16756/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.10.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Verweigerung von Visa für Forscher:innen
Ende August 2023 wurde einem afghanischen Forscher, Osama K., ein österreichisches Visum verwehrt. Das Visum hätte er für den Besuch einer Fachtagung benötigt. Der Antrag des seit 2016 in Südkorea lebenden Afghanen wurde aufgrund eines „begründeten Verdachts“ der Passfälschung abgelehnt. Später stellte sich heraus, dass die österreichische Vertretung einen Buchstaben mit einer Ziffer verwechselte. Osama K. erhielt später zwar ein Visum, die Konferenz war allerdings schon vorbei (1).
Der Fall von Osama K. ist kein Einzelfall. Im November 2021 wurde einer afghanischen Forscherin, Amena Karimyan, ebenso das Visum verwehrt. Damals hatten die Universität Graz, der Akademie der Wissenschaften und des Grazer Kulturzentrums Forum Stadtpark darauf gedrängt, dass die junge afghanische Wissenschaftlerin nach Österreich reisen darf, um wissenschaftliche Vorträge zu halten. In ihrem Fall stellte das BMEIA sogar einen Schutzbrief aus, mit dem sie unter erheblichen Gefahren von Afghanistan nach Pakistan reiste, um bei der dortigen österreichischen Vertretung das im Schutzbrief versprochene Visum abzuholen. Allerdings lag kein Visum für sie bereit, ihr Antrag wurde abgelehnt (2, 3).
Auch die Volksanwaltschaft berichtete 2022 über einige Beschwerden aus dem Bereich des BMEIA. Der inhaltliche Hauptschwerpunkt der Beschwerden lag auf Visaverfahren der Österreichischen Botschaften (4). Es stellt sich die Frage, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen Forscher:innen aus Drittstaaten die Einreise verwehrt wird, wenn sie aus wissenschaftlichen Gründen nach Österreich einreisen möchten. Auch ist es generell von Interesse, wie deren Verfahren verläuft. Diese Vorgehensweise läuft dem Ziel des 2022 vom Nationalrat aufgrund einer Regierungsvorlage verabschiedeten Amtssitzgesetzes zuwider, welches die "Förderung der Ansiedlung und der Tätigkeit Internationaler Einrichtungen und Internationaler Nichtregierungsorganisationen sowie der Abhaltung Internationaler Konferenzen in Österreich" erleichtern soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende