16900/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mario Lindner, Klaus Köchl,

Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Mehr Unterstützung für Rettungs- und Zivilschutzorganisationen sicherstellen“

Mit der Regierungsvorlage für das Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen (Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz) legte die Regierung endlich eine lange geforderte Maßnahme zur Unterstützung der vielen Österreicher*innen im Bereich der Rettungs- und Zivilschutzorganisationen vor. Jene Menschen, die insbesondere als haupt- und ehrenamtliche Rettungssanitäter*innen aktiv sind, leisten gemeinsam mit ihren Organisationen und Dachverbänden Jahr für Jahr einen enorm wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den Zusammenhalt in Österreich. Gerade angesichts der steigenden Herausforderungen im Bereich des Katastrophen- und Zivilschutzes ist die Unterstützung für diesen Bereich wichtiger denn je.

Bei der dringend notwendigen Aufstockung der Mittel in diesem Bereich ist es deshalb von besonderer Bedeutung, das sichergestellt wird, dass diese Mittel treffsicher und ohne bürokratische Hürden auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium für Inneres sind deshalb nicht nur gefordert, diese Treffsicherheit sicherzustellen, sondern auch die in der Regierungsvorlage vorgesehene Umsetzungsverordnung entsprechend zu gestalten. Die Basis dafür muss in jedem Fall eine entsprechende Datengrundlage über den Rettungsbereich in Österreich sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Menschen sind in Österreich in den jeweiligen Rettungsorganisationen aktiv? Bitte um Aufschlüsselung nach Organisation, Haupt- und Ehrenamt, sowie Bundesland.

a.    Wenn Ihnen diese Daten nicht vorliegen: Gibt es entsprechende Schätzungen o.ä.? Fügen Sie diese samt Quelle bitte in detaillierter Form Ihrer Anfragebeantwortung an.

b.    Wenn Ihnen diese Daten nicht vorliegen: Auf welche Daten stützen sich dann die, in Frage 2 dieser Anfrage erwähnten, haupt- und ehrenamtlichen Personalstände der Rettungsorganisationen?

2.    Welcher konkrete Berechnungsschlüssel wurde in der vorliegenden Regierungsvorlage hinsichtlich der Aufteilung des Zweckzuschusses angewandt, der sich „an den Personalständen der bedachten Rettungsorganisationen hinsichtlich hauptberuflich und ehrenamtlich tätigen Personen im Rettungsdienst (Rettungssanitäter und Notfallsanitäter) im Jahr 2022, am Umsatz mit der Österreichischen Gesundheitskasse und an der Anzahl der im Jahr 2022 geleisteten Einsätze“ (s. Erläuterungen, Besonderer Teil, zu § 2) orientiert? Bitte um konkrete Angabe der Berechnungsmethode.

a.   Warum wurden insbesondere diese drei Faktoren der Berechnung zugrunde gelegt? Geben Sie bitte auch die jeweiligen Daten für diese drei Faktoren detailliert nach Bundesländern an.

3.      Wie genau wurden die essentiellen regionalen Unterschiede in Hinblick auf die „Anzahl der im Jahr 2022 geleisteten Einsätze“ der jeweiligen Rettungsorganisationen in die Berechnung eingerechnet? Wie kann damit konkret eine Vergleichbarkeit von Einsätzen in Ballungsräumen mit Flächenregionen mit langen Einsatzwegen und überdurchschnittlichen Einsatzzeiten gewährleistet werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort detailliert.

4.      Wann wird die, in § 3 der Regierungsvorlage angekündigte, Verordnung des BMI in Zusammenarbeit mit dem BMSGPK fertiggestellt werden?

5.      Welche konkreten Grundsätze „über die konkrete Verwendung der Zweckzuschüsse“ sollen in dieser Verordnung des BMI festgeschrieben werden?

6.      Wie genau soll das Einschaurecht des BMI in dieser Verordnung geregelt werden und wie soll gewährleistet werden, dass dieses Recht sich „auf wenige Einzelfälle, Stichproben oder begründete Ausnahmefälle“ (s. Erläuterungen, Besonderer Teil, zu § 3) beschränkt?

7.      Warum wird die Evaluierung dieser Zweckzuschüsse, angesichts der sich laufenden ändernden Herausforderungen für den Rettungs- und Zivilschutzbereich, erst 2028 erfolgen? Bitte begründen Sie diesen langen Zeitraum.

8.      Sollen die, in § 3 (3) vorgesehenen, Überprüfungen der richtlinienkonformen Verwendungen der Zweckzuschüsse durch die Länder nach Übermittlung an das BMI veröffentlicht werden?

a.      Wenn ja, wann und in welcher Form?

b.      Wenn nein, warum sehen Sie für einen solchen Transparenzschritt keine Notwendigkeit?