16919/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Intervention von oben: Fragwürdige schriftliche Weisungen in der Investitionskontrolle?!

 

Experten, Unternehmensvertreter und NEOS hatten von Anfang an große Bedenken zum Investitionskontrollgesetz (InvKG). Regierungspolitisch erklärtes Ziel des InvKG war es, Gefährdungen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, die aus der kontrollierende Einflussnahme von Investoren aus Drittstaaten an wirtschaftlich wesentlichen österreichischen Unternehmen entsteht, effektiver prüfen und abwehren zu können. Immer wieder wurde erklärt, dass damit der Ausverkauf an China verhindert hätte werden sollen. Stattdessen werden v.a. Investitionen von demokratischen Staaten wie USA und UK aufgehalten.

 

Im Budgetausschuss am 14.11.2023 gab BM Kocher auf NEOS-Anfrage zu, dass es schriftliche Weisungen an die für Investitionskontrolle zuständige Behörde im BMAW gegeben hat. Begründet wurde es damit, dass diese Behörde absichtlich nicht unabhängig ausgestaltet wurden. Gleichzeitig konnte BM Kocher keine Zahlen zur Häufigkeit solcher Interventionen nennen. Angesichts zahlreicher Skandale rund um die Einflussnahme in öffentlichen Verfahren soll diese Anfrage transparent machen, wie oft von oben Einfluss auf die Entscheidungen der Investitionskontrollbehörden genommen wurde. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele nationale Verfahren nach InvKontrollG gab es seit In-Kraft-Treten? Bitte nach Jahr, Herkunftsländern und Branchen gliedern.
  2. Inwiefern ist es rechtlich möglich, durch Weisung des Bundesministers bzw. des Generalsekretärs eine Zustimmung der Investitionskontrollbehörde im BMAW zu einer Investition zu erwirken, die dem InvKontrollG unterliegt?
    1. In welchem Verfahrensstand kann eine Weisung des Bundesministers bzw. des Generalsekretärs erfolgen?
    2. Inwiefern ist das Komitee für Investitionskontrolle darüber zu informieren?
  1. Wie oft hat es seit In-Kraft-Treten des InvKontrollG schriftliche Weisungen des Bundesministers an die Investionskontrollbehörde (über Genehmigung oder Ablehnung eines Falles) gegeben? Bitte nach Jahr, Herkunftsländern und Branchen gliedern.
    1. In wie vielen dieser Fälle war der Auftrag in der Sache anders zu entscheiden, als die ursprüngliche Entscheidung der Investionskontrollbehörde? 
    2. Auf Grundlage welcher zusätzlichen Entscheidungskriterien wurden diese schriftlichen Weisungen erteilt?
    3. Inwiefern gab es Kontakte mit Vertretern der gegenständlichen Investoren vor Erteilung der schriftlichen Weisung?
    4. In wie vielen dieser Fälle wurde danach das Komitee für Investitionskontrolle darüber informiert?
  1. Wie oft hat es seit In-Kraft-Treten des InvKontrollG schriftliche Weisungen des Generalsekretärs an die Investionskontrollbehörde (über Genehmigung oder Ablehnung eines Falles) gegeben? Bitte nach Jahr, Herkunftsländern und Branchen gliedern.
    1. In wie vielen dieser Fälle war der Auftrag anders zu entscheiden, als die ursprüngliche Entscheidung der Investionskontrollbehörde? 
    2. Auf Grundlage welcher zusätzlichen Entscheidungskriterien wurden diese schriftlichen Weisungen erteilt?
    3. Inwiefern gab es Kontakte mit Vertretern der gegenständlichen Investoren vor Erteilung der schriftlichen Weisung?
    4. In wie vielen dieser Fälle wurde danach das Komitee für Investitionskontrolle darüber informiert?