16896/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pensionen von Drittstaatsangehörigen

 

Aktuell werden alle in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Versicherungszeiten für die eigene Pension berücksichtigt. Versicherungszeiten, die in einem Land erworben wurden, das nicht zur EU gehört und mit dem kein Abkommen besteht, werden nicht berücksichtigt.  Laut Gemeinschaftsrecht gibt es zudem keine gegenseitige Übernahme der Versicherungszeiten. Es werden daher bereits entrichtete Beiträge weder in ein anderes Land überwiesen noch an diejenige/denjenigen ausbezahlt, deren/dessen Versicherung in diesem Land endet. Es ist nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat eine Pension gesondert zu beantragen – dafür gibt es das zwischenstaatliche Pensionsfeststellungsverfahren. Dies gilt bei Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darüber hinaus gibt es Abkommen mit folgenden Drittstaaten, die den Bereich der Pensionsversicherung regeln:

 

-       Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada (und Quebec), Mazedonien, Moldau, Montenegro, Philippinen, Republik Korea, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA und UK. (1)

 

Parallel zu den Aktivitäten des Sozialministers ist auch der Minister für Arbeit und Wirtschaft aktiv. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von einer gut abgestimmten Vorgangsweise ausgehen: Auf Grund des akuten Arbeitsmangels in Österreich soll die ABA (Austrian Business Agency) gezielt Fokusländer auswählen, in denen sie verstärkt Anwerbeaktionen durchführt. (2) Diese Länder sind Brasilien, Philippinen, Indonesien, Kosovo, Albanien und Mazedonien. Mit Albanien und Mazedonien bestehen bereits Sozialversicherungsabkommen, die den Bereich der Pensionsversicherung einschließen. Mit den restlichen genannten Ländern bestehen keine derartigen Abkommen. Daraus ergibt sich Potenzial, die Attraktivität Österreichs als Hochburg für Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten zu verbessern. Personen aus Drittstaaten, die bereit sind, ihre Arbeitskraft für einige Jahre in Österreich einzusetzen, dürfen nicht bei voller Beitragslast um ihre gesetzliche Altersvorsorge umfallen.

 

Quellen:

1:https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270218.html

2:https://kurier.at/wirtschaft/mahrer-will-mehr-als-10000-fachkraefte-aus-drittstaaten-anwerben/402415589

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele (ehemalige) Versicherte über 65 weisen Beitragsmonate aus eigenem Erwerb in der Pensionsversicherung nach und erreichen die ewige Anwartschaft nicht?
    1. Wie viele davon sind Drittstaatsangehörige? Bitte um Auflistung nach Länderzugehörigkeit.
  1. Wie viele Beitragsmonate wurden in den Jahren 2018-2022 von Drittstaatsangehörige in der Pensionsversicherung geleistet? Bitte um getrennte Auflistung der Beitragsmonate nach Jahr und Länderzugehörigkeit.
    1. Wie viel Prozent davon werden durch Drittstaatsangehörige geleistet, mit denen kein Abkommen hinsichtlich der Pensionsanrechnung besteht?
    2. Wie viele Pensionen werden daraus gezahlt? Bitte um separate Auflistung.
  1. Inwiefern wurden seit Beginn dieser Legislaturperiode Abkommen mit Drittstaaten geschlossen, die den Bereich der Pensionsversicherung berühren?
    1. Mit welchen Ländern wurden Abkommen geschlossen?
    2. Welchen Inhalt hatten diese Abkommen im Bereich der Pensionsversicherung?
  1. Mit welchen Drittstaaten findet ein Austausch über künftige Abkommen, die den Bereich der Pensionsversicherung berühren, statt und was ist der aktuelle Verhandlungsstand?
    1. Wenn keine Gespräche mit Drittstaaten laufen: Werden Sie sich im Laufe dieser Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die Liste erweitert wird?

                                          i.    Wenn nein: Warum nicht?

  1. Nachdem bereits Sozialversicherungsabkommen mit Albanien und Mazedonien geschlossen wurden, die die Pensionsversicherung einschließen: Sind auch mit den restlichen (in der Begründung erwähnten) Fokus-Staaten der Austrian Business Agency derartige Abkommen geplant/ in Verhandlung?
    1. Welche Schritte wurden seitens des BMSGPK darauf abgestimmt bereits gesetzt? (Bitte je nach Land den aktuellen Stand erläutern)
    2. Wenn keine: Warum nicht?