus den Antworten der Anfragen 14846/J, 14844/J, 14843/J sowie 14842/J „Kostenübernahme des Klimatickets für Ministeriumsmitarbeiter“ ermittelt werden konnte, erhielten Mitarbeiter der grün-geführten Ressorts, mit Ausnahme des BMK, weil hier Daten dazu fehlten, kostenlose Klimatickets zur Verfügung gestellt, was den Steuerzahler nicht nur weitere knapp 740.000 Euro kostete, sondern auch zu einer Verzerrung der Absatzzahlen führt. Fragwürdige Marketing-Aktionen, wie jene des „Klimaticket-Tattoos“, runden dieses Bild ab. Überdies wird auch kritisiert, dass das Klimaticket besonders Bestandskunden dazu „verleitet“, die Bahn öfter für private Ausflugszwecke zu nutzen und so die ohnehin nicht ausreichenden Kapazitäten gerade zu Pendler-Stoßzeiten überzustrapazieren. In der „Süddeutschen Zeitung“ stand dazu etwa:
Überfüllte Züge vor allem auf den Hauptstrecken an beliebten Reisetagen, die ab und zu sogar von der Polizei geräumt werden müssen, haben zu einer Debatte darüber geführt, ob das Klimaticket schuld sei.
Des Weiteren wurde im Rahmen des Budgets für das Jahr 2024 von der Bundesregierung angekündigt, das Klimaticket für 18-Jährige ein Jahr kostenlos zur Verfügung zu stellen.[2] Drei Jahre Zeit soll man folglich haben, dieses in Anspruch nehmen zu können. Ganze 120 Millionen Euro pro Jahr sind für diese weitere Verzerrung der tatsächlichen Annahmen und Absatzzahlen des Klimatickets budgetiert. Fraglich ist auch, ob die exklusive und kostenlose Zurverfügungstellung des Klimatickets nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt und somit eine Diskriminierung darstellt.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
i. Ist angedacht, dies zu evaluieren und wenn ja, wann?