16817/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an die Bundesministerin für Klimaschütz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Urteil der Gleichbehandlungskommission zu Gewesslers grünem Postenschacher
Erneut sorgt eine Personalentscheidung im Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie unter Ministerin Leonore Gewessler für mediale Schlagzeilen. Wie der „Standard“ am 19. Oktober 2023 berichtete, ortete die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) bei der Besetzung eines Abteilungsleiterpostens eine Diskriminierung aufgrund von Dienstalter und womöglich auch der Weltanschauung.[1]
Konkret handelt es sich um die Besetzung der Abteilung III/4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien, angesiedelt in der Sektion III – Innovation und Technologie. So hatte die bereits mit der interimistischen Leitung beauftragte Aspirantin und langjährige Ressortmitarbeiterin trotz breiter Unterstützung aus der Belegschaft das Nachsehen gegenüber einer externen Bewerberin, die in der Vergangenheit auf Gemeindeebene in einer unabhängigen, grün-nahen Liste aktiv war und der folglich ein glaubhaftes Naheverhältnis zu den Grünen attestiert werden konnte. Es war nach Ansicht des Senats der Gleichbehandlungskommission daher „nicht ausgeschlossen, dass die Weltanschauung eine Rolle bei der Besetzung gespielt hat“, zitiert der „Standard“. Im Bewerbungsverfahren sei die unterlegene Mitarbeiterin in mehreren Punkten nicht sachlich bewertet worden. Man habe ihr bereits vorab (in bester „Postenschachermanier“) von Vorgesetztenseite mitgeteilt, dass eine „externe Person“ die Stelle erhalte, offenbar um eine „drohende“ Bewerbung um den Abteilungsleiterposten im Keim zu ersticken. Zudem bediente man sich offenbar auch Mobbing-Methoden, um die Leistungen der langjährigen Mitarbeiterin vorab in ein negatives Licht zu rücken und folglich ein Argumentarium für die Bestellung der präferierten externen Person an der Hand zu haben.
Verantwortlich für dieses skandalöse Vorgehen zeichnet neben Ministerin Gewessler selbst in erster Linie die Leitung der Sektion III, unter deren direkte Verantwortung der grüne Postenschacher in der Abteilung III/4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien fällt. Die Sektionsleitung unterließ es nicht nur, diesem rechtswidrigen Vorgehen einen Riegel vorzuschieben, sie beteiligte sich offensichtlich auch als willfährige Erfüllungsgehilfin an der „grünen Umfärbeaktion“ in einer Abteilung unter ihrer direkten Verantwortung und Aufsicht.
Durch das rücksichtslose und ideologiegetriebene „Umfärben“ in ihrem Ressort fügt Ministerin Gewessler nicht nur der Republik und ihrem öffentlichen Ansehen massiven Schaden zu, sie verursacht den Steuerzahlern auch zusätzliche finanzielle Bürden, da diese für etwaige schadenersatzrechtliche Ansprüche der diskriminierten Mitarbeiterin aufkommen müssen. Das Urteil der Gleichbehandlungskommission wirft letztlich deutlicher denn je ein Schlaglicht auf die radikalen Postenumbesetzungen in Gewesslers Ressort und den nachgeordneten Dienststellen.[2] Seit Beginn ihrer Amtsübernahme wurden weltanschaulich unliebsame Mitarbeiter, gerade in Führungspositionen, hinausgemobbt, öffentlich diskreditiert oder in vielen Fällen schlichtweg benachteiligt, um im Gegenzug oftmals fachlich unqualifizierten Freunden aus der Partei und aus grünnahen NGOs lukrative Posten verschaffen zu können. Aus besagten Gründen anonym bleibende Quellen und Augenzeugen- sowie Betroffenenberichte direkt aus dem Ressort schildern von diesem Vorgehen bis in die kleinsten Abteilungen.
Besonders dreist erscheint in dieser Causa auch die Stellungnahme des BMK. Man hält weiterhin am Postenschacher fest und hält die bevorzugte externe Person für die „höchstqualifizierte und bestgeeignete Kandidatin“. Das Urteil der B-GBK nahm man trocken „zur Kenntnis“. Konsequenzen dienstrechtlicher Natur für die involvierten Akteure dürften nicht Folgen.
In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wie lief der Bewerbungsprozess für die Leitung der Abteilung III/4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien konkret ab?
a. Wann erfolgte eine öffentliche Ausschreibung?
b. Wie viele Bewerber gab es?
c. Welche Kriterien und Qualifikationen waren für eine erfolgreiche Bewerbung zu erfüllen bzw. vorzuweisen?
d. Wann wurde die Leitung der Abteilung neu besetzt?
2. Über welche konkreten Qualifikationen verfügt die genannte externe Person, die sie zur Leitung der Abteilung III/4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien befähigen?
a. War Ihnen vorab bekannt, dass diese Person bei einer grün-nahen Liste politisch aktiv war?
b. Welche Kriterien waren für die Besetzung der Abteilungsleitung mit besagter externer Person ausschlaggebend?
c. Welche Compliance-Richtlinien bestehen in Ihrem Ressort hinsichtlich der Nach- und Neubesetzung von Abteilungsleitungspositionen?
3. Welche Rolle spielte die Leiterin der Sektion III bei der Besetzung der Abteilung III/4 – Mobilitäts- und Verkehrstechnologien?
a. Setzt es dienstrechtliche Konsequenzen für die Sektionsleitung, nachdem diese offensichtlich einen politisch motivierten Postenschacher in ihrer Sektion nicht verhinderte oder gar begünstigte?
i. Wenn ja, welche?
ii. Wenn nein, bitte um Begründung?