16859/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.11.2023
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Mag.aSelma Yildirim, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz,
betreffend „Cybergrooming"
Unter Cybergrooming versteht man das gezielte Heranschleichen an Opfer im Netz, mit dem Ziel, Minderjährige zu missbrauchen. Grooming ist eine spezielle Form der sexuellen Belästigung, die über das Betrachten pornografischer Darbietungen Minderjähriger live mittels Web-Cam bis hin zu tatsächlichem sexuellem Missbrauch führen kann. Seit Jänner 2012 ist Grooming eine gerichtlich strafbare Handlung. § 208a StGB – Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen – verbietet Cybergrooming sowie die Kontaktaufnahme allein mit sexuellen Absichten im realen Raum bei Personen unter 14 Jahren. Unter Umständen drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie viele Verfahren gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu diesem Delikt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Staatsanwaltschaft, Geschlecht der Opfer und Täter:innen, genauem Alter der Opfer und Täter:innen, Berufsgruppen der Täter:innen und möglicherweise bestehendem Naheverhältnis zwischen Opfer und Täterinnen)
2. Wie viele Verfahren wurden jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu diesem Delikt eingestellt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Staatsanwaltschaft, Geschlecht der Opfer und Täter:innen, genauem Alter der Opfer und Täter:innen, Berufsgruppen, der Täter:innen und möglicherweise bestehendes Naheverhältnis zwischen Opfer und Täter:innen)
a. Aus welchen Gründen kam es zur Einstellung des Verfahrens? (Bitte um genau Aufschlüsselung der Gründe)
3. Wie viele Anklagen gab es in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu diesem Delikt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Staatsanwaltschaft, Geschlecht der Opfer und Täter:innen, genauem Alter der Opfer und Täter:innen, Berufsgruppen, der Täteri:nnen und möglicherweise bestehendes Naheverhältnis zwischen Opfer und Täter:innen)
4. Wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zu diesem Delikt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Bundesländern, Staatsanwaltschaft, Geschlecht der Opfer und Täter:innen, genauem Alter der Opfer und Täter:innen, Berufsgruppen, der Täter:innen und möglicherweise bestehendes Naheverhältnis zwischen Opfer und Täter:innen)