16896/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pensionen von Drittstaatsangehörigen
Aktuell werden alle in einem Mitgliedsstaat der EU erworbenen Versicherungszeiten für die eigene Pension berücksichtigt. Versicherungszeiten, die in einem Land erworben wurden, das nicht zur EU gehört und mit dem kein Abkommen besteht, werden nicht berücksichtigt. Laut Gemeinschaftsrecht gibt es zudem keine gegenseitige Übernahme der Versicherungszeiten. Es werden daher bereits entrichtete Beiträge weder in ein anderes Land überwiesen noch an diejenige/denjenigen ausbezahlt, deren/dessen Versicherung in diesem Land endet. Es ist nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat eine Pension gesondert zu beantragen – dafür gibt es das zwischenstaatliche Pensionsfeststellungsverfahren. Dies gilt bei Ländern der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darüber hinaus gibt es Abkommen mit folgenden Drittstaaten, die den Bereich der Pensionsversicherung regeln:
- Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada (und Quebec), Mazedonien, Moldau, Montenegro, Philippinen, Republik Korea, Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA und UK. (1)
Parallel zu den Aktivitäten des Sozialministers ist auch der Minister für Arbeit und Wirtschaft aktiv. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von einer gut abgestimmten Vorgangsweise ausgehen: Auf Grund des akuten Arbeitsmangels in Österreich soll die ABA (Austrian Business Agency) gezielt Fokusländer auswählen, in denen sie verstärkt Anwerbeaktionen durchführt. (2) Diese Länder sind Brasilien, Philippinen, Indonesien, Kosovo, Albanien und Mazedonien. Mit Albanien und Mazedonien bestehen bereits Sozialversicherungsabkommen, die den Bereich der Pensionsversicherung einschließen. Mit den restlichen genannten Ländern bestehen keine derartigen Abkommen. Daraus ergibt sich Potenzial, die Attraktivität Österreichs als Hochburg für Arbeits- und Fachkräfte aus Drittstaaten zu verbessern. Personen aus Drittstaaten, die bereit sind, ihre Arbeitskraft für einige Jahre in Österreich einzusetzen, dürfen nicht bei voller Beitragslast um ihre gesetzliche Altersvorsorge umfallen.
Quellen:
1:https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/Seite.270218.html
2:https://kurier.at/wirtschaft/mahrer-will-mehr-als-10000-fachkraefte-aus-drittstaaten-anwerben/402415589
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Wenn nein: Warum nicht?