16760/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Wie lange müssen Medien noch auf die Qualitätsjournalismusförderung warten?

 

Am 7. November 2022 wurde der Ministerialentwurf für die "Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs", kurz "Qualitätsjournalismusförderung", von der Bundesregierung in Begutachtung geschickt. Kritik und Einwände, die während der Begutachtung eingebracht wurden, wurden fast alle ignoriert. Insgesamt sollen jährlich 20 Mio Euro ausgeschüttet werden. Die Kriterien für die Förderung sind eher gering. So sind die Empfänger:innen von Finanzmitteln beispielsweise nicht verpflichtet, sich am Aufsichtssystem des Presserats oder eines anderen Selbstkontrollorgans zu beteiligen oder die Einhaltung ethischer Standards nachzuweisen. Die Begutachtung endete am 19.12.2022. Am 30.03.2023 wurde das Bundesgesetz über die Förderung des qualitätsvollen Journalismus in Medien des Print- und Online-Bereichs; das Presseförderungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, Änderung (3292/A) von den Regierungsparteien im Parlament eingebracht. Am 19.04.2023 wurde der Gesetzesvorschlag dann im Verfassungsausschuss diskutiert. In weiterer Folge wurde der Gesetzesvorschlag zur beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission nach Brüssel geschickt. Seither ist davon nichts mehr zu hören – außer, dass es seitens der Kommission schon mehrmals Nachfragen gab. Das ist ein klarer Hinweis, dass das Gesetz nicht besonders gut geschrieben wurde. Der erste Fördercall soll 2024 stattfinden. Dies bedeutet, dass bis zum 31.3.2024 die Anträge eingebracht werden müssen und es bis dahin natürlich auch eine professionell Struktur bei der Kommunikationsbehörde KommAustria geben muss, um die Förderungen umfassend zu prüfen und abzuwickeln. Dies benötigt eine gewisse Vorlaufzeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1.  Gab es Gespräche zum Bundesgesetz mit Mitarbeitenden in der EU-Kommission? Wenn ja, was waren die Inhalte?
  2. Wie oft gab es Rückfragen der Kommission zum Entwurf? Wenn ja, welche zu welchen Teilen des Gesetzes?
  3. Wann rechnen Sie mit der Notifizierung durch die Kommission?
  4. Wie sieht anschließend der weitere Zeitplan für die Ausrollung und Umsetzung der Förderung in Österreich aus?