16818/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Vorsorgeuntersuchungen in Österreich (Folgeanfrage)

 

Die Corona-Pandemie hat zu Beginn nicht nur das Land in einen Lockdown geschickt, sondern auch dazu geführt, dass Menschen den Arztpraxen fernblieben (1). Patienten blieben zu Hause, Routinekontrollen wurden abgesagt, Vorsorgeuntersuchungen wurden verschoben - das zeigten auch die Daten der ÖGK für die erste Hälfte des Jahres 2020.

Auch der Rechnungshof hielt fest, dass die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen im ersten Pandemiejahr insgesamt um rund 10 % abnahm (1), wodurch sich möglicherweise Versorgungslücken bei Diagnosen ergaben.

Im Zuge von Anfragebeantwortungen wurde zwar ersichtlich, dass die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen insgesamt wieder leicht zugenommen hat, von einem „Aufholen“ der verpassten Untersuchungen kann gemessen an den Statistiken aber wohl kaum die Rede sein (2).

Auch nachfolgende Berichte des Rechnungshofes (3) werfen aufgrund der niedrigen Nachfrage und der mangelnden Nachverfolgung bzw. Steuerung in Hinblick auf die Vorsorgeuntersuchung Fragen auf. Gerade nachdem Vorsorge auch im Gesundheitspaket der Bundesregierung eine Rolle spielen soll (4), sind Wirksamkeit der Programme und auch die Frage, wie Patient:innen erreicht werden können. Immerhin erwähnt der auch der Dachverband in seiner vermeintlich umfassenden Analyse seiner Präventionstätigkeiten nicht einmal die Allgemeine Vorsorgeuntersuchung (5).

Nachdem in Folge der Finanzausgleichsverhandlungen wohl auch die Tätigkeiten der Landesgesundheitsförderungsfonds überprüft werden, besteht auch hier eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen Landesgesundheitsförderungsfonds und Gesundheitskasse (wie es vormals teilweise zwischen Bundesländern und Gebietskrankenkassen gab) zu verbessern und dem Instrument der Vorsorgeuntersuchung mehr Wirksamkeit zu verleihen.

  1. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2021-43_Gesundheitsdaten_Pandemiebewaeltigung.pdf
  2. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/11720
  3. https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2023-1_Gesundheitsfoerderung.pdf
  4. https://kurier.at/politik/inland/fuenf-punkte-plan-regierung-gibt-200-millionen-euro-fuer-gesundheit-aus/402534781
  5. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/980/imfname_1575043.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Personen wurden seit 2020 und im ersten Halbjahr 2023 zu Vorsorgeuntersuchungen eingeladen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, Art der Vorsorgeuntersuchung und Wohnbundesland der eingeladenen Personen)
  2. Wie viele Personen haben seit 2020 und im ersten Halbjahr 2023 Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat, Art der Vorsorgeuntersuchung und Wohnbundesland der eingeladenen Personen)
  3. Welche Maßnahmen sieht das Ministerium vor, um die Anzahl der Personen, die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, zu erhöhen?
  4. Welche Maßnahmen werden gezielt gesetzt, um neue Zielgruppen (beispielsweise bildungsferne Schichten) dezidiert in Vorsorgeprogramme einzubinden?
  5. Gemäß der AB/11720 haben allen Versicherten einen Rechtsanspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung. Wie kann das BMSGPK als Aufsichtsorgan einen Bericht der Versicherungsträger über ihre Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich zur Kenntnis nehmen, wenn dieser nicht einmal jährliche Vorsorgeuntersuchungen inkludiert?
  6. Welche Rolle spielt Gesundheitsprävention bzw. spielen Vorsorgeuntersuchungen in den Verhandlungen zum Finanzausgleich?
    1. Falls diese in den Verhandlungen zum FAG vorkommen: Ab wann und unter welchen Umständen wurden bzw. werden Versicherungsträger involviert?
  1. Welche Rolle spielen die Tätigkeiten der Landesgesundheitsförderungsfonds im Rahmen dieser Verhandlungen?
    1. Falls diese in den Verhandlungen zum FAG vorkommen: Ist geplant, die verschiedenen Präventionsprogramme früherer Landesstellen der Gesundheitskasse bzw. der Landesgesundheitsförderungsfonds zu vereinheitlichen und österreichweit auszurollen?
    2. Falls ja: Wie erfolgt die vorangehende Evaluierung bisheriger Programme?