16760/J XXVII. GP
Eingelangt am 02.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien
betreffend Wie lange müssen Medien noch auf die Qualitätsjournalismusförderung warten?
Am 7. November 2022 wurde der Ministerialentwurf für die "Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs", kurz "Qualitätsjournalismusförderung", von der Bundesregierung in Begutachtung geschickt. Kritik und Einwände, die während der Begutachtung eingebracht wurden, wurden fast alle ignoriert. Insgesamt sollen jährlich 20 Mio Euro ausgeschüttet werden. Die Kriterien für die Förderung sind eher gering. So sind die Empfänger:innen von Finanzmitteln beispielsweise nicht verpflichtet, sich am Aufsichtssystem des Presserats oder eines anderen Selbstkontrollorgans zu beteiligen oder die Einhaltung ethischer Standards nachzuweisen. Die Begutachtung endete am 19.12.2022. Am 30.03.2023 wurde das Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs; das Presseförderungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, Änderung (3292/A) von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht. Am 19.04.2023 wurde der Gesetzesvorschlag dann im Verfassungsausschuss diskutiert. In weiterer Folge wurde der Gesetzesvorschlag zur beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission nach Brüssel geschickt. Seither ist davon nichts mehr zu hören – außer, dass es seitens der Kommission schon mehrmals Nachfragen gab. Das ist ein klarer Hinweis, dass das Gesetz nicht besonders gut geschrieben wurde. Der erste Fördercall soll 2024 stattfinden. Dies bedeutet, dass bis zum 31.3.2024 die Anträge eingebracht werden müssen und es bis dahin natürlich auch eine professionell Struktur bei der Kommunikationsbehörde KommAustria geben muss, um die Förderungen umfassend zu prüfen und abzuwickeln. Dies benötigt eine gewisse Vorlaufzeit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende