16867/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend unbesetzter FWIT-Rat hemmt auch Arbeit der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Am 1. Juli 2023 trat das FWITRG in Kraft. Ziel war die Fusion des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und des Wissenschaftsrates. Laut Gesetz hätten inzwischen einige zentrale Entscheidungen gefällt werden müssen. Derzeit muss etwa der Aufsichtsrat die (Neu-)Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle ausschreiben und die Position entsprechend vergeben. Des Weiteren hätte die Bundesregierung bereits im Sommer die Mitglieder der Ratsversammlung bestellen sowie den Ratsvorsitz bestimmen müssen.
Aus § 2 Abs. 2 Z 6 FWITRG geht hervor, dass der Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zur Beschließung der Verwendung der Fördermittel den Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung zur Beratung heranzuziehen hat. Dabei geht es schließlich um die Vergabe von 140 Mio. Euro, die wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Österreich haben.
Es stellen sich also zahlreiche Fragen, inwiefern die Nichtbesetzung des FWIT-Rates auch die Arbeit der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung hemmt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende