Eingelangt am 16.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzung des OGH-Urteils zum
Pflegegeld für Ukrainer:innen
Per Urteil des Obersten Gerichtshof (OGH) vom
22.08.2023 (1) ist es für Personen, welche vorübergehenden Schutz
nach der EU-Massenzustrom-Richtlinie (2) genießen, möglich,
Pflegegeld im Rahmen von §3 Bundespflegegeldgesetz (3) zu beziehen und
somit Unterstützungsleistungen für pflegbedingten Mehraufwand zu
erhalten (4). Dieses Gerichtsurteil betrifft auch Ukrainerinnen und Ukrainer,
die seit dem Russlands Angriffskriegs gegen die Ukraine in Österreich
Schutz fanden. Ein NEOS-Antrag mit der Forderung, Geflüchtete aus der
Ukraine in den Kreis der anspruchsberechtigen Personen des
Bundespflegegeldgesetzes aufzunehmen, wurde zuvor im Sozialausschuss am
28.06.2023 vertagt (5) - seitens der ÖVP wurde auf einen Rechtsstreit
verwiesen, der nun höchstgerichtlich geklärt ist. Mit dem OGH-Urteil
wird Vertriebenen also endlich der Zugang zu einem Teil der Sozialleistungen
ermöglicht, die in zahlreichen anderen EU-Staaten schon längere Zeit
vollumfänglich zum Standard gehören (6).
Durch diese Entscheidung ergeben sich
allerdings einige Fragen, da weder die Handhabe mit bisherigen Antragssteller:innen,
die Abwicklung der Anträge und deren Bearbeitungsdauer, noch die konkrete
Umsetzung des OGH-Urteils geklärt zu sein scheinen.
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Fachgebiet=&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&Spruch=&Rechtsgebiet=Undefined&AenderungenSeit=Undefined&JustizEntscheidungsart=&Norm=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=10ObS62%2f23z&VonDatum=&BisDatum=18.09.2023&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ImRisSeitChangeSet=Undefined&ImRisSeitForRemotion=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true&ResultFunctionToken=11abb608-64bd-4f29-87f8-3ff8ebeb795f&Dokumentnummer=JJT_20230822_OGH0002_010OBS00062_23Z0000_000
- https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001L0055
- https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008859
- https://www.bizeps.or.at/ukrainerinnen-erhalten-pflegegeld-urteil-des-obersten-gerichtshofs/
- https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3382
- https://data.unhcr.org/en/documents/details/96266
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Anträge
auf Pflegegeld wurden von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus
seit der OGH-Entscheidung gestellt?
- Wie viele Anträge
sind bearbeitet worden?
- Wie viele davon wurden
bewilligt?
- Wie viele davon wurden
abgelehnt?
- Wie hoch war die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
- Wie viele Anträge
auf Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus wurden
seit der OGH-Entscheidung ausgezahlt?
- Wie lange betrug die
durchschnittliche Dauer des Verfahrens von der Antragstellung bis zur
Auszahlung?
- Wie hoch war die
Auszahlungssumme?
- Gab es
Verzögerungen bei den Auszahlungen?
- Wenn ja, warum und in
welchem Ausmaß?
- Ist eine
Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache bzw. eine Übersetzung des
Formulars zur Beantragung des Pflegegelds vorhanden?
- Wenn ja, seit wann?
- Wenn nein, ist eine
Übersetzung bzw. eine Ausfüllhilfe in ukrainischer Sprache
künftig vorgesehen?
- Wird der Bezug von
Pflegegeld auf die Grundversorgungsleistungen angerechnet?
- Wenn ja, inwiefern und
mit welcher Begründung?
- Wie viele Anträge
auf Pflegegeld wurden von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus
vor der OGH-Entscheidung gestellt? Bitte um Angaben nach Monat seit
März 2022.
- Wie wurde mit
Anträgen auf Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit
Vertriebenenstatus vor der OGH-Entscheidung verfahren?
- Wie viele Anträge
von Personen aus der Ukraine mit Vertriebenenstatus wurden vor der
OGH-Entscheidung bearbeitet? Bitte um Angaben nach Monat seit März
2022.
- Wurden die Anträge
von Vertriebenen aus der Ukraine systematisch abgelehnt?
- Gab es vor der
OGH-Entscheidung auch Anträge, die bewilligt wurden?
i. Wenn ja, wie viele?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Wie hoch war die
durchschnittliche Bearbeitungsdauer?
- Wurde bereits vor der
OGH-Entscheidung Pflegegeld von Personen aus der Ukraine mit
Vertriebenenstatus ausgezahlt?
- Wenn ja, in wie vielen
Fällen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es Daten bzw.
Schätzung zu der Anzahl an Personen aus der Ukraine mit
Vertriebenenstatus, die einen Pflegebedarf haben?
- Wenn ja, welche und wie
hoch ist der Pflegebedarf innerhalb dieser Personengruppe?
- Wenn nein, warum
nicht?
- Planen Sie bzw. Ihr
Ressort eine gesetzliche Änderung, um Personen aus der Ukraine
mit Vertriebenenstatus ins BPGG aufzunehmen?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, welche
konkrete Maßnahme wurde dafür bisher gesetzt?
i. Mit welchem Ergebnis?
- Wenn ja, welche
Diskussionen, Gespräche, Arbeitsgruppen oder sonstigen
Aktivitäten gab es bisher?
- Gibt es hierzu einen
ressortübergreifenden Austausch?
i. Wenn ja, mit welchen Ministerien?
- Wenn nein, ist geplant,
bis zum Ende der Legislaturperiode noch diesbezügliche
Maßnahmen zu setzen?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, warum nicht?
- Gibt es hinsichtlich des
Bezugs von Pflegegeld von Personen aus der Ukraine einen Austausch auf
EU-Ebene?
- In welchen Gremien?
- Welche Position haben Sie bzw. Ihr Ressort
jeweils vertreten?