16885/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Halteerlaubnis für Rettungsdienste ohne Blaulicht

 

 

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat unlängst in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.10.2023 kundgetan, eine Ausnahmeregelung für Bestimmungen hinsichtlich des Haltens und Parkens von Einsatzfahrzeugen ohne Blaulicht dahingehend zu unterstützen, als sie dieses in der nächsten StVO-Novelle berücksichtigen werde:[1]

 

Die Ausdehnung der Halteerlaubnis für Rettungsdienste sei eine sinnvolle Ergänzung der StVO, da ein eingeschaltetes Blaulicht für manche Patient:innen psychisch belastend wirke, argumentierte Hermann Weratschnig (Grüne). Das sah Dietmar Keck (SPÖ) ähnlich. Eine Änderung sei zum Wohle der Patient:innen und Rettungsorganisationen "dringend notwendig".

 

Für die Verkehrsministerin handelt es sich um ein "unterstützenswertes Anliegen", dass man seitens ihres Ressorts gerne bei der nächsten StVO-Novelle mitbedenken werde. Was die Gleichstellung von Heimpfleger:innen betrifft, sei sie bereits in vertiefenden Gesprächen mit dem Gesundheitsressort, so Gewessler.

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wird diese Ausnahmeregelung nicht unmittelbar getroffen?

2.    Welche Hinderungsgründe liegen dem BMK vor, diese Ausnahmeregelung unmittelbar zu treffen?

3.    Wozu wird bis zur nächsten StVO-Novelle zugewartet?

4.    Wann soll diese kommen?

5.    Ist noch in dieser Gesetzgebungsperiode eine StVO-Novelle geplant?

a.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

b.    Wenn nein, warum wird das dann wie oben erwähnt so dargestellt?

6.    Unterstützen Sie eine Ausnahmeregelung hinsichtlich des Haltens und Parkens von Einsatzfahrzeugen ohne Blaulicht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

c.    Wenn ja, welche Maßnahmen wollen Sie demensprechend setzen?

7.    Sofern Sie keine Maßnahmen setzen, warum erklären Sie dann, es handle sich um ein „unterstützenswertes Anliegen“?



[1] https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2023/pk1047#XXVII_A_03585