16909/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz 

betreffend Energieverbrauch des Bundes

 

Das Jahr 2022 war aufgrund der Krisen im Energiebereich, die sich infolge des russischen Angriffskrieges entwickelten, von einer Vielzahl an europäischen und österreichischen Gesetzesinitiativen geprägt, die darauf abzielten, die Versorgungssicherheit bei Gas und Strom zu gewährleisten, den Gasbezug zu diversifizieren und die Folgen der gestiegenen Energiepreise abzudämpfen. 

Ein zentraler und direkt wirkender Hebel im Bereich der Sicherung der Gasversorgung sind Maßnahmen, die auf eine Verbrauchsreduktion von Gas und Strom abzielen. Auf europäischer Ebene ist in diesem Zusammenhang im August 2022 die Verordnung (EU) 2022/1369 über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage in Kraft getreten. Diese enthält unter anderem eine Vereinbarung der Mitgliedstaaten, die vorsieht, den jeweiligen Gasverbrauch nach besten Kräften im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 um mindestens 15% im Vergleich zum Durchschnitt der fünf davorliegenden Jahre zu senken. Im Strommarkt wurden im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallsmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise ebenfalls nachfragesenkende Ziele, deren Umsetzung auf indikativer Basis erfolgt, beschlossen. Hervorzuheben ist dabei das Ziel für jeden Mitgliedstaat, den monatlichen Gesamtbruttostromverbrauch zwischen 1. November 2022 und 31. März 2023 gegenüber dem Durchschnitt der fünf davorliegenden Jahre um 10% zu senken.  

Gemäß dem E-Control Tätigkeitsbericht 2023 sank in Österreich im Berichtsjahr 2022 sowohl der Strom- als auch der Gasverbrauch gegenüber dem Jahr davor. Beim Gasverbrauch wurde für die Monate August 2022 bis März 2023 ein Rückgang um 15% erreicht und somit die europarechtliche Vorgabe erfüllt. Anders stellt sich die Lage beim Stromverbrauch dar. Über das gesamte Jahr 2022 betrachtet, wurde in Österreich eine Menge von 57,4 TWh Strom bezogen, was einer Minderung von 2,2% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das Ziel der Senkung des monatlichen Gesamtbruttostromverbrauchs um 10% zwischen November 2022 und März 2023 wurde allerdings in keinem Monat erreicht.

Als Beitrag zur Zielerreichung angedacht, stellte die Bundesregierung im September 2022 die Energiesparkampagne „Mission 11“ vor, im Rahmen derer 11 Energiespartipps für Haushalte ausformuliert wurden. Der konkrete Erfolg der Kampagne wird gemäß Ministeriumsauskunft noch evaluiert. Bei Energieverbrauchsreduktionen im Gebäudesektor können neben Haushalten auch Gebäude der öffentlichen Verwaltung einen wesentlichen Beitrag leisten. Aus dem Bundesvoranschlag 2024 geht hervor, dass die Energiekosten aller Resorts (inklusive Parlament und Präsidentschaftskanzlei) im Jahr 2024 auf fast 245 Millionen Euro ansteigen werden. Das entspricht Mehrkosten von 69 Millionen Euro oder 39% im Vergleich zum Vorjahr.

Diese Anfrage zielt darauf ab, die Hintergründe dieses erneut signifikant hohen Zuwachses der Energiekosten der Ressorts zu ergründen. Es soll erhoben werden, ob in Gebäuden, die entweder von den Bundesministerien selbst genutzt werden oder in Gebäuden, die von Unternehmen genutzt werden, an welchen der Bund zu mindestens 50 Prozent beteiligt ist, im Bilanzjahr 2022 und den Zeiträumen, die in den europarechtlichen Vorgaben definiert sind, Energie eingespart wurde. Darüber hinaus werden die Energiekosten im Detail abgefragt und es wird eruiert, ob in den Ministerien und den angefragten Unternehmen ein Lieferantenwechsel stattgefunden hat oder ob ein solcher zumindest evaluiert wurden. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Maßnahmen oder Empfehlungen hat das Ministerium abseits von etwaigen thermischen Sanierungen gesetzt, um den Energieverbrauch der vom Ministerium genutzten Gebäude im Jahr 2022 und darüber hinaus zu senken?
  2. Für welche vom Ministerium genutzten Gebäude bestand zwischen dem Ministerium und einem Energieversorgungsunternehmen im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 ein aufrechter Energieversorgungsvertrag?
  3. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Gasverbrauch im gesamten Jahr 2022 und 2021?
    1. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in einzelne Kostenkomponenten

  1. Falls eine Zuordnung auf das Kalenderjahr 2022 nicht möglich ist: Welchen Zeitraum umfasst die letzte Abrechnungsperiode und jene davor?
    1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Gasverbrauch in der letzten Abrechnungsperiode und in jener davor?
    2. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in einzelne Kostenkomponenten

  1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023?
  2. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der durchschnittliche Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. März , bemessen an den fünf davorliegenden Jahren.
  3. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Fernwärme-Verbrauch im gesamten Jahr 2022 und 2021?
    1. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in jeweilige Kostenkomponenten

  1. Falls eine Zuordnung auf das Kalenderjahr 2022 nicht möglich ist: Welchen Zeitraum umfasst die letzte Abrechnungsperiode und jene davor?
    1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Fernwärme-Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode und jener davor?
    2. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in einzelne Kostenkomponenten 

  1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Fernwärme-Verbrauch im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023?
  2. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der durchschnittliche Fernwärme-Verbrauch im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. März , bemessen an den fünf davorliegenden Jahren.
  3. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Stromverbrauch im gesamten Jahr 2022 und 2021?
    1. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in einzelne Kostenkomponenten

  1. Falls eine Zuordnung auf das Kalenderjahr 2022 nicht möglich ist: Welchen Zeitraum umfasst die letzte Abrechnungsperiode und jene davor.
    1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der Stromverbrauch in der letzten Abrechnungsperiode und jener davor?
    2. Welche Kosten waren damit jeweils verbunden?

                                          i.    Bitte um Aufgliederung in einzelne Kostenkomponenten

  1. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der monatliche Gesamtbruttostromverbrauch im Zeitraum vom 1. November 2022 bis zum 31. März 2023?
  2. Wie hoch war an den jeweiligen Standorten der durchschnittliche monatliche Gesamtbruttostromverbrauch im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. März , bemessen an den fünf davorliegenden Jahren?
  3. Wurde nach der letzten Jahresabrechnung ein Anbieterwechsel vollzogen?
    1. Wenn nein: Wurde ein Vergleich über potenzielle Kosteneinsparungen bei einem Anbieterwechsel erstellt?
  1. Bitte um Beantwortung der Fragen 2 bis 15 einzeln für untenstehende Unternehmen, für die das Ministerium die Eigentümerfunktion wahrnimmt.