Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚
Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausständige Stellenbesetzung in der
Alterssicherungskommission: Wie lange noch?
Postenkorruption
ist in Österreich nach wie vor weit verbreitet. Nicht zuletzt legte der
öffentlich gewordene “Sideletter” der Türkis-Grünen
Koalition dar, wie die Regierungsparteien planten, sich auch allerhöchste
Ämter in wichtigen Institutionen aufzuteilen, für deren Bestellung in
Wahrheit gesetzliche Vorschriften das Verfahren vorgeben.
Türkis-Grün
setzt damit nicht nur eine schlechte alte politische Tradition fort, die an
sich schon ein rechtsstaatlicher Skandal ist. Bei ihrer Postenkorruption
junktimieren beide Parteien die Bestellung so vieler wichtiger Positionen, dass
sich eine einzigartig dramatische Situation eingestellt hat:
- Die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde,
über 600 Tagen interimistisch geleitet, bis sich die Bundesregierung
am 10.10. auf Natalie Harsdorf-Borsch, zuvor interimistische
Leiterin, einigte
- Die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts, seit
über 300 Tagen interimistisch geleitet
- Der Vorsitz der Alterssicherungskommission, seit
über 600 Tagen vakant
- Die Präsidumsposten im Generalrat der
Oesterreichischen Nationalbank, über einem Monat vakant, bis es zu
einer Einigung der Bundesregierung kam
- Die Leitung der Generalprokuratur, seit über
einem Monat vakant
- Die Leitung der Datenschutzbehörde, seit einer
Woche vakant
- Die Vizepräsidentschaft des Obersten
Gerichtshofes, seit 1. Oktober vakant
Mit
Ende dieses Jahres geht zudem OGH-Präsidentin Elisabeth Lovrek in
Pension.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Inwiefern waren bzw. sind Sie oder wer in Ihrem Auftrag
o.ä. in das Bestellungsverfahren des Vorsitzes der Alterssicherungskommission involviert?
- Wann begannen die Planungen für die Ausschreibung des
Postens?
- Wann wurde ausgeschrieben?
- Wann wurde das Auswahlverfahren begonnen?
- Wie verlief das Auswahlverfahren?
i. Auf
Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wann wurde das Auswahlverfahren abgeschlossen?
- Gab es eine Reihung der Kandidat:innen?
i. Auf
welchen Kriterien erfolgte diese Reihung?
- Welcher Kandidat bzw. welche Kandidatin ist
bestgereiht?
i. Auf
welchen Kriterien erfolgte diese Beurteilung?
- Wann und wie wurden die Kandidat:innen informiert?
- Mit welchem Zeitlauf wurde bis zur Bestellung gerechnet?
i. Welcher
Zeithorizont wurde den Kandidat:innen kommuniziert?
- Aus welchem Grund dauerte bzw.
dauert die Nachbesetzung so lange?
- Welche Maßnahme haben
Sie oder wer in Ihrem Auftrag o.ä. jeweils wann gesetzt, um die
Nachbesetzung zu beschleunigen?
- Mit welchem Ergebnis?
- Welche Maßnahme haben
Sie oder wer in Ihrem Auftrag o.ä. jeweils wann gesetzt, damit die
bestqualifizierte Person bestellt wird?
- Mit welchem Ergebnis?
- Sollte es zum Zeitpunkt der Beantwortung noch immer nicht
zur Neubesetzung gekommen sein: Wann ist spätestens mit einem
Amtsantritt zu rechnen?
- Mit welchem/welchen Ministerium/Ministerien waren Sie oder
wer in Ihrem Auftrag o.ä. bezüglich dem Bestellungsverfahren des
Vorsitz der Alterssicherungskommission
im Austausch?
- Welche Stelle in Ihrem Ministerium ist inwiefern mit
welcher Stelle in welchem anderen Ministerium im Austausch?
- Wann fand der letzte Austausch zum Bestellungsverfahren
des Vorsitzes der Alterssicherungskommission
statt?
- Waren Sie bzw. wer in Ihrem Auftrag o.ä.
bezüglich dem Bestellungsverfahren des Vorsitz der Alterssicherungskommission im Austausch mit
dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundeskanzler bzw.
Vertreter:innen dieser Ressorts?
- Wann fand der letzte Austausch zum Bestellungsverfahren
des Vorsitzes der Alterssicherungskommission
statt?
- Besteht ein Einvernehmen?
i. Wenn
ja, seit wann?
ii. Wenn
nein, warum nicht?