16789/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend AK-Fraktionsförderungen gesetzwidrig eingesetzt?

 

Die grüne Fraktion der Arbeiterkammer Tirol spendete im ersten Quartal diesen Jahres EUR 2.500 an die grüne Studentenorganisation Tirols, nämlich GRAS Tirol. 

 

Dies geht aus der Website des Rechnungshofs hervor, da sich GRAS Tirol im grünen Netzwerk befindet:

 

 

Die "GRAS Tirol" sind Teil der bundesweiten Studierendenorganisation, nämlich der "GRAS - Grüne und Alternative Student_innen“, welche als wahlwerbende Liste für die diesjährigen ÖH-Wahlen (9. bis 11. Mai) angetreten ist. Es erscheint problematisch, dass wahlwerbende Gruppen innerhalb von Interessenvertretungen überhaupt ihre finanziellen Förderungen an Dritte weiterreichen, insbesondere weil die Mittel zur finanziellen Unterstützung durch Zwangsbeiträge der jeweiligen Zwangsmitglieder bereitgestellt werden müssen. Es ist keineswegs die Aufgabe einer Arbeitnehmerfraktion, mit Zwangsbeiträgen aus der AK befreundete politische Vorfeld-, "Netzwerk"- oder Teilorganisationen finanziell zu fördern. Die Arbeiterkammer unterliegt so wie die Arbeiterkammern der restlichen Bundesländer der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft. Eine Aufklärung im Sinne der Zwangsmitglieder der Arbeiterkammer ist unerlässlich.

 

Angeblich diene die Fraktionsförderung aus Arbeiterkammergeldern der Arbeit der AK-Fraktionen, behaupten Vertreter der AK wiederholt. Eine Spende von EUR 2.500 an die GRAS dient nachweislich NICHT der Arbeit der grünen Kammerfraktion.

 

 

Quellen:

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_5/was-wir-tun_5/was-wir-tun_9/Parteispenden_2023_an_die_Gruenen.html#

https://tirol.gruene.at/netzwerk/

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann wurden Sie von dem oben beschriebenen Fall informiert?
  2. Haben Sie als Aufsichtsbehörde Schritte in die Wege geleitet, um sich über den Fall zu informieren?
    1. Wenn ja: Welche? Was ist der aktuelle Stand?
  1. Welche Maßnahmen haben Sie als Aufsichtsbehörde in gegenständlicher Sache gesetzt bzw. werden aktuell vorbereitet?
  2. Inwiefern ist das Weiterreichen von AK-Fraktionsförderungen an Drittorganisationen außerhalb der Kammer rechtlich zulässig?
  3. Welche Aufgabe der AK im Sinne des § 4 AKG wird durch die Weitergabe von AK-Fraktionsförderungen an Drittorganisationen generell erfüllt?
  4. Welche Aufgabe der AK im Sinne des § 4 AKG wird durch die Weitergabe von AK-Fraktionsförderungen an eine Hochschulfraktion im Besonderen erfüllt?
  5. Inwiefern ist die Unterstützung von Vorfeldorganisationen einer Partei durch Mittel aus der AK-Fraktionsförderungen rechtlich zulässig?
    1. Basierend auf welcher konkreten Rechtsgrundlage?
  1. Ist Ihnen bekannt, ob solche Zahlungen in der Vergangenheit bereits erfolgt sind?
    1. Wenn ja, wann sind solche Zahlungen, in welcher Höhe und an welche Organisation in den letzten 10 Jahren erfolgt? Bitte nach Jahr der Auszahlung gliedern.
    2. Wenn nein, haben Sie um entsprechende Informationen nach Bekanntwerden des gegenständlichen Falles angesucht?