Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend 108 Millionen Steuergeld
für Eigen-PR: Verheerende Kritik des Rechnungshofes an Regierungsinseraten
Keine Breaking News: Die
Bundesregierung ist besonders gut darin, sich selbst auf Kosten der Steuerzahlenden
zu vermarkten. Dies hat nun auch ein Rechnungshof-Rohbericht bestätigt,
über den das Wochenmagazin Profil1 berichtet hat. Untersucht
wurde die "Kostentransparenz der Medienarbeit" in Bundeskanzleramt,
Finanzministerium und Klimaschutzministerium. Die Kritik des Rechnungshofes zur
Medienarbeit der Regierung ist vernichtend. Das Kanzleramt schanzt
ÖVP-nahen Medien Inserate zu und löscht vor der Prüfung durch
den Rechnungshof E-Mails, das Finanzministerium verschwendet Steuergeld
für unzweckmäßige Kampagnen und das Klimaschutzministerium
finanziert fragliche Medienkooperationen. Der Untersuchungszeitraum
begann, als noch Türkis-Blau im Amt war (2019) und endete 2021 unter
bereits Türkis-Grüner Regierung. Das Fazit des Berichts: „Die Beachtung der verfassungsrechtlich
vorgegebenen Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit war bei der Medienarbeit nicht ausreichend
gegeben.“
Die Kritik des
Rechnungshofs an der Eigen-PR der Regierung lässt sich in fünf
Punkten zusammenfassen:
- Inserate für
ÖVP-nahe Medien werden stark gepusht:
Buchungen im "Volksblatt" und der "Österreichische
Bauernzeitung" – beide sehr, sehr ÖVP nahe – wurden
wiederholt in Schaltpläne hineininterveniert. Anzeigen in
Qualitätsmedien wurden reduziert und stattdessen in bestimmten
Boulevardmedien verstärkt eingeplant. Zudem wurden durch das
Finanzministerium nachträglich weitere Schaltungen in parteinahen
Medien, für die gar kein Budget vorgesehen war, urgiert. Die
großzügigen Inseratengelder in der Zeit als Kurz Kanzler war,
sind nicht umsonst Gegenstand von Ermittlungsverfahren.
- Stabstelle Medien
im BKA dokumentiert Tätigkeit unzureichend:
Unter Kanzler Kurz wurde eine eigene
Stabstelle Medien direkt im Kanzleramt errichtet, obwohl es bereits eine
Fachabteilung für Öffentlichkeitsarbeit gab. Diese wurde zwar
2021 nach Kurz' Rücktritt aufgelöst, in der gesamten Zeit davor
hat diese Stabstelle allerdings ihre Verwaltungstätigkeit nicht
aktenmäßig dokumentiert. Das E-Mail Postfach der Stabstelle
wurde vor der Prüfung des Rechnungshofes vollständig
gelöscht. Das Löschen von vorgesehener Dokumentation und dem
gesamten E-Mail-Verkehr lässt darauf schließen, dass die
Stabstelle Medien damit versucht, unsachgemäße Arbeit zu
verschleiern.
- Kampagnen des Finanzministeriums für
nicht beschlossene Reformen: Von
Türkis-Grün wurde eine Steuerreform geplant, beworben wurde sie
aber bereits im Herbst 2021 ehe sie überhaupt vom Nationalrat
beschlossen wurde2. Der Rechnungshof kritisiert diese
unzweckmäßige Kampagne des Finanzministeriums ebenfalls.
Begründung: Mit der verfrühten Kampagne wurde eine Reform in der
Öffentlichkeit beworben, die im Nationalrat noch geändert werden
hätte können.
- Klimaschutzministerium:
Hohe Inseratenausgaben ohne dokumentierten Mehrwert:
Das frühere Verkehrsministerium – jetzt Klimaschutzministerium
– schloss 2016 noch unter SPÖ-Führung eine
Medienkooperation mit dem Verlag Holzhausen ab, der das Magazin
"Austria innovativ" herausgibt. Das kostet dem Ressort jährlich
46.000 Euro - für 975 Abos des Magazins. Dieser Deal lief auch unter
grüner Führung des Ministeriums weiter. Der Rechnungshof zeigt
auf, dass „Der Empfängerkreis dieser Abonnements war im
Ministerium weder in der Beauftragung noch im Zuge der Abrechnung dokumentiert".
Zudem überwies das Ressort unter Bundesminister Hofer 300.000 Euro an
Servus TV für die Zurverfügungstellung von vier
Fernsehbeiträgen, die das Ministerium auf seiner Website
veröffentlichen durfte. Welche Beiträge das waren oder wie oft
sie angesehen wurde, konnte das Klimaschutzministerium nicht beantworten.
- Kritik an intransparenter
Inseratenvergabe:
Der Rechnungshof kritisiert deutlich die
Intransparenz im Zuge der Inseratenvergabe im Finanzministerium,
Klimaschutzministerium und Bundeskanzleramt. Das gesetzlich vorgeschriebene
Informationsbedürfnis wurde bei allen drei Stellen nicht systematisch
dokumentiert, Kampagnenziele und Zielgruppen wurden im Vorfeld nicht
definiert. Das bedeutet, dass Kampagnen von diesen drei Ressorts ohne
konkreten Plan unprofessionell einfach ins Blaue hinein geschaltet wurden.
Die fünf
Kritikpunkte des Rechnungshofes zeigen deutlich: Inserate werden von dieser
Regierung ohne klaren Kampagnenplan gezielt an Parteimedien vergeben und
Steuergeld wird für Eigen-PR verschwendet. Die Empfehlungen sind daher
ganz klar: Man mahnte alle geprüften Stellen dazu, einen
„Gesamtüberblick über die Aufwendungen für
Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu generieren“. Derzeit werden die
Kosten für Kampagnen unter verschiedensten Posten verbucht.
1 https://www.profil.at/investigativ/rechnungshof-zerpflueckt-eigen-pr-der-regierung/402640415
2 https://www.derstandard.at/story/2000133444195/steuerreform-inseratenkampagne-um-863-000-euro-brachte-36-427-klicks
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Konsequenzen werden Sie in Ihrem
Ressort aus der Kritik des Rechnungshofes ziehen?
- Wann startete die Planung für die
Steuerreform-Kampagne?
- Aus welchem Grund wurde diese geplant, ehe
sie überhaupt erst beschlossen wurde?
- Wie konnte davon ausgegangen werden, dass
sich keine Änderungen mehr ergeben?
- Wie begründen Sie das Ausrollen einer
Kampagne zu einer noch nicht beschlossenen Reform?
- Gab es in Ihrem Ressort seit 2021 weitere
Kampagnen, die vor gesetzlich beschlossenen Änderungen schon in Arbeit
waren?
i. Wenn ja, welche?
- Welche Kampagnen sind aktuell in Planung?
- Wie garantieren Sie die
Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit der gesetzten Handlungen?
- Inwiefern nehmen Sie bzw. die Mitarbeitenden
in Ihrem Ressort aktuell Einfluss auf Schaltungen von Regierungsinseraten?
- Gab es seit 2021 von Ihnen angewiesene
Schaltungen, die nicht im Budget einkalkuliert waren?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese nachträglich
geschalten?
- Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem
„die Durchführung von Erfolgskontrollen“ zur Wirkung der
einzelnen Kampagnen. Gab es seit Ende 2021 in diese Richtung bereits
Bemühungen Ihrerseits?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wie wird der Erfolg der
Kampagnen Ihres Ressorts aktuell gemessen?
- Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofes
ist es, einen „Gesamtüberblick über die Aufwendungen
für Öffentlichkeits- und Medienarbeit zu generieren“. Gab
es seit Ende 2021 in diese Richtung bereits Bemühungen Ihrerseits?
- Wenn ja, welche?
- Wenn nein, wie garantieren Sie dann einen
sinnvollen und sparsamen Umgang mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler?