16747/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.10.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Pharmakonzerne sprachen jahrelang Mindestpreise ab
Folgender Bericht in der Zeitung „Kurier“ vom 19. Oktober 2023 lässt einmal mehr den begründeten Verdacht zu, dass internationale Pharmakonzerne mit Recht und Gesetz auf Kriegsfuß stehen:[1]
Aufgeflogen: Pharmakonzerne sprachen jahrelang Mindestpreise ab
Boehringer Ingelheim zu Kartellstrafe von 10 Millionen Euro verdonnert. Fast 14 Jahre lang gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
Die EU-Kommission hat den deutschen Pharmakonzern Boehringer Ingelheim wegen Preisabsprachen zu einer Kartellstrafe von etwas mehr als 10 Millionen Euro verdonnert. Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen - darunter Boehringer - vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Unternehmen hätten auch sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht.
Insgesamt sei zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden.
Boehringer zeigte sich geständig und akzeptiert Strafe
Konkret muss Boehringer den Angaben zufolge 10,4 Mio. Euro und damit den Löwenanteil der insgesamt 13,4 Mio. Euro schweren Kartellstrafe zahlen. Das Unternehmen habe noch einen Rabatt von zehn Prozent bekommen, weil es seine Beteiligung an dem Kartell eingeräumt hätte, so die Kommission. Die Firma C2 Pharma sei straflos geblieben, da sie das Kartell bei den Behörden gemeldet habe. Gegen die vier anderen beteiligten Unternehmen wurden Strafen zwischen 98.000 und 1,7 Mio. Euro verhängt.
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen wird auch gegen eine siebente Firma ermittelt, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen habe. Die Ermittlungen gegen Alchem würden fortgesetzt, so die Kommission.
Boehringer Ingelheim erklärte, das Unternehmen akzeptiere die Entscheidung. Während der Untersuchung habe man vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet. Der Konzern verfolge „eine Null-Toleranz-Politik gegenüber illegalen oder rechtswidrigen Geschäftspraktiken“.
Schadenersatzforderungen folgen
Die Wettbewerbshüter betonten zudem, dass jeder von dem wettbewerbswidrigen Verhalten Betroffene vor Gericht Schadenersatz fordern könne. Auch wenn die Kommission gegen die betreffenden Kartellteilnehmer eine Geldstrafe verhängt habe, könne Schadenersatz geltend gemacht werden, ohne dass dieser wegen der Geldstrafe der Kommission gemindert werde.
In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm und Mag. Christian Ragger an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Wirtschaftsminister die Kartellstrafe gegen den Pharmakonzern Boehringer Ingelheim?
2. Wie beurteilen Sie als zuständiger Wirtschaftsminister Preisabsprachen von Pharmakonzernen?
3. Können Sie als zuständiger Wirtschaftsminister ausschließen, dass es seit 2020 im Zusammenhang mit Covid-19 Preisabsprachen von Pharmakonzernen und Medizinproduktkonzernen international, auf EU-Ebene und in Österreich gegeben hat?
4. Wenn ja, welche Begründung können Sie als zuständiger Wirtschaftsminister dafür liefern?
5. Wenn nein, warum haben Sie als aktueller Wirtschaftsminister und ihre Vorgängerministerin Dr. Margarete Schramböck international, auf EU-Ebene und in Österreich nichts gegen diese Preisabsprachen unternommen?
[1] https://kurier.at/wirtschaft/aufgeflogen-pharmahersteller-sprachen-jahrelang-mindestpreise-ab/402638648