16872/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Umsetzung des OGH-Urteils zum Pflegegeld für Ukrainer:innen

 

Per Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) vom 22.08.2023 (1) ist es für Personen, welche vorübergehenden Schutz nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie (2) genießen, möglich, Pflegegeld im Rahmen von §3 Bundespflegegeldgesetz (3) zu beziehen und somit Unterstützungsleistungen für pflegbedingten Mehraufwand zu erhalten (4). Dieses Gerichtsurteil betrifft auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die seit dem Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine in Österreich Schutz fanden. Ein NEOS-Antrag mit der Forderung, Geflüchtete aus der Ukraine in den Kreis der anspruchsberechtigen Personen des Bundespflegegeldgesetzes aufzunehmen, wurde zuvor im Sozialausschuss am 28.06.2023 vertagt (5) - seitens der ÖVP wurde auf einen Rechtsstreit verwiesen, der nun höchstgerichtlich geklärt ist. Mit dem OGH-Urteil wird Vertriebenen also endlich der Zugang zu einem Teil der Sozialleistungen ermöglicht, die in zahlreichen anderen EU-Staaten schon längere Zeit vollumfänglich zum Standard gehören (6).

Durch diese Entscheidung ergeben sich allerdings einige Fragen, da weder die Handhabe mit bisherigen Antragssteller:innen, die Abwicklung der Anträge und deren Bearbeitungsdauer, noch die konkrete Umsetzung des OGH-Urteils geklärt zu sein scheinen. 

  1. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&Norm=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=10ObS62%2f23z&VonDatum=&BisDatum=18.09.2023&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ImRisSeitChangeSet=Undefined&ImRisSeitForRemotion=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=11abb608-64bd-4f29-87f8-3ff8ebeb795f&Dokumentnummer=JJT_20230822_OGH0002_010OBS00062_23Z0000_000
  2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0055
  3. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008859
  4. https://www.bizeps.or.at/ukrainerinnen-erhalten-pflegegeld-urteil-des-obersten-gerichtshofs/
  5. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3382
  6. https://data.unhcr.org/en/documents/details/96266

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Anträge auf Pflegegeld wurden von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus seit der OGH-Entscheidung gestellt?
  2. Wie viele Anträge sind bearbeitet worden? 
    1. Wie viele davon wurden bewilligt? 
    2. Wie viele davon wurden abgelehnt?  
  1. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? 
  2. Wie viele Anträge auf Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus wurden seit der OGH-Entscheidung ausgezahlt? 
    1. Wie lange betrug die durchschnittliche Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Auszahlung? 
    2. Wie hoch war die Auszahlungssumme? 
  1. Gab es Verzögerungen bei den Auszahlungen?
    1. Wenn ja, warum und in welchem Ausmaß? 
  1. Ist eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache bzw. eine Übersetzung des Formulars zur Beantragung des Pflegegelds vorhanden? 
    1. Wenn ja, seit wann?
    2. Wenn nein, ist eine Übersetzung bzw. eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache künftig vorgesehen?   
  1. Wird der Bezug von Pflegegeld auf die Grundversorgungsleistungen angerechnet? 
    1. Wenn ja, inwiefern und mit welcher Begründung? 
  1. Wie viele Anträge auf Pflegegeld wurden von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus vor der OGH-Entscheidung gestellt? Bitte um Angaben nach Monat seit März 2022.
  2. Wie wurde mit Anträgen auf Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus vor der OGH-Entscheidung verfahren?
  3. Wie viele Anträge von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus wurden vor der OGH-Entscheidung bearbeitet? Bitte um Angaben nach Monat seit März 2022.
    1. Wurden die Anträge von Vertriebenen aus der Ukraine systematisch abgelehnt? 
    2. Gab es vor der OGH-Entscheidung auch Anträge, die bewilligt wurden? 

                                          i.    Wenn ja, wie viele? 

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht? 

    1. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
  1. Wurde bereits vor der OGH-Entscheidung Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus ausgezahlt? 
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen?
    2. Wenn nein, warum nicht?  
  1. Gibt es Daten bzw. Schätzung zu der Anzahl an Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus, die einen Pflegebedarf haben?
    1. Wenn ja, welche und wie hoch ist der Pflegebedarf innerhalb dieser Personengruppe? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Planen Sie bzw. Ihr Ressort eine gesetzliche Änderung, um Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus ins BPGG aufzunehmen?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, welche konkrete Maßnahme wurde dafür bisher gesetzt?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis? 

    1. Wenn ja, welche Diskussionen, Gespräche, Arbeitsgruppen oder sonstigen Aktivitäten gab es bisher?
    2. Gibt es hierzu einen ressortübergreifenden Austausch? 

                                          i.    Wenn ja, mit welchen Ministerien? 

    1. Wenn nein, ist geplant, bis zum Ende der Legislaturperiode noch diesbezügliche Maßnahmen zu setzen?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Gibt es hinsichtlich des Bezugs von Pflegegeld von Personen aus der Ukraine einen Austausch auf EU-Ebene?
    1. In welchen Gremien? 
    2. Welche Position haben Sie bzw. Ihr Ressort jeweils vertreten?