16805/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Aufgabenbereiche des Climate Hubs im Finanzministerium
Im Rahmen der Budgetpräsentation 2024 gab Finanzminister Brunner bekannt, dass im Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein Climate Hub eingerichtet werden wird. Darin soll laut Ministeriumshomepage das Know-how im Bereich Klima- und Energiepolitik, das im Finanzministerium in sieben Sektionen vorhanden ist, an einer Stelle gebündelt werden. Inhaltlich soll daran gearbeitet werden, Treibhausgase kosteneffektiv zu reduzieren und den Umgang mit CO2 nachhaltig und effizient zu regeln. Dabei gilt die Vorgabe, dass Österreich ein attraktiver Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort mit sicheren und hochqualifizierten Arbeitsplätzen bleibt. Als konkrete Aufgaben werden die Entwicklung einer Klima- bzw. Transformationsstrategie, die Ausarbeitung von Empfehlungen für eine bundesweite Carbon Management Strategie, die Weiterentwicklung der Kohlenstoffmärkte und die Stärkung des Ausbaus von Wasserstoff-Kapazitäten angeführt. (1)
Das Bundesministeriengesetz 1986 regelt u.a. die die Wirkungsbereiche der österreichischen Bundesministerien und weist einzelnen Ministerien auf detaillierterer Ebene Sachgebiete zur Besorgung zu. Dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) obliegen gemäß Anlage zu §2 allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes, wozu insbesondere die allgemeine Klimaschutzpolitik zu zählen ist. Darüber hinaus fallen Angelegenheiten des Energiewesens in die Zuständigkeit des Ministeriums, wozu insbesondere Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung, die Förderung der Elektrifizierung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie aber auch Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich Kohle, Erdöl und Erdgas zählen. Zur Wahrung dieser Aufgaben existiert im BMK unter anderem die Sektion VI - Klima und Energie, mit Stand Oktober 2023 mehr als 180 Beschäftigten.
Darüber hinaus obliegen auch dem BMF wesentliche Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz. Konkret ist das bei fiskalischen Maßnahmen generell, sowie der nationalen CO2-Bepreisung, dem EU-ETS-2 und Prozessen zu kontraproduktiven Anreizen und Förderungen der Fall. (2) Trotz der nachvollziehbaren Notwendigkeit für das BMF, Expertise in Fragen des Klimawandels und der Energiewende im Personal zu haben, stellen sich im Zusammenhang mit der Schaffung des Climate Hubs mehrere Fragen, mögliche Parallelstrukturen mit dem BMK betreffend. So drängen sich ob der thematischen Zuständigkeit des BMK für Agenden des Klimaschutzes, des Energiewesens und der Mobilitätswende, die Fragen auf, worauf sich die Zuständigkeit des Climate Hubs stützt, wie die Themenkoordinierung zwischen den Ministerien erfolgt und welche Themenbereiche bearbeitet werden, die nicht auch im BMK beheimatet sind.
Quellen:
(1): Finanzminister Magnus Brunner richtet Climate Hub im Finanzministerium ein
(2): BMK (2023): ENTWURF zur öffentlichen Konsultation. Integrierter nationaler Energie- und Klimaplan für Österreich. Periode 2021-2030
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende