16897/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Konsequenzen des Volksanwaltschaftsberichtes 2022

 

Die Volksanwaltschaft überprüft aufgrund von Beschwerden von Bürger:innen die Arbeit der öffentlichen Verwaltung in Österreich. Dabei zeigt sie Defizite auf und drängt auf deren Beseitigung. Falls dies nicht möglich ist, übermittelt sie dem Parlament Vorschläge zu Gesetzesänderungen (https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/4oj0t/PB-46-Nachpr%C3%BCfend_2022_bf.pdf).

Seit dem Jahr 2014 wird der Jahresbericht an das Parlament in zwei getrennten Bänden vorgelegt. Der erste Band behandelt die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und umfasst im Wesentlichen die Prüfverfahren, welche die Bundesministerien betreffen; im Jahre 2022 wurden 10.508 Prüfverfahren abgeschlossen, davon stellte die Volksanwaltschaft in 2.278 Fällen- also rund einem Fünftel- einen Missstand in der Verwaltung fest.

Der zweite Band umfasst insbesondere die präventiven Aufgaben, die seit 1. Juli 2012 von der Volksanwaltschaft und den von ihr eingesetzten Kommissionen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) in Durchführung des Fakultativprotokolls zur UN-Anti-Folterkonvention und als Kontrollorgan nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen sind. In ihrem NPM-Bericht zum Jahre 2022 stellte die Volksanwaltschaft wieder Mängel beim Schutz der Grund- und Menschenrechte auf.

Zahlreiche von der Volksanwaltschaft angesprochenen reformbedürftigen Themen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Außenministeriums.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Rückholung aus Syrien (Kapitel 3.4.1. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung): die Volksanwaltschaft (VA) beobachtet bereits seit längerer Zeit den Fall einer jungen Salzburgerin, die sich in Syrien dem "Kalifat" angeschlossen hatte und nun mit ihren Kindern im Camp Roj in Nordostsyrien befindet. Sie versucht seit mehreren Jahren über ihre Eltern nach Österreich zurückzukehren. Das BVWG hat nun entschieden, dass das Ministerium bisher seine Entscheidungspflicht verletzt hat, indem es die Rückholanträge der Familie immer in formlosen, nicht rechtsgültigen Schreiben abgelehnt hat (Ministerium muss erneut über Rückholung von Maria G. aus Syrien entscheiden | kurier.at).
    1. Welche Schritte hat das BMEIA seit Veröffentlichung des VA-Berichts gesetzt, um die Möglichkeiten einer Rückkehr zu prüfen?
    2. Welche Schritte plant das BMEIA aufgrund der Entscheidung des BVWG zu treffen?
  1. Homosexualität im Iran – „VFS Global‟ und ÖB Teheran (Kapitel 3.4.2. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung): im Fall des homosexuellen Paares, dass aufgrund der Offenlegung ihrer Homosexualität gegenüber den ortsansässigen Mitarbeitenden von VFS nicht mehr in den Iran zurückkehren kann, schlug die VA der ÖB Teheran vor, sich bei dem Ehepaar ausdrücklich zu entschuldigen. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt ist die Entschuldigung erfolgt?
    1. Der gegenständliche Fall wurde laut Anfragebeantwortung 13255/AB vom 23. März 2023 zum Anlass genommen, eine Überprüfung der Geheimhaltung von Informationen durchzuführen. Analoge Überprüfungen wurden auch an anderen VFS Global Niederlassungen durchgeführt. Es konnte dabei kein Hinweis auf Unrechtmäßigkeiten und kein Hinweis auf eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht festgestellt werden. Wann erfolgte diese Überprüfung der Geheimhaltung von Informationen?

                                          i.    Wie viele VFS Global Niederlassungen wurden überprüft?

                                        ii.    Wie erfolgte die Überprüfung?

  1. Die VA forderte das BMEIA auf, die österreichischen Vertretungsbehörden in jenen Staaten, in denen Strafen oder gar Todesstrafen gerichtlich verhängt und exekutiert werden, aufzufordern, weiterhin (freiwillig) eine direkte Antragstellung zu ermöglichen. Wurde dieser Forderung nachgekommen?
    1. Falls ja: wann und in welcher Form?
    2. Falls nein: warum nicht?
  1. Betroffene beschwerten sich sowohl über die Auslagerung der Annahme von Visaanträgen an sich als auch über schlichtweg nicht vorhandene Termine für die Antragstellung bei VFS. Auch der schwerwiegende Verdacht, dass private Dritte Termine bei VFS aufkaufen und gegen Entgelt an die Visumswerbenden weitervermitteln würden, wurde mehrfach geäußert. Wie viele österreichische Vertretungen lagern Aufgaben an VFS aus?
    1. Welche Aufgaben werden jeweils ausgelagert (bitte um abschließende Aufzählung)?
    2. Welcher Staat hat Jurisdiktion über VFS Global?
    3. Wie erfolgt die Qualitätskontrolle von VFS Global durch das BMEIA?
    4. Wie erfolgt die Schulung der Mitarbeiter:innen von VFS Global?

                                          i.    Erfolgt die Schulung ausschließlich durch VFS Global Personal oder durch Mitarbeiter:innen des BMEIA?

                                        ii.    Wird das Personal von VFS Global über die österreichische Rechtslage im Bereich Fremdenrecht unterrichtet?

    1. An welche Stelle können sich Antragsteller:innen wenden, falls es Probleme mit VFS Global gibt?
    2. An welche Abteilung innerhalb des BMEIA können sich Personen wenden, die Probleme mit VFS Global hatten?
    3. In wie vielen Fällen haben Personen eine entgeltliche Terminvergabe durch Dritte gemeldet?

                                          i.    Bei welchen österreichischen Vertretungen kamen diese entgeltlichen Terminvergaben vor? 

    1. Welche Maßnahmen werden vom BMEIA getroffen, um eine entgeltliche Terminvergabe durch VFS zu verhindern?