16918/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.11.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Umsetzung der Entschädigungszahlungen für Opfer homophober Strafgesetze
Nach einem jahrzehntelangen Einsatz von Aktivistinnen wurde mit der Einbringung des Budgetbegleitgesetzes im Oktober 2023 und den darin enthaltenen Bestimmungen für ein „Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die nach den §§ 129 I, 129 I lit. b, 500, 500a, 517 oder 518 des Strafgesetzes 1945 oder den §§ 209, 210, 220 oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden“ (Artikel 7) endlich eine Grundlage dafür geschaffen, dass die Republik Verantwortung für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen bis 2002 übernimmt.
Dieser wichtige Schritt wird für tausende Betroffene nicht nur die Aufhebung der ihnen widerfahrenen Unrechtsurteile bedeuten, sondern ihnen auch Entschädigungen für das erlittene Leid zukommen lassen. Auch wenn diese Zahlungen in vielen Fällen zu spät kommen, sind sie doch ein wichtiger Schritt der historischen Aufarbeitung von homophoben Strafgesetzen in der 2. Republik. Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass die Abwicklung dieser Entschädigungen niederschwellig und unbürokratisch funktionieren und möglichst viele Betroffene damit erreicht werden können. Außerdem sind weitere Fragen, insbesondere die zivilgesellschaftliche Forderung nach der beitragsfreien Anrechnung erlittener Haftzeiten auf die Pension, noch zu klären.
Die unterfertigten Abgeordneten steilen daher folgende
Anfrage:
1. Ab wann wird ein Ansuchen um Entschädigungszahlungen auf Basis des „Bundesgesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung und Entschädigung von Personen, die nach den §§ 129 I, 129 I lit. b, 500, 500a, 517 oder 518 des Strafgesetzes 1945 oder den §§ 209, 210, 220 oder 221 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden“ beim jeweiligen Landesgericht für Betroffene möglich sein?
2. Ist auch ein direktes Ansuchen beim Justizministerium bzw. einer zentralen Anlaufstelle (beispielsweise in Form einer Website) möglich sein?
a. Wenn ja, in welcher Form wird eine zentrale Anlaufstelle für die Betroffenen geschaffen werden?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?
3. Gibt es für die Abwicklung der jeweiligen Ansuchen durch die Landesgerichte bzw. eine zu schaffende zentrale Anlaufstelle einen Leitfaden?
a. Wenn ja, wie genau ist dieser gestaltet?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?
4. Welche Informationen/Daten/Unterlagen haben Betroffene im Zuge ihres Ansuchens um Entschädigungszahlungen vorzulegen?
5. Gibt es eine Richtlinie/Empfehlung/Erwartung, wie lange der Abwicklungsprozess eines Ansuchens um Entschädigungszahlungen von der Einbringung bis zur finalen Entscheidung dauern darf/soll?
6. Welche konkreten Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um möglichst viele Betroffene mit den notwendigen Informationen zu den neu geschaffenen Ansprüchen auf Entschädigungszahlungen zu erreichen?
a. Welche konkreten Kooperationen sind geplant?
7. Gibt es seitens Ihres Ressorts bereits GesprächeA/erhandlungen/Pläne, um weiterführende Maßnahmen - insbesondere eine beitragsfreie Anrechnung erlittener Haftzeiten auf die Pension - umzusetzen?
a. Gibt es insbesondere mit dem BMSGPK bereits Verhandlungen? Wenn ja, bis wann werden entsprechende Pläne bzw. Gesetzesvorlagen vorliegen?
b. Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?