16928/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.11.2023
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wie schwach kann man bei Ermittlungen zu Geldwäsche sein?

 

Österreichs Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet (BKA, siehe § 4 Abs. 2 Z 1 BKA-G). Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger Berufsgruppen (zB Banken, Rechtsanwält:innen, Wirtschaftstreuhänder:innen, etc...) über Transaktionen oder Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung stehen.

Mehr Verdachtsfälle und neue Aufgaben verlangen nach gut ausgestatteten Anti-Geldwäschebehörden

Laut dem Lagebericht Geldwäsche 20221, welcher im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, waren im Berichtsjahr "durchschnittlich" 25 Mitarbeiter:innen in der A-FIU beschäftigt. Fraglich ist, ob diese Mitarbeiter:innenanzahl sowie deren Qualifikation internationalen Standards entspricht, die einzuhalten sind um Geldwäsche überhaupt effektiv bekämpfen zu können. Das gleiche gilt für die sonstige Ressourcenausstattung dieser Einheit, die mit einem jährlich wachsenden Arbeitspensum in Form von steigenden Verdachtsmeldungen konfrontiert ist: So verzeichnete die Geldwäschemeldestelle 2022 insgesamt 6.903 Akteneingänge - darunter Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen, aber auch Meldungen von Zollamt und internationalen Behörden. Im Vergleich zum Vorjahr, in welchem 5.952 Akteneingänge stattgefunden haben, war die Zahl der Meldungen daher um 16% gestiegen, was dem Trend der letzten Jahre entspricht. 

Den größten Teil der Eingänge bildeten wie in den vergangenen Jahren die Gruppe der Verdachtsmeldungen (6.053), gefolgt von 716 Anfragen und Informationen an die A-FIU im Wege der internationalen Kanäle. Am häufigsten wurden Informationen mit Deutschland ausgetauscht (mehr als 200 Ausgänge und zwischen 100 und 150 Eingänge), gefolgt von Malta (knapp 150 Eingänge). In der folgenden Tabelle ein Überblick über die Herkunft der Akteneingänge:

Von den insgesamt 6.053 im Berichtsjahr erhaltenen Verdachtsmeldungen von meldeverpflichteten Berufsgruppen gingen nach Durchführung des Analyseverfahrens 2.084 in Form von Analyseberichten an die Strafverfolgungsbehörden zur weiterführenden Ermittlung weiter. Während die Verdachtsmeldungen deutlich zunehmen, nimmt die Anzahl der weitergeleiteten Analyseberichten ab. Zum Vergleich: 2018 gab es bei 2.744 Verdachtsmeldungen von meldeverpflichteten Berufsgruppen 2.312 Weiterleitungen an die Strafverfolgungsbehörden. Das lässt die Befürchtung aufkommen, dass die nationale Geldwäschebehörde nicht sorgfältig arbeitet.

2022 gab es 81 rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäscherei zu verzeichnen, 2021 waren es 85, 2017 waren es 53.

Die A-FIU leitete in 2.097 Fällen einen internationalen Schriftverkehr ein (2021: 1.376), um nähere Informationen zu den analysierten Sachverhalten einzuholen beziehungsweise die Partnerdienste über eigene Erkenntnisse zu informieren. Die Anzahl des eingehenden Schriftverkehrs belief sich 2022 auf 716. Beides stellt im Mehrjahresvergleich einen deutlichen Anstieg dar.

Angesichts der steigenden Anzahl von Verdachtsmeldungen und der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, Belarus und den Iran ist eine personell gut aufgestellte Geldwäschemeldestelle von entscheidender Bedeutung. Der Lagebericht 2022 ist diesbezüglich ernüchternd- berichtet er nur von einer möglichen Sanktionsumgehung durch Weißrussland, welche aber auch nicht bestätigt worden sei. Es stellt sich daher die Frage, ob die A-FIU etwas zur Umsetzung der Sanktionen beisteuert. 

Aktuell zeigt z.B. ein internationales Rechercheprojekt, wie Oligarchen, Geldwäscher und dubiose Unternehmer Zypern für ihre Geschäfte nutzen. Im Zuge der sogenannten "Cyprus Confidential"-Investigation konnten etwa zwei Drittel der 104 im Forbes -Magazin gelisteten russischen Milliardäre – das sind 67 Personen – als Kunden der Finanzdienstleister der Insel in den geleakten Daten gefunden werden. In diesen Dokumenten tauchen auch österreichische Unternehmen und Geschäftsleute auf. Bspw. befinden sich Dokumente zwei bis dato unbekannte Unternehmen des des Ex-Finanzministers Karl Heinz Grasser in den Papers. So tauchen auch andere bekannte Persönlichkeiten wie Martin Schlaff, Sigi Wolf, der eine zyprische Briefkastenfirma verwendete, um eine Immobilie in bester Wiener Innenstadtlage zu kaufen, oder hier lebende Oligarch Dmitry Firtasch auf.

Auch zahlreiche wohlhabende Russen und Ukrainer haben sich teure Wohnungen und Häuser in Österreich diskret über zyprische Briefkastenfirmen gekauft. Darunter befindet sich etwa der sanktionierte russische Oligarch Roman Abramowitsch, der für eine Villa am Fuschlsee eine laut Berichten besonders verschachtelte Konstruktion wählte. Ein weiteres millionenschweres Investment, das über Zypern abgewickelt wurde, ist das Luxushotel Panhans am Semmering. Bislang unbekannte Unterlagen geben nun neue Einblicke in die Geschäfte des späteren FPÖ-Abgeordneten Thomas Schellenbacher mit ukrainischen Oligarchen.

Auch befinden sich österreichische Banken, wie die Raiffeisen Bank International und deren Tochter, die Kathrein Privatbank, in den Dokumenten auf. So liefen offenbar zahlreiche zyprische Geschäfte über die Banken. Laut Bericht hatte die Raiffeisen zu einem der zyprischen Finanzdienstleister offenbar ein besonders enges Verhältnis: Ein geleaktes Meeting-Protokoll deutet darauf hin, dass die Firma jahrelang ein Wertpapierdepot bei Raiffeisen hatte. Laut Auskunft der RBI habe diese alle Sanktionen eingehalten; weder die RBI noch die Kathrein Privatbank hätten Dienste der zyprischen Finanzdienstleister genutzt und "niemals Dienste der genannten Firmen an KundInnen weiterempfohlen".2 Es stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse seitens der Geldwäschemeldestelle hinsichtlich möglicher Geldwäsche und Sanktionsumgehung hat.

Letztlich ist es inakzeptabel, dass der Geldwäschelagebericht 2022 erst im Oktober 2023 veröffentlicht wurde - wurden die Berichte der vorherigen Jahre regelmäßig auch schon vor dem Sommer des Folgejahres veröffentlicht.

 

1 https://bundeskriminalamt.at/308/files/Geldwaeschebericht2022_V20231009_webBF.pdf

2 https://www.derstandard.at/story/3000000195168/riesiges-leak-aus-zypern-enthuellt-geheime-geldfluesse-russischer-oligarchen, https://www.derstandard.at/story/3000000195205/noble-wiener-adressen-gehoeren-zyprischen-firmen-dahinter-stecken-mitunter-reiche-russen. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde der "Lagebericht zu Geldwäsche 2022" erst im Oktober 2023 veröffentlicht, obwohl jene aus den Vorjahren schon vor dem Sommer erschienen sind?
  2. Wer in Ihrem Ressort war in die Erstellung des Lageberichts zur Geldwäsche 2022 involviert?
  3. Für wann ist die Veröffentlichung des Lageberichts zu Geldwäsche 2023 geplant?
  4. Wie viele Akteneingänge verzeichnete die Geldwäschemeldestelle im Jahre 2023? (Bitte um Aufschlüsselung und Vergleich zu den Vorjahren)
  5. Wie lassen sich die Verdachtsmeldungen im Jahre 2023 nach Deliktsbereichen und Berufsgruppen aufteilen? (Bitte um Aufschlüsselung und Vergleich zu den Vorjahren)
    1. Wie viele Analyseberichte wurden an jeweils welche Behörde weitergeleitet?
    2. Wie viele Meldungen wurden ad acta gelegt?
  1. Gab oder gibt es Ermittlungen der A-FIU zur stetig steigenden Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen (2018: 2.744, 2022: 6.053)?
    1. Wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis?

                                          i.    Welche Erkenntnisse konnte die A-FIU gewinnen?

  1. Wie hoch ist die Anzahl des international ausgehenden sowie des eingehenden Schriftverkehrs im Jahre 2023? (Bitte um Aufschlüsselung)
  2. Wie hoch ist die Anzahl des national ausgehenden sowie des eingehenden Schriftverkehrs im Jahre 2023? (Bitte um Aufschlüsselung)
  3. Wie viele rechtskräftige Verurteilungen wurden im Jahre 2023 jeweils wegen des Verdachts der Begehung welches Straftatbestandes ausgesprochen?
  4. Wie viele Strafverfahren wurden im Jahre 2023 jeweils wegen des Verdachts der Begehung welches Straftatbestandes eröffnet?
    1. Mit welchem Ergebnis wann jeweils?
  1. In der Anfragebeantwortung 10284/AB vom 27. Juni 2022 zur Anfrage 10852/J vom 27.04.2022 wurde angeführt, dass das Büro BMI II/BK/7.3 – A-FIU mit Dezember 2018 eingerichtet wurde und sich die Zahl der Planstellen, die für dieses Büro vorgesehen sind, seitdem nicht verändert hat. Im Jahresbericht 2022 der Geldwäschemeldestelle ist angeführt, dass es zu einem stetigen Zuwachs der Verdachtsmeldungen (2017: 3.059, 2021: 4.994, 2022: 6.053), Verurteilungen (2017: 53, 2022: 81) und des nationalen und internationalen Schriftverkehrs kommt. Welche personellen Veränderungen haben Sie wann als Maßnahme gesetzt, um die steigenden Arbeitslast durch mehr Personal auszugleichen?
  2. Welche Muster und Trends sowie aktuelle Phänomene konnte die Geldwäschemeldestelle im Jahr 2023 aufgrund der fallübergreifenden Darstellung identifizieren?
    1. Welche Maßnahmen wurden daraufhin wann gesetzt?

                                          i.    Gab es hierzu Gespräche innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts?

1.    Wenn ja, wer war wann jeweils daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

    1. Wurden oder werden Notwendigkeiten für Gesetzesreformen innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts diskutiert?

                                          i.    Wenn ja, wer war wann jeweils daran beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?

  1. Bitte um Angabe der Geldwäsche-Meldestelle zur Verfügung stehenden Mittel (BVA und Erfolg 2019-2023, BVA 2024)?
    1. Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt von EU Mitgliedstaaten für Geldwäsche-Meldestellen zur Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
  1. Bitte um Angabe der für Personal der Geldwäsche-Meldestelle zur Verfügung stehenden Mittel (BVA und Erfolg 2019-2023, BVA 2024)?
    1. Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt für derartige Ausgaben bei den Geldwäsche-Meldestellen zur Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
  1. Bitte um Angabe der für IT-Ausgaben zur Verfügung stehenden Mittel (BVA und Erfolg 2019-2023, BVA 2024)?
    1. Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt für derartige Ausgaben bei den Geldwäsche-Meldestellen zur Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
  1. Wie viele MitarbeiterInnen waren am 1.1.2023 in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU beschäftigt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
    4. Wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter:innen in Geldwäsche-Meldestellen anderer EU-Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Italien, Deutschland, CZ, EU-Durchschnitt)?
  1. Wie viele Vollzeitbeschäftigungsäquivalente gab es am 1.1.2023 in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen waren am 1.1.2023 für das Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU vorgesehen?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU )?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen waren am 1.1.2023 in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU besetzt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen waren am 1.1.2023 in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU unbesetzt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele MitarbeiterInnen sind derzeit in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence Unit - FIU beschäftigt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
    4. Wie hoch die Anzahl der Mitarbeiter:innen in Geldwäsche-Meldestellen anderer EU-Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Italien, Deutschland, CZ, EU-Durchschnitt)?
  1. Wie viele Vollzeitbeschäftigungsäquivalente gibt es derzeit in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen sind für das Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle vorgesehen?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU )?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen waren in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle besetzt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Wie viele Planstellen waren in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle unbesetzt?
    1. Wie viele davon im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viele davon im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viele davon im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Welche messbare Arbeitsleistung (im Sinne von KPIs) konnte das Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle erbringen?
    1. Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
    2. Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
    3. Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
  1. Gibt es hier ein Benchmarking mit anderen EU-Geldwäsche-Meldestellen?
    1. Wenn ja, wie schneidet Österreich darin im Jahre 2022 ab?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Erfolgt ein Austausch mit anderen EU Geldwäsche-Meldestellen über best practice Beispiele im gemeinsamen Vorgehen gegen Geldwäsche?
    1. Wenn ja, inwiefern wann in den Jahren 2022 und 2023?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Erfolgt ein Austausch mit den relevanten EU-Behörden über best practice Beispiele im gemeinsamen Vorgehen gegen Geldwäsche?
    1. Wenn ja, inwiefern wann in den Jahren 2022 und 2023?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Es ist höchst irritierend, dass im Lagebericht 2022 zu Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt nur über Bargeldverkehr von der Ukraine (!) in die Europäische Union berichtet wird und unter "Vortaten zur Geldwäscherei" nur mögliche Sanktionsumgehung durch Weißrussland (!) thematisiert wird. Zu Russland findet sich lediglich ein Absatz: "Task Force Sanktionen Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den darauffolgende EU-Sanktionen richtete Österreich eine interministerielle Task Force zum Thema der Sanktionsdurchsetzung ein. Unter der Leitung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst war die A-FIU auf Seiten des Innenministeriums eine weitere zentrale Vertretung. Wichtige Themen der Task Force waren der Informationsaustausch mit der EU, aber auch die Steuerung und Koordination der Maßnahmen innerhalb der beteiligten Ressorts in Österreich." Zu welchen Erfolgen bei der Sanktionsdurchsetzung gegenüber russischen natürlichen oder juristischen Personen trug welche wann gesetzte Maßnahme der A-FIU wann bei? 
  2. Hat die Geldwäschemeldestelle Erkenntnisse zu Sanktionen unterliegenden Personen oder Unternehmen, die sich der Geldwäsche bedienten, erlangt?
    1. Wenn ja, wie viele Verdachtsmeldungen sind in Ihrem Ressort bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung seit 17.3.2014)

                                          i.    Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?

    1. Wenn ja, wie viele Meldungen kamen von ausländischen Behörden? (Bitte um Aufschlüsselung seit 17.3.2014)
    2. Wenn ja, wie viele Meldungen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung seit 17.3.2014)
    3. Wenn ja, wie viele rechtskräftige Verurteilungen gab es? (Bitte um Aufschlüsselung seit 17.3.2014)
    4. Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist die Geldwäschemeldestelle aufgrund der internationalen Recherche "Cyprus Confidential" aktiv geworden?
    1. Wenn ja, wer wann inwiefern?
    2. Wenn ja, wie viele Verdachtsmeldungen sind in Ihrem Ressort bekannt? 

                                          i.    Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?

                                        ii.    In wie vielen Fällen liegt gleichzeitig eine Sanktionsumgehung vor?

    1. Wenn ja, wie viele Meldungen kamen von ausländischen Behörden? 
    2. Wenn ja, wie viele Meldungen wurden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet? 
    3. Wenn ja, wie viele rechtskräftige Verurteilungen gab es? 

                                          i.    Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?

                                        ii.    In wie vielen Fällen liegt gleichzeitig eine Sanktionsumgehung vor?

    1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Besonders intensiv wurde 2022 in den verschiedenen internationalen Gremien, denen auch die A-FIU angehört, die Frage diskutiert, wie man mit dem Organisationsmitglied Russland umgehen solle. Angesichts seines flagranten Völkerrechts- und damit verbundenen Vertrauensbruchs ist für viele Staaten fraglich, ob Russland noch in gleicher Weise in den internationalen Informationsaustausch eingebunden sein kann." Welche Position nahm die A-FIU bei diesen Gesprächen ein?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis? 
  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "In Fällen vermuteter Terrorismusfinanzierung leitet die A-FIU ihr Analyseergebnis an die DSN weiter, bei Verdacht auf Korruptionsdelikte an das BAK. Besteht der Verdacht der Geldwäscherei oder ihrer Vortaten, ist aber kein Zusammenhang mit besonderen Tatbeständen wie Sanktionsbrüchen, Steuerhinterziehung, Zollvergehen, Korruptionstatbeständen und dergleichen erkennbar, leitet die A-FIU das Analyseergebnis an die zuständigen Stellen im Bundeskriminalamt oder an die Landeskriminalämter (LKAs) weiter." Wie oft kam es zu Weiterleitungen im Jahre 2022 an
    1. die DSN?
    2. das BAK?
    3. jeweils welches LKA?
  1. Wie oft kam es zu Weiterleitungen im Jahre 2023 an
    1. die DSN?
    2. das BAK?
    3. jeweils welches LKA?
  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Im Berichtsjahr erhielt die Geldwäschemeldestelle 92 Ersuchen und Informationen von sonstigen Behörden, wie beispielsweise den LKAs oder anderer polizeilicher Dienststellen."
    1. Wie viele davon kamen von der DSN? 
    2. Wie viele davon gab es im Jahre 2023 insgesamt, wie viele davon von der DSN?
  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Financial Action Task Force (FATF)...Zusätzlich führt die FATF Länderprüfungen durch, um die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu kontrollieren. Ergebnisse solcher Evaluierungen können durchaus hohen Druck erzeugen, da sich eine schlechte Länderbewertung äußerst negativ auf den Finanzsektor dieses Landes auswirken kann. Österreichs letzte Überprüfung fand 2015/2016 statt. Die damals festgestellten Defizite des österreichischen Systems zur Geldwäschebekämpfung wurden in den darauffolgenden Jahren schrittweise beseitigt."
    1. Durch welche wann gesetzte Maßnahme? 
    2. Welche Defizite bestehen weiterhin? 

                                          i.    Wann ist geplant, diese durch welche wann zu setzende Maßnahme zu beheben?

  1. Inwiefern engagierte sich die A-FIU in der Advisory Group? An wie vielen von wie vielen Sitzungen bzw. Treffen nahm ein/e österreichische Vertreter:in teil?
    1. Mit welcher Positionierung jeweils?  
  1. Wie viele der in den Jahren 2022 und 2023 eingegangene Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit dem Angriffskriegs Russlands in der Ukraine?
    1. Wie viele davon wurden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?
    2. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es?
  1. Welche Gründe konnten für den Rückgang der Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden (2018: 2.312, 2022: 2.084) bei einem gleichzeitig deutlichen Anstieg an Verdachtsmeldungen (2018: 2.744, 2022: 6.053) identifiziert werden?
  2. Laut Lagebericht zu Geldwäsche 2022 wurden 2022 69 Fällen eine vermögensrechtliche Anordnung zur Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten angeregt. Der Gesamtwert dieser Vermögenswerte belief sich auf 2,2 Millionen Euro.
    1. Um welche Fälle mit welchem Sachverhalt und welchem Sicherstellungswert handelte es sich jeweils?
    2. In welchen Fällen wurde eine Sicherstellung angeordnet?
    3. Um welche Summe ging es in dem Fall mit dem höchsten Vermögenswert?
  1. In wie vielen Fällen wurde im Jahre 2023 eine vermögensrechtliche Anordnung zur Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten in welcher Höhe jeweils angeregt?
  2. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Im Sinne der Prävention sind Berufsgruppen, die besonders geldwäschegeneigte Geschäfte abwickeln (sogenannte „Verpflichtete“ oder „meldepflichtige Berufsgruppen“), zur Einhaltung bestimmter Sorgfalts- und Meldepflichten angehalten. Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) enthält zahlreiche Bestimmungen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für die Berufsgruppe der Kredit- und Finanzdienstleister sowie Exchanger. Dieses Gesetz dient regelmäßig als Vorbild für die Sorgfaltspflichten der anderen Berufsgruppen. Deren Sorgfaltspflichten sind teilweise gleichlautend in der Rechtsanwaltsordnung, der Gewerbeordnung oder dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz verankert." Nach dem Einbruch der Verdachtmeldungen durch Notar:innen und Rechtsanwält:innen von 2019 auf 2020 stiegen die Zahlen nicht mehr, sondern blieben zwischen 15 und 20 pro Jahr- auch im Jahre 2022 trotz des Angriffkrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die folglich anzunehmende Umgehung von Sanktionen mithilfe von Notar:innen und Rechtsanwält:innen.
    1. Wurde der Frage nachgegangen, warum die Verdachtsmeldungen durch Notar:innen und Rechtsanwält:innen auf so niedrigem Niveau blieben? 

                                          i.    Wenn ja, wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis für

1.    Notar:innen

2.    Rechtsanwält:innen ? 

  1. Inwiefern wurde durch wen wann Gespräche mit 
    1. Notar:innen
    2. Rechtsanwält:innen gesucht, um deren gesetzliche Verpflichtungen zu Verdachtsmeldungen und die diesbezügliche Zusammenarbeit mit der A-FIU zu besprechen? 

45. Welches Niveau erreichten die Verdachtsmeldungen durch Notar:innen und Rechtsanwält:innen im Jahre 2023? 

  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Die A-FIU kann von den meldepflichtigen Berufsgruppen alle Auskünfte verlangen, die ihr zur Verhinderung oder zur Verfolgung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erforderlich scheinen. Die Auskunftspflicht besteht ungeachtet einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung. ...Von ihrem Recht derartige Auskünfte von den meldeverpflichteten Berufsgruppen zu verlangen, machte die A-FIU im Berichtsjahr 242-mal Gebrauch." Welcher meldepflichtigen Berufsgruppe gegenüber jeweils wie oft?  
  2. Wie oft macht die A-FIU im Jahre 2023 von ihrem Recht derartige Auskünfte von den meldeverpflichteten Berufsgruppen zu verlangen Gebrauch?
  3. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Die A-FIU hat im Berichtsjahr 13 Mitteilungen und Warnmeldungen über den gesicherten Kommunikationskanal goAML mit den meldepflichtigen Berufsgruppen geteilt."  Mit welcher meldepflichtigen Berufsgruppe jeweils wie oft? 
    1. Wie oft jeweils im Jahre 2023?
  1. Wie oft erachtete die Geldwäschemeldestelle im Jahre 2022 eine Transaktionssperre für notwendig und regte sie daher direkt bei der Staatsanwaltschaft an?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Wie oft erachtete die Geldwäschemeldestelle im Jahre 2023 eine Transaktionssperre für notwendig und regte sie daher direkt bei der Staatsanwaltschaft an?
    1. Mit welchem wann vorliegenden Ergebnis?
  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Gemeinsam mit der AML-Compliance e.U. hat die Geldwäschemeldestelle 2022 eine spartenspezifische Public Private Partnership für die Sektoren der Sportwetten und des Glücksspiels ins Leben gerufen. Neben den neun Landesregierungen waren Interessensvertretungen des Glücksspiel- und Sportwettensektors beteiligt. Im Oktober 2022 erging das gemeinsame Rundschreiben, das als Orientierung für Verpflichtete und Behörden bei der praktischen Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dient."
    1. Welche Erfolge waren in der Folge im Jahr 2022 zu verzeichnen? 
    2. Welche im Jahre 2023?
  1. Immer wieder taucht in der medialen Berichterstattung die Raiffeisenbank Attersee-Süd auf-sei es im Zusammenhang mit Alexander Schütz, Christian Angermayer oder wie zuletzt Jens Spahn (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248536778/Jens-Spahn-die-Investoren-und-die-Bank-am-Attersee.html).
    1. Aufgrund welcher Berichterstattung wurden welche Aktivitäten wann bei der Geldwäschemeldestelle gesetzt?
    2. Wurde jemals von Seiten der Raiffeisenbank Attersee-Süd eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, wie viele?

                                       iii.    Wenn ja, waren diese Geldwäscheverdachtsmeldungen iZm Schütz und/oder Angermayer?

1.    Wenn ja, wie wurden diese behandelt?

  1. Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt: "Der erste Schritt (Platzierung) dient dazu die illegalen Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Um möglichst keine Aufmerksamkeit zu erregen, erfolgt die Platzierung regelmäßig in kleineren Teilbeträgen, dem sogenannten „smurfing“. Einzahlungen können direkt auf Bankkonten, bei Spielbanken, Wechselstuben oder bei anderen Wirtschaftsteilnehmern erfolgen. Die Platzierung bildet die riskanteste Phase des Geldwäscheprozesses, denn sie birgt das größte Risiko der Enttarnung." Wie oft kam es zur Enttarnung von Einzahlungen bei Spielbanken? 
    1. Bei welchen wann? 
    2. In welcher Höhe?