16876/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Kunst‚ Kultur‚ öffentlichen Dienst und Sport

betreffend FWIT Rat: Wann finden Nominierungen endlich statt?

 

Am 1. Juli 2023 trat das FWITRG in Kraft. Ziel war die Fusion des Rates für Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und des Wissenschaftsrates. Laut Gesetz hätten inzwischen einige zentrale Entscheidungen gefällt werden müssen. Derzeit muss etwa der Aufsichtsrat die (Neu-)Besetzung der Geschäftsführung der Geschäftsstelle ausschreiben und die Position entsprechend vergeben. Des Weiteren hätte die Bundesregierung bereits im Sommer die Mitglieder der Ratsversammlung bestellen sowie den Ratsvorsitz bestimmen müssen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Laut § 18 Abs. 1 FWITRG haben die Bestellung der Mitglieder der Ratsversammlung „längstens drei Wochen nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes“ und die Konstituierung „längstens drei Wochen nach der Bestellung des letzten Mitglieds zu erfolgen“.
    1. Welche Frist hat sich die Bundesregierung gesetzt, die nun mehrere Monate überfällige Bestellung der Mitglieder der Ratsversammlung abzuschließen?
    2. Wann fand das erste Gespräch mit dem BKA nach dem 1. Juli 2023 über die ausstehende Nominierung statt?

                                          i.    Wie ist der aktuelle Stand?