16801/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Nachfrage zu steuerlichem Wohlverhalten im Vollzug der Covid-Förderungen
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Durch das Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19- Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden[I], können Covid-Förderungen des Bundes vollständig inklusive Zinsen zurückgefordert werden, soweit Unternehmen sich steuerlich nicht wohlverhalten. In Ihrer Anfragebeantwortung 13460/AB geben Sie an, dass für die Jahre 2021 und 2022 noch zu keinen Rückforderungen gekommen wäre. Gleichzeitig wird aber erwähnt, dass die Tatbestände des Bundesgesetzes als Fördervoraussetzungen in den Förderrichtlinien enthalten sind, und Anträge daher im Zuge der automatisierten Antragsprüfung überprüft und gegebenenfalls abgelehnt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
(1) Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2021, 2022 und im laufenden Jahr 2023 wegen mangelnden Wohlverhaltens, gem. der Richtlinie und dem Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden (Fördervoraussetzungen), abgelehnt? Bitte um jährliche Aufschlüsselung.
(2) In welcher Ablehnungs-Kategorie werden die Ablehnungen der Anträge, inhaltlich im System, erfasst?
(3) Enthält diese Kategorie Informationen auf Grund welchen Wohlverhaltensstandards des § 3 der Antrag abgelehnt wurde?
(4) Wenn ja, bitte um Angabe der Anzahl der im Antragsprüfungsverfahren ex-ante abgelehnten Anträge aufgelistete je Wohlverhaltensstandard des § 3 jeweils für die Jahre 2021-2023?