16864/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2023
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Integration und Medien

betreffend Folgeanfrage "Erfüllung von Integrationsvereinbarung und -erklärung"

 

In Österreich gibt es unterschiedliche Instrumente, die die Integration von Zugewanderten sicherstellen sollen. Für Drittstaatangehörige, die mit Niederlassungsbewilligung oder als Familienangehörige nach Österreich kommen, ist die Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtend. Innerhalb von zwei Jahren muss Deutsch auf A2-Niveau gelernt und eine entsprechende Integrationsprüfung, die auch die grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung beinhaltet, abgelegt werden, um das Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Die Frist kann, wenn wichtige Gründe vorliegen, um bis zu 12 Monate verlängert werden. Gelingt es der Person nicht, binnen der Frist Modul 1 positiv abzuschließen, wird der Aufenthaltstitel nicht verlängert. Modul 2 der Integrationsvereinbarung inkl. Deutschprüfung auf B1-Niveau ist grundsätzlich nicht verpflichtend, jedoch Voraussetzung für den Erhalt eines Daueraufenthaltstitels. 

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte müssen eine Integrationserklärung unterzeichnen, mit der sie einerseits die in Österreich geltende Rechts- und Gesellschaftsordnung anerkennen und sich andererseits sich zum Besuch der dreitägigen Werte- und Orientierungskurse und zur Teilnahme an Deutschkursen mit Zielniveau B1 verpflichten. Diese Verpflichtung ist in § 6 Integrationsgesetz geregelt. Wer die Integrationserklärung nicht erfüllt, kann mit Kürzungen der Sozialhilfe bzw. der bedarfsorientierten Mindestsicherung rechnen, sofern er oder sie Bezieher:in ist.

Die Beantwortung von 15459/J warf weitere Fragen auf, weswegen diese Folgeanfrage eingebracht wird. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Integrationsvereinbarungen wurden seit 2017 bis heute erfüllt? Bitte um Auflistung pro Jahr und Bundesland.
  2. Wie lange dauert die Erfüllung der Integrationsvereinbarungen im Durchschnitt?
  3. Wie viele Integrationsvereinbarungen wurden nicht innerhalb der vorgeschriebenen zwei Jahre erfüllt? Bitte um absolute und relative Zahlen (Prozentsatz). 
    1. Wie oft kam es zu einer Verlängerung der Frist?
    2. In wie vielen Fällen wurde die Integrationsvereinbarung trotz einer Fristverlängerung nicht erfüllt?
  1. Wenn die Zahlen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung dem BMFFIM nicht bekannt sind: Mit welchen Mitteln wird die erfolgreiche Integration von Drittstaatangehörigen im Ministerium erfasst und gemessen?
  2. Welche (weiteren) Daten werden hinsichtlich der Integrationsvereinbarung erhoben? 
  3. Welche Integrationsverpflichtungen haben Personen, die über Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz nach Österreich kommen, zu erfüllen?
    1. Gilt für diese Personen auch die Integrationserklärung?
  1. Welche Integrationsangebote gibt es für Personen, die über Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz nach Österreich kommen?
    1. Unterscheiden sich diese Angebote von den Angeboten, die es für Asylberechtigte gibt?
  1. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um die Einhaltung der Integrationserklärung zu fördern? 
  2. In wie vielen Fällen kam es seit der Einführung zur Nichteinhaltung der Integrationserklärung? 
    1. Um welche Art der "Nichteinhaltung" (Besuch WOK, Teilnahme Deutschkurse, Anerkennung der in Österreich geltenden Rechts- und Gesellschaftsordnung) handelte es sich jeweils?
  1. Wenn die Zahlen zur Nichteinhaltung der Integrationserklärung dem BMFFIM nicht bekannt sind: Mit welchen Mitteln wird die erfolgreiche Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigte im Ministerium erfasst und gemessen?
  2. Welche (weiteren) Daten werden hinsichtlich der Integrationserklärung erhoben?