16803/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Postenkorruption an Schulen und Versuchsanstalten

 

Dass Posten nach parteipolitischer Nähe und nicht nach Qualifikation besetzt werden, ist in Österreich trauriger Alltag - Postenschacher ist ein systemisches Problem. Auch bei Leitungspositionen in Zentrallehranstalten ist immer häufiger zu beobachten, dass ausgeschriebene Stellen mit jenen Bewerber:innen besetzt werden, die diese Stelle bereits interimistisch innehaben.

Die interimistische Besetzung wird sodann als besonderes Qualifikationsmerkmal gewertet, wodurch der/ die Bewerber:in aufgrund dessen auch die endgültige Besetzung erhält. Das ist insofern problematisch, als eine interimistische Besetzung keinerlei Ausschreibung oder Bewerbungsverfahren bedarf - dadurch können die persönlich bevorzugten Kandidat:innen am Ausschreibungsgesetz vorbei mit Posten betraut werden, für die sie möglicherweise nicht die bestgeeignetsten wären. 

Mit dieser Methode wird somit das Ausschreibungsverfahren in rechtswidriger Weise umgangen und ausgehebelt - eine solche Vorgehensweise ist nicht nur intransparent, sondern eines rechtsstaatlichen Handelns unwürdig. 

Eine weitere intransparente Vorgehensweise in Ihrem Ressort findet sich bei den Versuchs- und Prüfanstalten, welche verschiedenen Zentrallehranstalten angeschlossen sind. Diese werden regelmäßig durch den/die Leiter:in der jeweiligen Schule mitverantwortet. Das Personal der Versuchsanstalten besteht zum Großteil aus den Lehrkräften der jeweiligen Schule. Dadurch ist einerseits der wünschenswerte Wissenstransfer von der Prüfanstalt in die Lehre gewährleistet, andererseits entsteht eine teils undurchsichtige "Doppelfunktion" - Lehrkräfte bleiben dem Unterricht unter Hinweis auf ihre Arbeit in den Versuchsanstalten fern. 

Diese Prüfanstalten nehmen privatrechtliche Aufträge entgegen, führen sicherheitstechnische Prüfungen durch und stellen Gutachten aus. Die Dienststellen - also die Schulen - lukrieren daraus teilweise erhebliche Umsätze. Aktuell besteht die Befürchtung, dass zentrale Kompetenzen an einen privaten Verein, das Willhelm-Exner-Institut Technik (Weit) ausgelagert werden sollen und den Versuchsanstalten somit Kompetenzen entzogen werden sollen.1

 

1 Privater Verein wirft Fragen zur Zukunft der Versuchsanstalten auf | DiePresse.com

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Leitungspositionen (Direktor:innen, Abteilungsvorstände) wurden an den Zentrallehranstalten in den letzten fünf Jahren ausgeschrieben? Bitte um Auflistung aller Verfahren, aufgeschlüsselt nach Position und Dienststelle. 
  2. Wie viele dieser Ausschreibungen wurden so zeitgerecht durchgeführt, dass die Bestellung des/ der neuen Leiter:in erfolgt ist, bevor der/ die Amtsinhaber:in ausgeschieden ist? 
  3. Wie viele der ausgeschriebenen Positionen wurden mit Personen besetzt, die dieselbe Position bereits interimistisch innehatten? 
  4. Welche Dauer hatten die in 1) abgefragten Ausschreibungsverfahren vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zur endgültigen Bestellung?
  5. Wie viele Ausschreibungsverfahren sind aktuell anhängig? 
  6. Wie viele Positionen sind aktuell interimistisch besetzt?
  7. Wie viele der aktuell interimistisch besetzten Stellen sind bereits ausgeschrieben? 
  8. Für die weiterhin interimsmäßig besetzten Positionen: Wie lautet der Plan für deren Besetzung? Wann werden diese planmäßig ausgeschrieben? 
  9. Gibt es Positionen, die bereits mehr als einen Monat vakant sind? 
    1. Wenn ja, welche? Wieso wird innerhalb Ihres Ressorts gegen § 5 (3) des Ausschreibungsgesetzes verstoßen und dementsprechend rechtswidrig gehandelt? 
  1. Welche objektiven Kriterien werden für die interimistische Besetzung herangezogen? 
  2. Welches Verfahren ist bei einer interimistischen Besetzung vorgesehen? 
  3. Welche Personen werden dabei inwiefern eingebunden? Bitte um Beschreibung des regulären Prozederes.
  4. Wie stellen Sie sicher, dass durch das Instrument der interimistischen Besetzungen keine parteipolitisch motivierte Postenvergabe erfolgt, sondern der/die bestmögliche Kandidat:in zum Zug kommt? 
  5. Wie viele Leitungspositionen gibt es in den technischen Zentrallehranstalten? 
    1. Wie viele davon sind weiblich besetzt? 
  1. Wie viele Lehranstalten/ Zentrallehranstalten haben Versuchsanstalten? Bitte um Auflistung nach LA/ZLA. 
  2. Wie viel technisches Personal beschäftigen diese Versuchsanstalten jeweils? 
  3. Wie viele dieser Techniker:innen sind zeitgleich als Lehrkräfte beschäftigt?
  4. Erhalten diese aufgrund ihrer Tätigkeit in den Versuchsanstalten Zulagen und/ oder sonstige Entlohnungen? 
  5. Welche Jahresumsätze generieren die Versuchsanstalten? Bitte um Auflistung nach VA. 
  6. In welcher Form legen diese Versuchsanstalten einen Jahresabschluss/ eine Bilanz? 
  7. Wem ist dieser Jahresabschluss zugänglich? 
  8. Der Verein Weit - ein privater Verein - wurde von einem leitenden Beamten ihres Ministeriums gegründet. Hatte dieser Mitarbeiter einen Dienstauftrag/ eine Weisung des Ministeriums zur Vereinsgründung? War jemand aus Ihrem Ressort in die Vereinsgründung bzw. in den Prozess eingebunden? 
    1. Wenn ja, wer war inwiefern wann in welchen Schritt im Prozess der Vereinsgründung eingebunden? 
    2. Welche Notwendigkeit sieht man seitens Ihres Ministeriums für diese Vereinsgründung? 
  1. Laut dem aktuellen Vereinsregisterauszug ist der Vereinsobmann zugleich Abteilungsleiter der Abteilung II/2 in Ihrem Ressort und zudem Mitarbeiter einer Versuchsanstalt. Wie ist diese dreifache Funktion vereinbar? 
    1. In welcher Form ist der Mitarbeiter in der Versuchsanstalt angestellt? 
    2. In welchem Zeitausmaß ist der Mitarbeiter in der Versuchsanstalt angestellt?
    3. Zur Erfüllung welcher Aufgaben ist der Mitarbeiter in der Versuchsanstalt angestellt?
  1. Laut Vereinsstatuten des Weit sind alle Versuchsanstalten in Österreich ordentliche Mitglieder. Sind alle staatlichen Versuchsanstalten zur Mitgliedschaft verpflichtet? 
    1. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? 
    2. Wenn nein, wieso ist ein Verein mit irreführenden Vereinsstatuten, bei dem die Republik, vertreten durch Ihr Ministerium, ebenfalls außerordentliches Mitglied ist, ein Partner Ihres Ressorts? 
    3. Wenn nein, welche Versuchsanstalten sind aktuell Mitglieder des Vereins? Wer trifft in den Versuchsanstalten die Entscheidung eines Beitritts? Auf welcher Rechtsgrundlage passiert dieser Beitritt? 
  1. Der private Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, wovon somit auch Versuchsanstalten betroffen sind. Welche Beiträge werden hier jährlich fällig? Welche Beiträge wurden seitens Vereinsgründung von welcher Versuchsanstalt an den Verein gezahlt? 
  2. Gemäß 4.2.1 der Vereinsstatuten ist die Republik Österreich, vertreten durch eine vom BMBWF zu nominierende Person außerordentliches Mitglied des Vereins. Wer in Ihrem Ministerium war für die Entscheidung über die Mitgliedschaft zuständig? Wer ist die nominierte Person? 
  3. Der Verein hat zudem einen strategischen Beirat, bestehend aus zwei Vorstandsmitgliedern und einem von Ihnen, Herr Bundesminister, entsendetem Mitglied. Wer aus Ihrem Ministerium ist in den strategischen Beirat entsendet?
    1. Wie viel Zeitaufwand ist damit verbunden?
    2. Welche Position nimmt die entsendete Person in Ihrem Ministerium wahr?
    3. Zählt die Tätigkeit im Beirat zur Arbeitszeit dieser Person?
    4. Bekommt diese Person zusätzliche Auflagen/ Entlohnung für die Tätigkeit im Beirat? 
  1. Inwiefern sind Sie in die Aktivitäten des Vereins eingebunden oder informiert? 
  2. Der Verein finanziert sich zudem durch Schulraumüberlassung im Sinne des § 128a SchOG. Welche Schulräume welcher Schulen wurden dem Verein überlassen? 
    1. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Überlassung? 
    2. Werden dafür entsprechende Entgelte vom Verein an die Schulen gezahlt? 

                                          i.    Wenn ja, in welcher Höhe? 

  1. Vereinssitz ist laut Vereinsregister die Adresse der Versuchsanstalt des TGM. Werden dort Büroflachen der Versuchsanstalt für Vereinstätigkeiten verwendet? 
    1. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? 
    2. Wenn ja, wer hat die Nutzung genehmigt? 
    3. Wenn ja, fällt dafür Miete an? In welche Höhe?