16863/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Folgeanfrage zu: Türkise Geldverschwendung nicht auf Kosten der Steuerzahler:innen

 

Die Anfragebeantwortung 14092/AB vom 23. Mai 2023 (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/AB/14092/imfname_1562110.pdf) ergab einige Unklarheiten. So zeigt sich, dass eine gewisse Inkonsistenz im Handeln der Finanzprokuratur besteht. So hat die Finanzprokuratur im BUWOG- und Terminal-Tower-Verfahren Privatbeteiligtenansprüche angemeldet, obwohl es hier noch kein rechtskräftiges Urteil gibt. Auf der anderen Seite hat man mit der Begründung, dass keine "gerichtsfesten Beweisgrundlagen" bestehen, keinen Anschluss als Privatbeteiligte im sog. CASAG-Verfahren angemeldet. Und das obwohl bereits ein ebenfalls nicht rechtskräftiges Urteil gegen Sophie Karmasin ausgesprochen wurde - vom selben Gericht wie im BUWOG-Verfahren. Hinzu kommt, dass die Informationen auf den beiden Tabellen, die einerseits Schadenersatzansprüche ex delicto andererseits ex contractu aufzeigen, nicht nachvollziehbar sind. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Zu den Fragen 1 bis 6 wurden in der 14092/AB im Rahmen einer Tabelle ausgeführt, dass im Jahr 2019 43 Personen aus deliktischer Schadenszufügung "aufgefordert wurden." Der Gesamtbetrag der aus deliktischer Schadenszufügung aufgeforderten Beträge beträgt EUR 1,1 Mio. Es wurde nur eine Klage erhoben, die wiederum einen Streitwert von 855 Euro hatte. Von diesen EUR 855 wurde allerdings nichts "eingebracht". Im Jahr 2020 wurde ein Gesamtbetrag von 1,5 Millionen ausgewiesen, aber der Gesamtstreitwert betrug 8,8 Millionen. 
    1. Wie kann es sein, dass im Jahr 2019 von 43 Personen, gegen die ein deliktischer Schadenersatzanspruch besteht, nur eine geklagt wurde?
    2. Wie kann die geringe Summe von 855,28 Euro erklärt werden?
    3. Warum gibt es im Jahr 2019 keine aus deliktischer Schadenzufügung eingebrachten Beträge?

                                          i.    Was bedeutet die Abkürzung "PG" in der Klammer?  

    1. Wie ist es möglich, dass im Jahr 2020 der Gesamtbetrag aus deliktischer Schadenzufügung aufgeforderten Beträge niedriger ist als der Gesamtstreitwert? (1,5 Mio Schadenszufügung, 8,8 Mio Gesamtstreitwert der Klagen)

                                          i.    Wie ist es zu erklären, dass von den EUR 8,8 Mio Streitwert nur ca. EUR 102.000 eingebracht wurden? 

  1. In der Tabelle "Inanspruchnahme aus Vertrag" finden sich im Jahr 2021 vier erhobene Klagen, aber nur ein Fall, in dem Personen aus vertraglicher Schadenszufügung aufgefordert wurde. Wie ist das zu erklären?
    1. Wie ist in diesem Fall der Gesamtstreitwert zustande gekommen?
    2. Wie ist die Divergenz des aufgeforderten Betrages im Jahr 2019 (EUR 100.000) und des Streitwerts der Klage (EUR 2.000) zu erklären?
  1. Es wird ersucht, die beiden auf Seite 4-5 14092/AB abgebildeten Tabellen näher zu erklären, bzw. ein anderes Erklärungsmuster zu verwenden, da der Inhalt der Tabellen nicht nachvollziehbar ist.   
  2. Auf die Frage 13 wurde geantwortet, dass man auf Basis der nicht rechtskräftigen Schuldsprüche Privatbeteiligtenansprüche im BUWOG-Verfahren angemeldet hat. Warum geschah dies hier, allerdings nicht im CASAG-Verfahren iZm Sophie Karmasin, wo es auch ein nicht rechtskräftiges Urteil gibt? 
  3. In der Beantwortung 14 bis 21 wird von einem Kostenrisiko gesprochen. Wie hoch ist dieses im Verfahren 17 St 5/19d?
    1. Wer macht das Kostenrisikomanagement im Verfahren 17 St 5/19d? 

                                          i.    Wie wird dieses durchgeführt? 

    1. Wie hoch ist das Kostenrisiko im sog. BUWOG-Verfahren? 
    2. Ist das Kostenrisiko im BUWOG-Verfahren höher oder geringer als im CASAG-Verfahren? 
  1. Ist es möglich Privatbeteiligenstatus für einzelne Verfahrensstränge zu beantragen?
    1. Wenn ja, warum wird dies bei Karmasin nicht gemacht?  
  1. Zur Causa der beabsichtigten Schadensgutmachung durch die ICG (Integrated Consulting Group GmbH): was ist hier seit dem Schreiben des Rechtsvertreters der ICG vom 2. Mai 2023 weiter passiert?
  2. Hat die Finanzprokuratur mittlerweile den Betrag in Höhe von EUR 19.378,87 übernommen?
    1. Falls ja: wann und auf welche Weise?
    2. Falls nein: warum nicht?