16921/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungen zum Brand im Krankenhaus Mödling

 

Am 30.05.2023 starben bei einem Brand drei Patienten, einer davon der Verursacher, im Landesklinikum Mödling; eine Frau wurde leicht verletzt und rund 90 Patient:innen mussten verlegt werden. Brandursache dürfte eine Zigarette gewesen sein. Bei dem Feuer entstand auch ein beträchtlicher Sachschaden: So waren auch zwei darunter liegende Bettenstationen und fünf Operationssäle betroffen. In weiterer Folge kam es zu Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst gem. § 170 StGB. Laut NÖN (https://www.noen.at/moedling/inferno-ende-mai-brand-mit-drei-toten-im-klinikum-moedling-ermittlungen-eingestellt-390691055) wurde ein Sachverständiger bestellt, um den Hergang des Brandes vom 30.5.2023 zu rekonstruieren. Dieser stellte fest, dass der Brandverursacher der alleinige Schuldige war. Es steht nämlich im Raum, dass aufgrund einer Unterbesetzung der klinikeigenen Betriebsfeuerwehr nicht angemessen mit der Situation umgegangen wurde und auch die Stadtfeuerwehr verspätet verständigt wurde. Der Befund des Sachverständigen, dass es „nachvollziehbar ist, dass man bei 99,8 Prozent Brandfehlalarmen erst dann ausfährt, wenn persönliche Wahrnehmungen es bestätigen", mutet im 21. Jahrhundert als befremdlich an. 

Laut Markus Zemanek, dem Kaufmännischer Direktor des Landesklinikums Mödling, sei bei den Ermittlungsarbeiten durch mehrere Sachverständige nachgewiesen worden, dass die Kliniken technisch sicher sind und bestens fachlich geführt werden. Außerdem wurde laut diesem festgestellt, dass "die Rettungskette einwandfrei funktioniert hat“. Bei drei Toten ein sehr zynisches Resümee. 

Laut Medienberichten wurde das Verfahren mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt eingestellt. 



 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann begann das Ermittlungsverfahren iZm dem Brand im Landesklinikum Mödling?
    1. Wurde dieses auf Basis einer Anzeige oder amtswegig eingeleitet? 
    2. Aufgrund welcher Straftaten wurde konkret ermittelt?
  1. Welche konkreten Ermittlungsschritte wurden gesetzt? Bitte um genaue Auflistung.
    1. Wie viele Zeugeneinvernahmen wurden durchgeführt? 

                                          i.    Wer führte diese durch?

                                        ii.    Wurde Markus Zemanek einvernommen? 

                                       iii.    Wurde jemand von der Betriebsfeuerwehr einvernommen? 

    1. Gab es Sicherstellungen?

                                          i.    Wenn ja, wie viele?

    1. Gab es Verdächtige?
    2. Gab es jemals Beschuldigte? 
  1. Wie viele Ordnungsnummern hat der Akt? 
    1. Welche Aktenzahl hatte das Ermittlungsverfahren? 
  1. Wie viele Sachverständigengutachten wurden von der Staatsanwaltschaft beauftragt?
    1. Wer konkret war der Sachverständige, der den Hergang des Brandes rekonstruieren sollte? 
    2. War dieser in der Sachverständigenliste des Gerichts eingetragen? 
    3. Wer konkret wählte den Sachverständigen aus?
  1. Welchen Inhalt hatte das Sachverständigengutachten konkret?
  2. Markus Zemenek spricht gegenüber der NÖN von mehreren Sachverständigen. Waren diese von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden, oder handelt es sich dabei kliniksinterne Ermittlungen? 
    1. Ist/war die Staatsanwaltschaft im Besitz dieser "mehreren" Sachverständigengutachten? 
  1. Warum wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt?
    1. Auf welcher rechtlichen Basis wurde es eingestellt?
    2. Wurde die Einstellungsbegründung gem. § 35a StAG veröffentlich?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Gab es Weisungen iZm diesem Verfahren? 
    1. Wenn ja, welche mit welchem Inhalt wann durch wen an wen?