16874/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Unbesetzter FWIT-Rat hemmt auch Arbeit der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung

 

Am 1. Juli 2023 trat das FWITRG in Kraft. Ziel war die Fusion des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und des Wissenschaftsrates. Laut Gesetz hätten inzwischen einige zentrale Entscheidungen gefällt werden müssen. Derzeit muss etwa der Aufsichtsrat die (Neu-)Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle ausschreiben und die Position entsprechend vergeben. Des Weiteren hätte die Bundesregierung bereits im Sommer die Mitglieder der Ratsversammlung bestellen sowie den Ratsvorsitz bestimmen müssen. 

Aus § 2 Abs. 2 Z 6 FWITRG geht hervor, dass der Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zur Beschließung der Verwendung der Fördermittel den Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung zur Beratung heranzuziehen hat.

 

Es stellen sich also zahlreiche Fragen, inwiefern die Nichtbesetzung des FWIT-Rates auch die Arbeit der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung hemmt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie kann gewährleistet werden, dass die Nationalstiftung FTE zum notwendigen Zeitpunkt handlungsfähig sein und die Vergabe der Mittel für 2024 möglich sein wird?
  2. Was geschieht, wenn zum notwendigen Zeitpunkt keine Ratsversammlung berufen wurde?
    1. Ist der Stiftungsrat der Nationalstiftung beschlussfähig, wenn der/die Vorsitzende des FWIT-Rates bis zum notwendigen Zeitpunkt nicht bestellt wird?
    2. Wie wird in diesem Fall sichergestellt, dass die Mittel der Nationalstiftung FTE für 2024 ausgeschüttet werden können?
    3. Welche Schritte hat das BMF gesetzt, um zu verhindern, dass die Mittel der Nationalstiftung FTE für 2024 nicht durch die ausstehende Besetzung blockiert werden?