16794/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Katastrophenhilfe und Assistenzeinsätze des ÖBH
Gemäß Art. 79 B-VG obliegt dem Bundesheer die militärische Landesverteidigung. Ferner ist das ÖBH dazu bestimmt, Aufgaben zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner:innen, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren und zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs zu leisten.
Letzteres umfasst die sogenannten Katastropheneinsätze, für die das ÖBH bei der Bevölkerung besonders hohes Ansehen genießt. Ein Teil des Aufrüstungsplans ist für Systeme vorgesehen, die auch (oder zumeist) in Katastropheneinsätzen zur Verwendung kommen. Derzeit wird z.B. die Hubschrauberflotte nicht nur erneuert, sondern auch ausgeweitet. Diese dient regelmäßig den Katastropheneinsätzen. Zur Bewältigung der Unwetterschäden im September dieses Jahres listete das ÖBH in einer Presseaussendung neben den Personaleinsatzzeiten (129 Soldat:innen in 16.698 Arbeitsstunden) auch die Einsatzzeiten der eingesetzten Materialien (554 Betriebsstunden für Kettensägen, 195 Stunden für Stromaggregate) auf.
Zeitgleich nimmt das Bundesheer auch eine größere Anzahl von länger andauernden Assistenzeinsätzen zur Unterstützung anderer Ministerien wahr, und versucht, Auslandseinsätze aufrechtzuerhalten. So wurde erst im Oktober dieses Jahres der Objektschutzeinsatz – der eigentlich eine zivile Aufgabe darstellt und nur im Notfall und für die kürzest mögliche Zeit, die die zivilen Behörden benötigen um ihren Aufgaben nachkommen zu können - vom Bundesheer ausgeübt. Der Objektschutz wird bis März 2024 verlängert; etwa 100 Soldat:innen werden weiterhin von ihren Hauptaufgaben abgezogen bleiben. Gleichzeitig verringert das ÖBH seine Präsenz im Kosovo mit Verweis auf Personalknappheit. Dieser Truppenabzug wurde sogar vom Grünen Koalitionspartner öffentlich kritisiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Der Zielzustand für 2023 war 1.100. Welcher Prozentsatz der in den Wirkungszielen vorgesehenen Soldat:innen im Auslandseinsatz werden 2023 abgedeckt? Wie hoch ist die Divergenz zwischen Soll- und Ist-Zustand bei den in den Wirkungszielen für 2023 geplanten Auslandseinsätze im BMLV?
ii. Soldat:innen werden nicht von Jänner bis Dezember ins Ausland verlegt. Wie errechnet sich der Ist-Wert übers Jahr?
i. Gibt es bereits Einsatzpläne für 2024? Bitte um Auflistung nach Einsatzgebiet
i. Es werden Soldat:innen aus dem Kosovo mit Verweis auf die Teilnahme an den RDC 2025 abgezogen. Aus welchem Grund benötigt es bereits mehr als ein Jahr im Voraus Truppenkontingentveringerungen in internationalen Einsätzen in Vorbereitung auf den RDC-Einsatz.
i. Welcher Teil der Kosten wird von welchen Ministerien getragen?
i. Welcher Teil der Kosten wird von welchen Ministerien getragen?
i. Wenn ja, für wann ist ein Ende dieser Praxis geplant?