16858/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Ing. Reinhold Einwallner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Inneres,

betreffend „Cybergrooming"

Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Heranschleichen an Opfer im Netz, mit dem Ziel, Minderjährige zu missbrauchen. Grooming ist eine spezielle Form der sexuellen Belästigung, die über das Betrachten pornografischer Darbietungen Minderjähriger live mittels Web-Cam bis hin zu tatsächlichem sexuellem Missbrauch führen kann. Seit Jänner 2012 ist Grooming eine gerichtlich strafbare Handlung. § 208a StGB – Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen – verbietet Cybergrooming sowie die Kontaktaufnahme allein mit sexuellen Absichten im realen Raum bei Personen unter 14 Jahren. Unter Umständen drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Nachdem der Straftatbestand nach § 208a StGB seit nunmehr über zehn Jahren gesetzlich verankert ist und sich in dieser Zeit der digitale Raum massiv verändert hat, sind die Zahlen, wie sich die Anzeigen von Grooming entwickelt haben, besonders relevant. Aber auch mit Blick auf die Zeit der Corona-Pandemie, in der sich viele Bereiche des Lebens – insbesondere von jungen Menschen – in den digitalen Raum verlagert haben und Schulen ihrem Auftrag anders nachkommen mussten und diese ihrer Schutzwirkung nicht in gewohnter Form nachkommen konnten, sind die Daten dieser Jahre von besonderem Interesse, um im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes gegebenenfalls nachschärfen zu können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.       Wie viele Anzeigen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu § 208a StGB Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern und Monaten)

a.       Wie alt waren die Opfer? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, genauem Alter und Geschlecht)

i.     Durch welche Personen (Eltern, Pädagog:innen, Betroffene etc.) wurden die Anzeigen erstattet? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Personengruppen, genauem Alter dieser Personen und Geschlecht)

b.       Um welche (potenziellen) Täter:innen handelt es sich? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Beruf, Bundesland, genauem Alter dieser Personen und Geschlecht)

c.        In wie vielen Fällen gab es ein familiäres Naheverhältnis zwischen dem Opfer und der/dem (potenzielle) Täter:in?

d.       In wie vielen Fällen gab es Anzeigen aus dem schulischen Umfeld?

2.       Ist seit Inkrafttreten des § 208a StGB ein Anstieg an Anzeigen zu erkennen? (Wenn ja, bitte um genaue Auflistung des prozentuellen Anstiegs)

a.       Wenn ja, wie erklären Sie/Ihr Ministerium sich diesen Anstieg?

b.       Wenn nein, ist seit dem Inkrafttreten des § 208a StGB ein Rückgang an Anzeigen rund um § 208a StGB zu erkennen?

3.       Gibt es zu § 208a StGB verpflichtende Sensibilisierungsprogramme/Weiterbildungsbildungs­maßnahmen für Polizist:innen?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn ja, wie oft finden diese statt?

c.        Wenn ja, wie viele Polizist:innen haben diese absolviert?

d.       Wenn ja, was ist der genaue Inhalt dieser Sensibilisierungsprogramme/Weiterbil- dungsbildungsmaßnahmen?

e.       Wenn ja, wer gestaltet diese Programme?

f.         Wenn nein, wieso gibt es solche Sensibilisierungsprogramme nicht?

g.       Wenn nein, sind solche Sensibilisierungsprogramme in Planung?

4.       Ist aus Ihrer Sicht bzw. den Erkenntnissen Ihres Hauses eine Nachschärfung im Bereich des § 208a StGB notwendig?

a.       Falls ja, welche?

b.       Falls nein, auf Basis welcher Erkenntnisse kommen Sie zu diesem Schluss?

5.       Sind Sie mit Blick auf Grooming mit Stakeholder:innen im Bereich des Kinderschutzes in Kon­takt?

a.       Falls ja, mit welchen?

b.       Fall ja, welche Erkenntnisse haben sich daraus ergeben?

c.        Falls nein, wieso nicht?

6.       Sind Sie betreffend Evaluierung des § 208a StGB mit dem Bundesministerium für Justiz in Kontakt?

a.       Falls ja, welche Ergebnisse ergeben sich daraus?

b.       Falls nein, wieso nicht?