16816/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend „Krone“-Ombudsfrau: Bewerbung führte zu Notstandshilfe-Stopp

Tatsächlich „Wildwest-Methoden“ herrschen im österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) unter dem ÖVP-nahen Vorstand Dr. Johannes Kopf. Während dieser 100 Millionen zusätzlicher Mittel für Asylanten-Schulungen fordert, in der Diskothek U4 in Anwesenheit eines mutmaßlich schwer alkoholisierten grünen Abgeordneten den DJ spielt und gemeinsam mit seinem ÖVP-Parteifreund und Arbeitsminister Dr. Martin Kocher wirre „Wirkungsziele" ins Budget 2024 hineinformuliert hat, wird Personen, die sich mit dem Bürokratismus des AMS schwertun, die Notstandshilfe gestrichen. Folgend ein Bericht der „Krone“-Ombudsfrau vom 25. Oktober 2023:[I]

Bewerbung führte zu Notstandshilfe-Stopp

Weil ihre Unterlagen angeblich unzureichend waren, strich das AMS einer Frau das Geld. Das Skurrile: Den Job, um den sie sich beworben hatte, bekam sie.

Maria N. (Name geändert) krankheitsbedingt längere Zeit arbeitslos war, bekam sie zuletzt Notstandshilfe. Eine Jobbewerbung im heurigen Sommer brachte endlich Erfolg und die Wienerin bekam die ausgeschriebene Stelle.

Geld vor Arbeitsbeginn gestrichen

Zur Freude gesellte sich allerdings großer Ärger über das AMS. Das strich nämlich die Notstandhilfe, bevor Frau N. zu arbeiten anfangen konnte. „Angeblich waren meine Bewerbungsunterlagen unzureichend. Das kann aber gar nicht sein, weil ich den Job ja schließlich bekommen habe“, schildert sie.

Man habe ihr gesagt, sie müsse zunächst vier Wochen lang arbeiten gehen, dann bekomme sie die Unterstützung möglicherweise rückwirkend ausbezahlt. „Keiner fragt, wie ich Miete, Strom usw. bezahlen kann, nachdem sie mir das Geld gestrichen haben. Das Lustige ist, die neue Firma bekommt für mich Eingliederungshilfe, und mir streicht man das Geld.

Dünne Begründung

Laut AMS habe der Bezug vorsorglich eingestellt werden müssen, da eine Meldung des Dienstgebers eingegangen sei, dass die Bewerbungsunterlagen unvollständig gewesen seien. Sie hätten mit der Anforderung des Stelleninserats nicht übereingestimmt.

Frau N. kann sich das nicht erklären: „Ich bewerbe mich immer mit den gleichen Unterlagen und habe diese von meinem Sohn kontrollieren lassen. Ich habe den Job erhalten. “ Niemand habe erwähnt, dass etwas fehlen würde.

Keine Prüfung, ob Leistungsentzug berechtigt war

Uns erklärte das AMS weiter, dass es nach der Meldung zu angeblich fehlenden Unterlagen zu dem erfolgreichen Bewerbungsgespräch gekommen sei. Daher habe es keine vertiefende Prüfung gegeben, ob der Leistungsentzug zu Recht erfolgt ist. Nach Rücksprache durch die AMS-Ombudsstelle mit dem Regionalbüro konnte das jedoch geklärt werden. Da Frau N. das Dienstverhältnis nachweislich angetreten habe, wurde die Nachzahlung der Anspruchstage veranlasst. Komisch ist es trotzdem.

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft folgende

Anfrage

1.    Kennen Sie den Medienbericht der „Krone“-Ombudsfrau zum Thema „Bewerbung führte zu Notstandshilfe-Stopp“ vom 25. Oktober 2023?

a.   Wenn ja, wie bewerten Sie die Vorgangsweise des AMS in diesem Zusammenhang?

2.    Wie viele Notstandshilfebezieher wurden aktuell seitdem 1. Jänner2023 einem ,,NotstandshiIfe-Stopp“ unterzogen?

3.    Wie verteilen sich diese Fälle eines „Notstandshilfe-Stopp“ auf die einzelnen Bundesländer?

4.    Wie verteilen sich diese Fälle eines „Notstandshilfe-Stopps" auf Österreicher, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte?

5.    Welche Gründe wurden für einen „Notstandshilfe-Stopp“ in den seit 1. Jänner 2023 vorliegenden Fällen durch das AMS festgestellt?

6.    In wie vielen Fällen wurde dieser „Notstandshilfe-Stopp“ wieder aufgehoben?



[I] https://www.krone.at/3149409