16883/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Stoppt die „Jo-Jo-Migranten“!

 

 

Am 1.11.2023 wurden in der deutschen „Bild-Zeitung“ folgender Kommentar von Peter Tiede veröffentlicht:[1]

 

Man kann es eigentlich kurz machen: Was sich in Sachen Asyl in Deutschland und an unseren Grenzen abspielt, geht auf keine Kuhhaut mehr.

 

Wir können an der Grenze keine Migranten zurückweisen. Obwohl sie in allen unseren Nachbarstaaten NICHT verfolgt werden, dort schon längst in Sicherheit sind. Das EU-Recht steht dem entgegen.

 

Man könnte es ändern. Wenn man wollte …

 

Aber nein. Illegale Migranten können schon drei oder vier Mal abgelehnt und abgeschoben worden sein – und doch wieder kommen und neue Anträge stellen.

 

Und dann mit deutscher Sozial-Knete überwintern, weil auch der vierte oder fünfte Antrag dieser Jo-Jo-Migranten jedes Mal komplett neu geprüft wird. Und das kann dauern …

 

Es führt kein Weg daran vorbei: Wir brauchen eine große Asylrechtsreform. In Deutschland und Europa. Für die, die wir schützen müssen. Und für uns, die wir das bezahlen sollen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Antragssteller der 392.717 im Zeitraum 2015 bis September 2023 gestellten Asylanträge haben zuvor bereits mit derselben Identität einen Asylantrag in Österreich gestellt?

a.    Wie gliedern sich diese Mehrfachantragssteller nach Nationalitäten auf?

b.    Wie viele dieser Mehrfachantragssteller wurden zuvor bereits einmal aus Österreich abgeschoben?

2.    Gab es bei den 392.717 im Zeitraum 2015 bis September 2023 gestellten Asylanträgen Fälle, bei denen eine erneute Antragsstellung mit einer anderen Identität festgestellt werden konnte?

a.    Wenn ja, wie viele solcher Fälle konnten – gegliedert nach Nationalitäten – festgestellt werden?

b.    Wenn nein, inwiefern wird darauf überhaupt geprüft?

c.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Asylantragsstellung mit falschen Identitäten zu verhindern?

3.    Bei wie vielen Antragsstellern der 392.717 im Zeitraum 2015 bis September 2023 gestellten Asylanträge ist bekannt, dass sie zuvor bereits in einem anderen Land um Asyl angesucht haben?

a.    Wie gliedern sich diese Antragssteller nach Nationalitäten auf?

b.    Wie gliedern sich diese Antragssteller nach Ländern, in denen sie bereits zuvor einen Asylantrag gestellt haben?

c.    Wie viele dieser Antragssteller wurden in einem anderen Land bereits abgelehnt?

d.    Wie viele dieser Antragssteller wurden gemäß Dublin III zurückgewiesen?



[1] https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-stoppt-die-jo-jo-migranten-85948448.bild.html