16865/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Service-Entgelt bei Mehrfachversicherungen

 

Ein Großteil der krankenversicherten Personen muss jährlich ein Service-Entgelt für die e-card entrichten. Aufgrund der österreichischen Sozialversicherungsstruktur ist es möglich, bei unterschiedlichen Krankenversicherungsträgern gleichzeitig versichert - und damit mehrfachversichert - zu sein. Hier geht es um Selbstständige, die auch Angestellte sind, oder Angestellte, die Nebenerwerbsbauern sind, oder solche, die zwei Angestelltenverhältnisse haben. Bei diesen mehrfach versicherten Erwerbstätigen passieren, dass ihr Service-Entgelt auch mehr als einmal eingehoben wird.

 

Gemäß § 31c Abs. 3 Z 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) hat die Dienstgeberin bzw. der Dienstgeber

das Service-Entgelt einzuheben und an den Krankenversicherungsträger abzuführen. Für das Jahr 2024 ist am 15.11.2023 ein Service-Entgelt in Höhe von EUR 13,35 fällig.

 

Zwar besteht die Möglichkeit, dieses Service-Entgelt im Falle einer Mehrfachversicherung zurückzufordern. Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb ein Sozialversicherungssystem im EDV-Zeitalter außer Stande ist, Versicherten-Daten und damit auch die Information über ein möglicherweise bereits bezahltes Service-Entgelt, bereits vorab abgeglichen werden können. Damit würde man sich einerseits Kosten der Rückerstattungsbearbeitungen ersparen und andererseits auch die Mehrfachversicherten bürokratisch und finanziell zumindest geringfügig entlasten.

 

Auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wird wie folgt auf das Service-Entgelt bei Mehrfachversicherungen hingewiesen:

Die Einhebung des Service-Entgeltes erfolgt durch Einbehaltung vom Lohn auf Grund der Daten, die der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber aus der Lohnverrechnung bekannt sind. Das Service-Entgelt ist auch für jene Personen einzuheben, bei denen nach den Daten der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers Mehrfachversicherungen oder Rezeptgebührenbefreiungen bestehen. In diesen Fällen kann das Service-Entgelt allerdings auf Antrag der bzw. des Betroffenen durch den Krankenversicherungsträger rückerstattet werden.

 

Aufgrund der Anfragebeantwortung 1730/AB XXV.GP ist auch offensichtlich, dass es bisher keine konkreten Daten der Sozialversicherungsträger zur Zahl der Mehrfachversicherten gab bzw. nur in einem nicht zufriedenstellendem Umfang. Dennoch können diese vorhandenen Daten Aufschluss darüber geben, wie viele Personen zu unrecht in mehrfacher Weise ein Service-Entgelt entrichteten und die Ausgaben nicht rückerstattet erhalten haben.

Ebenso ist anhand der Anfragebeantwortung 10337/AB XXV. GP ersichtlich geworden, dass noch eine Schritte zu gehen sind, bis es in diesem Bereich eine vollumfassende Datengrundlage gibt. "Standardisierte bzw. automatisierte elektronische Abfragen sind derzeit nicht vorgesehen", heißt es etwa auf die Frage, wie viele Personen sich zu viel bezahlte Service-Entgelte für die e-card rückerstatten ließen. 

 

Quelle:

https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.821094&portal=oegkdgportal

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele unselbstständig beschäftigte Personen mussten jährlich seit 2016 mehrfach Krankenversicherungsbeiträge aufgrund mehrfacher unselbstständiger Erwerbstätigkeiten, aufgrund einer weiteren selbstständigen Tätigkeit, oder dem gleichzeitigen Bezug einer Alterspension bezahlen? Jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger, einzeln für alle Möglichkeiten von Mehrfachversicherungskonstellationen )
  2. Für wie viele versicherte Personen wurde ein Service-Entgelt für die e-card jährlich seit 2016 eingehoben? Jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger)
    1. Wenn keine Daten dazu vorliegen: Weshalb werden darüber nach wie vor keine standardisierten elektronischen Auswertungen geführt? (Siehe Antwort auf Frage 2: 10337/AB XXV. GP)
  1. Wie viele versicherte Personen ließen sich seit 2016 aufgrund einer Mehrfachversicherung zu viel bezahlte Service-Entgelte für die e-card rückerstatten? Jährlich, einzeln für jeden Krankenversicherungsträger, der das Service-Entgelt rückerstattete)
    1. Wenn keine Daten dazu vorliegen: Weshalb werden darüber nach wie vor keine standardisierten elektronischen Auswertungen geführt? (Siehe Antwort auf Frage 3: 10337/AB XXV. GP)
  1. Liegen den einzelnen Krankenversicherungsträgern keine Informationen vor, falls bei ihnen Versicherte bei anderen Krankenversicherungsträgern ebenfalls versichert sind?
    1. Wenn nein, weshalb nicht?
    2. Wenn nein, ist geplant eine solchen automatischen Informationsaustausch einzurichten?

                                          i.    Wenn ja, bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

    1. Wenn ja, weshalb wird nicht automatisch das mehrfach entrichtete Service-Entgelt rückerstattet?
  1. Können einzelne Krankenversicherungsträger oder der Dachverband der Sozialversicherungsträger mittlerweile technisch feststellen, wie viele und welche Versicherten mehr als einmal das Service-Entgelt für die e-card entrichtet haben?
    1. Wenn ja, wieso müssen dann bürokratisch Rückerstattungen beantragt werden?
    2. Wenn nein, weshalb ist das nach wie vor nicht möglich?
    3. Wenn nein, verfügt der Dachverband über die Kompetenz dieses Problem zu lösen?

                                          i.    Welche konkreten (gesetzlichen) Veränderungen wären nötig, dass der Dachverband diese Kompetenz hat einerseits feststellen kann, wie viele und welche Versicherte mehr als einmal das Service-Entgelt für die e-card entrichtet haben und andererseits die bürokratische Rückerstattung verhindert werden kann?

                                        ii.    Weshalb wurde dieses Problem noch nicht gelöst?