16818/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Vorsorgeuntersuchungen in Österreich (Folgeanfrage)
Die Corona-Pandemie hat zu Beginn nicht nur das Land in einen Lockdown geschickt, sondern auch dazu geführt, dass Menschen den Arztpraxen fernblieben (1). Patienten blieben zu Hause, Routinekontrollen wurden abgesagt, Vorsorgeuntersuchungen wurden verschoben - das zeigten auch die Daten der ÖGK für die erste Hälfte des Jahres 2020.
Auch der Rechnungshof hielt fest, dass die Anzahl der Vorsorgeuntersuchungen im ersten Pandemiejahr insgesamt um rund 10 % abnahm (1), wodurch sich möglicherweise Versorgungslücken bei Diagnosen ergaben.
Im Zuge von Anfragebeantwortungen wurde zwar ersichtlich, dass die Zahl der Vorsorgeuntersuchungen insgesamt wieder leicht zugenommen hat, von einem „Aufholen“ der verpassten Untersuchungen kann gemessen an den Statistiken aber wohl kaum die Rede sein (2).

Auch nachfolgende Berichte des Rechnungshofes (3) werfen aufgrund der niedrigen Nachfrage und der mangelnden Nachverfolgung bzw. Steuerung in Hinblick auf die Vorsorgeuntersuchung Fragen auf. Gerade nachdem Vorsorge auch im Gesundheitspaket der Bundesregierung eine Rolle spielen soll (4), sind Wirksamkeit der Programme und auch die Frage, wie Patient:innen erreicht werden können. Immerhin erwähnt der auch der Dachverband in seiner vermeintlich umfassenden Analyse seiner Präventionstätigkeiten nicht einmal die Allgemeine Vorsorgeuntersuchung (5).
Nachdem in Folge der Finanzausgleichsverhandlungen wohl auch die Tätigkeiten der Landesgesundheitsförderungsfonds überprüft werden, besteht auch hier eine Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen Landesgesundheitsförderungsfonds und Gesundheitskasse (wie es vormals teilweise zwischen Bundesländern und Gebietskrankenkassen gab) zu verbessern und dem Instrument der Vorsorgeuntersuchung mehr Wirksamkeit zu verleihen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende