16824/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Insassentelefonie im Strafvollzug

Da Kontakte zur Außenwelt auch als Instrumente der Resozialisierung anerkannt sind, sieht das Strafvollzugsgesetz eine Reihe von Durchbrechungen des Grundsatzes der Abschließung von der Außenwelt vor. Hierzu zählen vor allem Briefverkehr, Besuche, Telefongespräche sowie Ausführungen. Telefongespräche sind aus berücksichtigungswürdigen Gründen mit Angehörigen, Sachwaltern, sozialen Einrichtungen, öffentlichen Stellen, Rechtsbeiständen und Betreuungsstellen zu ermöglichen. In der Anfragebeantwortung 9085/AB zu 9251/J führten Sie aus:[1]

Der:Die Anstaltsleiter:in ordnet an, ob bei einer Telefonüberwachung ein Dolmetscher beizuziehen ist. Gemäß § 96 StVG ist der Inhalt der zwischen den Strafgefangenen und öffentlichen Stellen, Rechtsbeiständen und Betreuungsstellen im Sinne des § 90b Abs. 4 bis 6 StVG geführten Gespräche nicht zu überwachen. Zudem kann auf eine Überwachung des Gesprächsinhalts verzichtet werden, wenn keine Bedenken bestehen.

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage

1.    Welche laufenden Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 für die Insassentelefonie angefallen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach einzelnen Kostenstellen wie etwa: Betriebs- und Wartungskosten, Reparaturkosten, Telefongebühren nach Justizanstalten und Kostenträgern)

2.    Kommt nach wie vor die Firma PKE mit ihrem System der Insassentelefonie in den Justizanstalten zum Einsatz?

a.           Wenn nein, warum nicht?

b.           Wenn nein, welche Firma hat jetzt die Insassentelefonie über?

3.    Wurden 2021 und 2022 noch zusätzliche Geräte in den Justizanstalten angeschafft?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten wurden zusätzliche Geräte angeschafft?

b.           Wenn ja, wie hoch waren die Kosten der zusätzlich angeschafften Geräte?

c.           Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie hoch waren die Kosten 2021 und 2022 pro Minute bei der Insassentelefonie?

5.    Wie viele Störfälle gab es 2021 und 2022 bei der Insassentelefonie? {Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt)

6.    Um welche Störfälle hat es sich gehandelt? (Bitte um kurze Schilderung der Störung und aufgeschlüsselt nach Justizanstalten)

7.  Wie viele Missbrauche der Insassentelefonie durch Häftlinge sind Ihnen in den Jahren 2021 und 2022 bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

8.  Sind Meldungen von Justizwachebeamte in den Jahren 2021 und 2022 hinsichtlich Missbrauchs der Insassentelefonie bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und Grund der Meldung und Art der Behandlung)

9.  Welche Bedenken gibt gegen die Überwachung von Telefongesprächen?

10. Wie viele Strafgefangene oder Gesprächspartner haben bei Telefonaten 2021 und 2022 gegen die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes verstoßen?

11. Wie viele davon waren leichte Fälle?

12. Was sind leichte Fälle?

13. Wie viele davon waren ernste Verstöße?

14. Was sind ernste Verstöße?

15. Müssen die Insassen bei ernsten Verstößen mit Konsequenzen rechnen?

a.        Wenn ja, mit welchen?

b.        Wenn nein, warum nicht?

16. Wie viele Telefonate wurden 2021 und 2022 in den Justizanstalten überprüft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten)



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_09085/imfname 1429790.pdf