16770/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend „Renovierung“ Innmauer in Innsbruck

 

Die Innsbrucker Bürger:innen sind über die Entwicklungen an der Franz-Gschnitzer-Promenade - entlang des Inn, hinter der Universität - nicht nur erstaunt, sondern verärgert. Mehr als 9.000 Menschen haben mittlerweile eine Petition unterschrieben, die einen Baustopp der Arbeiten an der Innmauer hinter der Hauptuniversität, an der sogenannten Franz-Gschnitzer-Promenade, verlangt.

Die Innmauer war immer ein wichtiger urbaner Treffpunkt für viele Menschen, doch die aktuellen Bauarbeiten zerstören diesen wertvollen Freiraum, dieses Kulturgut, für immer. Das kann nicht einfach so hingenommen werden. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es weder eine Kommunikation mit den Bürger:innen zum Bauvorhaben gab, noch aktuell irgendeine Information von Seiten des Bundes dazu vorliegt. Wer die Verantwortung für diesen städtebaulichen Fehler übernimmt, scheint auch nicht ganz klar zu sein: Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi sagt, er habe darauf keinen Einfluss. Das Bundesland Tirol sagt, der Bund sei zuständig da es sich um Bundeskompetenz handelt. Daraus ergeben sich viele Fragen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers, um deren Beantwortung ich hiermit bitte.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann wurde der Vorfall, dass eine Abdeckplatte in den Inn geworfen wurde, dem Bundesamt für Wasserwirtschaft mitgeteilt und von wem?
  2. Welche Gespräche gab es hinsichtlich möglicher Sanierungsoptionen, wann und mit wem?
    1. Inwiefern war das BMK eingebunden bzw. durch wen war es vertreten?
  1. Wann und von wem wurden die aktuellen Bauarbeiten - eine schmälere Abdeckplatte und ein mittig auf der Mauer befestigtes Geländer - so beschlossen und beauftragt?
  2. Warum hat die Stadt Innsbruck bei der Gestaltung dieses zentralen Ortes mit hoher Lebensqualität mitten in der Stadt keinerlei Mitspracherecht?
  3. Warum wurde der ursprüngliche Zustand (breitere Platten und kein Geländer) nicht einfach wiederhergestellt?
  4. Wie hoch sind die Baukosten? Bitte um Gliederung nach einzelnen Kostenstellen.
  5. Wer trägt diese Kosten? Bitte um genaue Angaben, wie die Kosten zwischen den unterschiedlichen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden und aus welchen Budgets diese finanziert werden.
  6. Wann wurden die Bauarbeiten ausgeschrieben, bzw. welche Art der Ausschreibung gab es?
  7. Welche alternativen Sanierungsoptionen, um die Aufenthaltsqualität der Mauer zu erhalten, wurden besprochen?
  8. Wäre z.B. ein Abtreppen der Mauer möglich gewesen, um das Sitzen auf der Mauer weiterhin zu ermöglichen dadurch und einen Zugang zum Inn zu schaffen?
  9. Wäre es möglich gewesen, auch weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bürger:innen zu setzen und das Betreten sowie das Sitzen auf der Mauer durch ein Hinweisschild „Benützung der Mauer auf eigene Gefahr“ zu kennzeichnen?
  10. Welche alternativen Optionen hätte es gegeben?
  11. Die Mauer ist seit mehr als 60 Jahren in dieser Ausführung vorhanden und bisher gab es keine Notwendigkeit, ein Geländer anzubringen. Was genau hat nun zur Entscheidung über die aktuellen Bauausführung geführt?
  12. Wie oft gab es in den vergangenen Jahren schwere Unfälle in diesem Bereich der Innmauer?
  13. Wurde geprüft, ob das Stahlgitter, das bekanntlich irgendwann rosten wird, das Potenzial hätte, durch die Löcher die komplette Innmauer zu zerstören und dadurch in weiterer Folge zukünftig enorme Kosten zu verursachen?
  14. Wird die restliche Innmauer, welche in weiten Teilen genau gleich ausgeführt ist wie die ursprüngliche Mauer ohne Geländer an der Franz-Gschnitzer-Promenade, ebenfalls mit einem Geländer versehen bzw. gleich umgebaut werden?
  15. Wann wird es in Österreich - so wie in Südtirol, in Deutschland oder in der Schweiz - endlich möglich sein, eine vernünftige Hochwasserverbauung zu entwickeln, welche es Städten und Gemeinden ermöglicht, diese Verbauungen für die Bürger:innen so zu gestalten, dass diese die Flüsse besser zu Erholungszwecken nutzen können und diese Flüsse auch zugänglich gemacht werden?