Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚
Integration und Medien
betreffend 108 Millionen Steuergeld für Eigen-PR: Verheerende
Kritik des Rechnungshofes an Regierungsinseraten
Keine Breaking News: Die Bundesregierung ist
besonders gut darin, sich selbst auf Kosten der Steuerzahlenden zu vermarkten.
Dies hat nun auch ein Rechnungshof-Rohbericht bestätigt, über den das
Wochenmagazin Profil1 berichtet hat. Untersucht wurde die
"Kostentransparenz der Medienarbeit" in Bundeskanzleramt, Finanzministerium
und Klimaschutzministerium. Die Kritik des Rechnungshofes zur Medienarbeit der
Regierung ist vernichtend. Das Kanzleramt schanzt ÖVP-nahen Medien
Inserate zu und löscht vor der Prüfung durch den Rechnungshof
E-Mails, das Finanzministerium verschwendet Steuergeld für
unzweckmäßige Kampagnen und das Klimaschutzministerium
finanziert fragliche Medienkooperationen. Der Untersuchungszeitraum
begann, als noch Türkis-Blau im Amt war (2019) und endete 2021 unter
bereits Türkis-Grüner Regierung. Das Fazit des Berichts: „Die Beachtung der verfassungsrechtlich
vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit war bei der Medienarbeit nicht ausreichend
gegeben.“
Die Kritik des Rechnungshofs an der Eigen-PR der
Regierung lässt sich in fünf Punkten zusammenfassen:
- Inserate für ÖVP-nahe Medien
werden stark gepusht:
Buchungen im "Volksblatt" und der "Österreichische
Bauernzeitung" – beide sehr, sehr ÖVP nahe – wurden
wiederholt in Schaltpläne hineininterveniert. Anzeigen in Qualitätsmedien
wurden reduziert und stattdessen in bestimmten Boulevardmedien
verstärkt eingeplant. Zudem wurden durch das Finanzministerium
nachträglich weitere Schaltungen in parteinahen Medien, für die
gar kein Budget vorgesehen war, urgiert. Die großzügigen
Inseratengelder in der Zeit als Kurz Kanzler war, sind nicht umsonst
Gegenstand von Ermittlungsverfahren.
- Stabstelle Medien im BKA dokumentiert
Tätigkeit unzureichend:
Unter Kanzler Kurz wurde eine eigene
Stabstelle Medien direkt im Kanzleramt errichtet, obwohl es bereits eine
Fachabteilung für Öffentlichkeitsarbeit gab. Diese wurde zwar
2021 nach Kurz' Rücktritt aufgelöst, in der gesamten Zeit davor
hat diese Stabstelle allerdings ihre Verwaltungstätigkeit nicht
aktenmäßig dokumentiert. Das E-Mail Postfach der Stabstelle
wurde vor der Prüfung des Rechnungshofes vollständig
gelöscht. Das Löschen von vorgesehener Dokumentation und dem
gesamten E-Mail-Verkehr lässt darauf schließen, dass die
Stabstelle Medien damit versucht, unsachgemäße Arbeit zu
verschleiern.
- Kampagnen des Finanzministeriums für
nicht beschlossene Reformen:Von
Türkis-Grün wurde eine Steuerreform geplant, beworben wurde sie
aber bereits im Herbst 2021 ehe sie überhaupt vom Nationalrat
beschlossen wurde2. Der Rechnungshof kritisiert diese unzweckmäßige
Kampagne des Finanzministeriums ebenfalls. Begründung: Mit der
verfrühten Kampagne wurde eine Reform in der Öffentlichkeit
beworben, die im Nationalrat noch geändert werden hätte
können.
- Klimaschutzministerium: Hohe
Inseratenausgaben ohne dokumentierten Mehrwert:
Das frühere Verkehrsministerium – jetzt Klimaschutzministerium
– schloss 2016 noch unter SPÖ-Führung eine
Medienkooperation mit dem Verlag Holzhausen ab, der das Magazin
"Austria innovativ" herausgibt. Das kostet dem Ressort
jährlich 46.000 Euro - für 975 Abos des Magazins. Dieser Deal
lief auch unter grüner Führung des Ministeriums weiter. Der
Rechnungshof zeigt auf, dass „Der Empfängerkreis dieser
Abonnements war im Ministerium weder in der Beauftragung noch im Zuge der
Abrechnung dokumentiert". Zudem überwies das Ressort unter
Bundesminister Hofer 300.000 Euro an Servus TV für die
Zurverfügungstellung von vier Fernsehbeiträgen, die das
Ministerium auf seiner Website veröffentlichen durfte. Welche Beiträge
das waren oder wie oft sie angesehen wurde, konnte das
Klimaschutzministerium nicht beantworten.
- Kritik an intransparenter Inseratenvergabe:
Der Rechnungshof kritisiert deutlich die
Intransparenz im Zuge der Inseratenvergabe im Finanzministerium,
Klimaschutzministerium und Bundeskanzleramt. Das gesetzlich
vorgeschriebene Informationsbedürfnis wurde bei allen drei Stellen
nicht systematisch dokumentiert, Kampagnenziele und Zielgruppen wurden im
Vorfeld nicht definiert. Das bedeutet, dass Kampagnen von diesen drei
Ressorts ohne konkreten Plan unprofessionell einfach ins Blaue hinein
geschaltet wurden.
Die fünf Kritikpunkte des Rechnungshofes
zeigen deutlich: Inserate werden von dieser Regierung ohne klaren Kampagnenplan
gezielt an Parteimedien vergeben und Steuergeld wird für Eigen-PR verschwendet.
Die Empfehlungen sind daher ganz klar: Man mahnte alle geprüften Stellen
dazu, einen „Gesamtüberblick über die Aufwendungen für
Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu generieren“. Derzeit werden die
Kosten für Kampagnen unter verschiedensten Posten verbucht.
1https://www.profil.at/investigativ/rechnungshof-zerpflueckt-eigen-pr-der-regierung/402640415
2https://www.derstandard.at/story/2000133444195/steuerreform-inseratenkampagne-um-863-000-euro-brachte-36-427-klicks
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Welche Konsequenzen werden Sie in Ihrem
Ressort aus der Kritik des Rechnungshofes ziehen?
- Nach Auflösung der Stabstelle Medien im
Bundeskanzleramt: Wie viele Mitarbeiter:innen wurden in Ihr Ressort
übernommen und in welchen Abteilungen sind diese aktuell tätig?
- Inwiefern unterscheidet sich die Arbeit der
Fachabteilung für Öffentlichkeitsarbeit und von den
Tätigkeiten der Stabstelle Medien?
- Wie viele Mitarbeiter:innen gab es in der
Stabstelle und wie viele sind in der Abteilung für
Öffentlichkeitsarbeit jetzt angestellt? Bitte um Auflistung sowohl
in absoluten Zahlen als auch in Vollzeitäquivalenten.
- Wie gehen Sie mit der fehlenden
Dokumentation der Arbeit der Stabstelle um? Wurde diese jemals
aufgearbeitet?
- Wird die Arbeit jetzt aktenmäßig
dokumentiert?
i. Wenn ja, seit wann und wie?
- Wie garantieren Sie die
Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit der gesetzten Handlungen?
- Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem
„die Durchführung von Erfolgskontrollen“ zur Wirkung der
einzelnen Kampagnen. Gab es seit Ende 2021 in diese Richtung bereits
Bemühungen Ihrerseits?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wie wird der Erfolg der
Kampagnen Ihres Ressorts aktuell gemessen?
- Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofes
ist es, einen „Gesamtüberblick über die Aufwendungen
für Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu generieren“. Gab
es seit Ende 2021 in diese Richtung bereits Bemühungen Ihrerseits?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wie garantieren Sie dann einen
sinnvollen und sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler?