Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Ausständige Stellenbesetzung in der
Generalprokuratur: Wie lange noch?
Postenkorruption ist in Österreich nach wie vor weit
verbreitet. Nicht zuletzt legte der öffentlich gewordene “Sideletter”
der Türkis-Grünen Koalition dar, wie die Regierungsparteien planten,
sich auch allerhöchste Ämter in wichtigen Institutionen aufzuteilen,
für deren Bestellung in Wahrheit gesetzliche Vorschriften das Verfahren vorgeben.
Türkis-Grün setzt damit nicht nur eine schlechte
alte politische Tradition fort, die an sich schon ein rechtsstaatlicher Skandal
ist. Bei ihrer Postenkorruption junktimieren beide Parteien die Bestellung so
vieler wichtiger Positionen, dass sich eine einzigartig dramatische Situation
eingestellt hat:
- Die Leitung
der Bundeswettbewerbsbehörde, über 600 Tagen
interimistisch geleitet, bis sich die Bundesregierung am 10.10.
auf Natalie Harsdorf-Borsch, zuvor interimistische Leiterin,
einigte
- Die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts, seit
über 300 Tagen interimistisch geleitet
- Der Vorsitz der Alterssicherungskommission, seit
über 600 Tagen vakant
- Die Präsidumsposten im Generalrat der
Oesterreichischen Nationalbank, über einem Monat vakant, bis es zu
einer Einigung der Bundesregierung kam
- Die Leitung der Generalprokuratur, seit über
einem Monat vakant
- Die Leitung der Datenschutzbehörde, seit einer
Woche vakant
- Die Vizepräsidentschaft des Obersten
Gerichtshofes, seit 1. Oktober vakant
Mit Ende dieses Jahres geht zudem OGH-Präsidentin
Elisabeth Lovrek in Pension.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Inwiefern waren bzw. sind Sie oder wer in Ihrem Auftrag
o.ä. in das Bestellungsverfahren des Vorsitzes der Generalprokuratur involviert?
- Wann begannen die Planungen für die Ausschreibung des
Postens?
- Wann wurde ausgeschrieben?
- Wann wurde das Auswahlverfahren begonnen?
- Wie verlief das Auswahlverfahren?
i. Auf
Basis welcher Rechtsgrundlage?
- Wann wurde das Auswahlverfahren abgeschlossen?
- Gab es eine Reihung der Kandidat:innen?
i. Auf
welchen Kriterien erfolgte diese Reihung?
- Welcher Kandidat bzw. welche Kandidatin ist
bestgereiht?
i. Auf
welchen Kriterien erfolgte diese Beurteilung?
- Wann und wie wurden die Kandidat:innen informiert?
- Mit welchem Zeitlauf wurde bis zur Bestellung gerechnet?
i. Welcher
Zeithorizont wurde den Kandidat:innen kommuniziert?
- Aus welchem Grund dauerte bzw.
dauert die Nachbesetzung so lange?
- Welche Maßnahme haben
Sie oder wer in Ihrem Auftrag o.ä. jeweils wann gesetzt, um die
Nachbesetzung zu beschleunigen?
- Mit welchem Ergebnis?
- Welche Maßnahme haben
Sie oder wer in Ihrem Auftrag o.ä. jeweils wann gesetzt, damit die
bestqualifizierte Person bestellt wird?
- Mit welchem Ergebnis?
- Sollte es zum Zeitpunkt der Beantwortung noch immer nicht
zur Neubesetzung gekommen sein: Wann ist spätestens mit einem
Amtsantritt zu rechnen?
- Mit welchem/welchen Ministerium/Ministerien waren Sie oder
wer in Ihrem Auftrag o.ä. bezüglich dem Bestellungsverfahren des
Vorsitz der Generalprokuratur im
Austausch?
- Welche Stelle in Ihrem Ministerium ist inwiefern mit
welcher Stelle in welchem anderen Ministerium im Austausch?
- Wann fand der letzte Austausch zum Bestellungsverfahren
des Vorsitzes der Generalprokuratur statt?