1686/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alois Stöger diplome,

 

Genossinnen und Genossen

 

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Odysee eines Privatflugzeuges

 

 

 

Die Kronen-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 15. April 2020 in dem nachfolgend dargestellten

 

Artikel über einen bemerkenswerten Flug von Nizza in das österreichische Bundesgebiet wie folgt:

 


 

Da sich aus dieser Berichterstattung zahlreiche Problemstellungen ergeben, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

1.         An welchem Standort sind die Passagiere dieser Maschine tatsächlich in das österreichische Bundesgebiet eingereist?

2.         In welcher Form ist es generell möglich, in Quarantäne-Gebiete aus dem Ausland einzureisen?

3.         Handelt es sich bei den Passagieren dieser Maschine um österreichische Staatsbürger, und wenn nein, aufgrund welchen Aufenthaltstitels sind Angehörige anderer Nationalitäten in das österreichische Bundesgebiet eingereist?

4.         Wurden bei den Passagieren dieser Maschine nach ihrer Einreise medizinische Untersuchungen durchgeführt?

5.          Befanden sich diese Passagiere nach ihrer Einreise in Quarantäne?

6.          Welche Institution kontrolliert generell das Vorhandensein einer Landeerlaubnis auf Flugplätzen?

7.          Wie ist generell der Flugverkehr in Quarantänegebieten geregelt und welche Kontrollmaßnahmen obliegen diesbezüglich Threm Ressort?

8.          Wie fand diese Kontrolle im konkreten Fall statt?

9.          Hat das Innenministerium Kenntnis über konkrete Anzahl und Namen der Passagiere des gegenständlichen Fluges?

10.      Können Sie ausschließen, dass im konkreten Fall Nicht-EU-Bürger bzw. Nicht-Österreicher ohne medizinische Untefsti hung ins österreichische Bundesgebiet bzw. in ein Quarantäne­ Gebiet eingereist sind?