Eingelangt am 17.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Konsequenzen des
Volksanwaltschaftsberichtes 2022
Die Volksanwaltschaft überprüft aufgrund von
Beschwerden von Bürger:innen die Arbeit der öffentlichen Verwaltung
in Österreich. Dabei zeigt sie Defizite auf und drängt auf deren
Beseitigung. Falls dies nicht möglich ist, übermittelt sie dem
Parlament Vorschläge zu Gesetzesänderungen (https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/4oj0t/PB-46-Nachpr%C3%BCfend_2022_bf.pdf).
Seit dem Jahr 2014 wird der Jahresbericht an das Parlament
in zwei getrennten Bänden vorgelegt. Der erste Band behandelt die
Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und umfasst im Wesentlichen die
Prüfverfahren, welche die Bundesministerien betreffen; im Jahre 2022
wurden 10.508 Prüfverfahren abgeschlossen, davon stellte die
Volksanwaltschaft in 2.278 Fällen- also rund einem Fünftel- einen
Missstand in der Verwaltung fest.
Der zweite Band umfasst insbesondere die präventiven
Aufgaben, die seit 1. Juli 2012 von der Volksanwaltschaft und den von ihr
eingesetzten Kommissionen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Nationaler
Präventionsmechanismus (NPM) in Durchführung des Fakultativprotokolls
zur UN-Anti-Folterkonvention und als Kontrollorgan nach der UN-Behindertenrechtskonvention
zu erfüllen sind. In ihrem NPM-Bericht zum Jahre 2022 stellte die
Volksanwaltschaft wieder Mängel beim Schutz der Grund- und Menschenrechte
auf.
Zahlreiche von der Volksanwaltschaft angesprochenen
reformbedürftigen Themen fallen in den Zuständigkeitsbereich des
Außenministeriums.
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen daher folgende
Anfrage:
- Rückholung aus Syrien (Kapitel
3.4.1. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung): die Volksanwaltschaft
(VA) beobachtet bereits seit längerer Zeit den Fall einer jungen
Salzburgerin, die sich in Syrien dem "Kalifat" angeschlossen
hatte und nun mit ihren Kindern im Camp Roj in Nordostsyrien befindet. Sie
versucht seit mehreren Jahren über ihre Eltern nach Österreich
zurückzukehren. Das BVWG hat nun entschieden, dass das Ministerium
bisher seine Entscheidungspflicht verletzt hat, indem es die
Rückholanträge der Familie immer in formlosen, nicht
rechtsgültigen Schreiben abgelehnt hat (Ministerium
muss erneut über Rückholung von Maria G. aus Syrien entscheiden
| kurier.at).
- Welche Schritte hat das BMEIA seit
Veröffentlichung des VA-Berichts gesetzt, um die Möglichkeiten
einer Rückkehr zu prüfen?
- Welche Schritte plant das BMEIA
aufgrund der Entscheidung des BVWG zu treffen?
- Homosexualität im Iran – „VFS
Global‟ und ÖB Teheran (Kapitel 3.4.2. Kontrolle der
öffentlichen Verwaltung): im Fall des homosexuellen Paares, dass
aufgrund der Offenlegung ihrer Homosexualität gegenüber den
ortsansässigen Mitarbeitenden von VFS nicht mehr in den Iran
zurückkehren kann, schlug die VA der ÖB Teheran vor, sich bei
dem Ehepaar ausdrücklich zu entschuldigen. In welcher Form und zu
welchem Zeitpunkt ist die Entschuldigung erfolgt?
- Der gegenständliche Fall wurde
laut Anfragebeantwortung 13255/AB vom 23. März 2023 zum Anlass
genommen, eine Überprüfung der Geheimhaltung von Informationen
durchzuführen. Analoge Überprüfungen wurden auch an
anderen VFS Global Niederlassungen durchgeführt. Es konnte dabei
kein Hinweis auf Unrechtmäßigkeiten und kein Hinweis auf eine
Verletzung der Verschwiegenheitspflicht festgestellt werden. Wann
erfolgte diese Überprüfung der Geheimhaltung von Informationen?
i. Wie viele VFS Global Niederlassungen wurden
überprüft?
ii. Wie erfolgte die Überprüfung?
- Die VA forderte das BMEIA auf, die
österreichischen Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen
Strafen oder gar Todesstrafen gerichtlich verhängt und exekutiert
werden, aufzufordern, weiterhin (freiwillig) eine direkte Antragstellung
zu ermöglichen. Wurde dieser Forderung nachgekommen?
- Falls ja: wann und in welcher Form?
- Falls nein: warum nicht?
- Betroffene beschwerten sich sowohl
über die Auslagerung der Annahme von Visaanträgen an sich als
auch über schlichtweg nicht vorhandene Termine für die
Antragstellung bei VFS. Auch der schwerwiegende Verdacht, dass private
Dritte Termine bei VFS aufkaufen und gegen Entgelt an die Visumswerbenden
weitervermitteln würden, wurde mehrfach geäußert. Wie viele
österreichische Vertretungen lagern Aufgaben an VFS aus?
- Welche Aufgaben werden jeweils
ausgelagert (bitte um abschließende Aufzählung)?
- Welcher Staat hat Jurisdiktion
über VFS Global?
- Wie erfolgt die
Qualitätskontrolle von VFS Global durch das BMEIA?
- Wie erfolgt die Schulung der
Mitarbeiter:innen von VFS Global?
i. Erfolgt die Schulung ausschließlich durch VFS Global
Personal oder durch Mitarbeiter:innen des BMEIA?
ii. Wird das Personal von VFS Global über die
österreichische Rechtslage im Bereich Fremdenrecht unterrichtet?
- An welche Stelle können sich
Antragsteller:innen wenden, falls es Probleme mit VFS Global gibt?
- An welche Abteilung innerhalb des
BMEIA können sich Personen wenden, die Probleme mit VFS Global
hatten?
- In wie vielen Fällen haben
Personen eine entgeltliche Terminvergabe durch Dritte gemeldet?
i. Bei welchen österreichischen Vertretungen kamen diese
entgeltlichen Terminvergaben vor?
- Welche Maßnahmen werden vom
BMEIA getroffen, um eine entgeltliche Terminvergabe durch VFS zu
verhindern?