Eingelangt am 21.11.2023
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie
Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Inneres
betreffend Wie schwach kann man
bei Ermittlungen zu Geldwäsche sein?
Österreichs
Geldwäschemeldestelle (A-FIU) ist beim Bundeskriminalamt eingerichtet
(BKA, siehe § 4 Abs. 2 Z 1 BKA-G). Sie nimmt Hinweise meldepflichtiger
Berufsgruppen (zB Banken, Rechtsanwält:innen,
Wirtschaftstreuhänder:innen, etc...) über Transaktionen oder
Geschäftsfälle entgegen, bei denen der berechtigte Grund zur Annahme
besteht, dass sie im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder
Terrorismusfinanzierung stehen.
Mehr Verdachtsfälle und neue Aufgaben
verlangen nach gut ausgestatteten Anti-Geldwäschebehörden
Laut dem Lagebericht Geldwäsche 20221,
welcher im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, waren im Berichtsjahr
"durchschnittlich" 25 Mitarbeiter:innen in der A-FIU
beschäftigt. Fraglich ist, ob diese Mitarbeiter:innenanzahl sowie deren
Qualifikation internationalen Standards entspricht, die einzuhalten sind um
Geldwäsche überhaupt effektiv bekämpfen zu können. Das
gleiche gilt für die sonstige Ressourcenausstattung dieser Einheit, die
mit einem jährlich wachsenden Arbeitspensum in Form von steigenden
Verdachtsmeldungen konfrontiert ist: So verzeichnete die
Geldwäschemeldestelle 2022 insgesamt 6.903 Akteneingänge - darunter
Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen, aber auch Meldungen von
Zollamt und internationalen Behörden. Im Vergleich zum Vorjahr, in welchem
5.952 Akteneingänge stattgefunden haben, war die Zahl der Meldungen
daher um 16% gestiegen, was dem Trend der letzten Jahre entspricht.
Den größten Teil der
Eingänge bildeten wie in den vergangenen Jahren die Gruppe der
Verdachtsmeldungen (6.053), gefolgt von 716 Anfragen und Informationen an die
A-FIU im Wege der internationalen Kanäle. Am häufigsten wurden Informationen
mit Deutschland ausgetauscht (mehr als 200 Ausgänge und zwischen 100 und
150 Eingänge), gefolgt von Malta (knapp 150 Eingänge). In der
folgenden Tabelle ein Überblick über die Herkunft der
Akteneingänge:

Von den insgesamt 6.053 im Berichtsjahr erhaltenen
Verdachtsmeldungen von meldeverpflichteten Berufsgruppen gingen nach
Durchführung des Analyseverfahrens 2.084 in Form von Analyseberichten an
die Strafverfolgungsbehörden zur weiterführenden Ermittlung weiter.
Während die Verdachtsmeldungen deutlich zunehmen, nimmt die Anzahl der
weitergeleiteten Analyseberichten ab. Zum Vergleich: 2018 gab es bei 2.744
Verdachtsmeldungen von meldeverpflichteten Berufsgruppen 2.312 Weiterleitungen
an die Strafverfolgungsbehörden. Das lässt die Befürchtung
aufkommen, dass die nationale Geldwäschebehörde nicht sorgfältig
arbeitet.
2022 gab es 81 rechtskräftige
Verurteilungen wegen Geldwäscherei zu verzeichnen, 2021 waren es 85, 2017
waren es 53.
Die A-FIU leitete in 2.097 Fällen
einen internationalen Schriftverkehr ein (2021: 1.376), um nähere
Informationen zu den analysierten Sachverhalten einzuholen beziehungsweise die
Partnerdienste über eigene Erkenntnisse zu informieren. Die Anzahl des
eingehenden Schriftverkehrs belief sich 2022 auf 716. Beides stellt im Mehrjahresvergleich
einen deutlichen Anstieg dar.
Angesichts der steigenden Anzahl von
Verdachtsmeldungen und der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den
Sanktionen gegen Russland, Belarus und den Iran ist eine personell gut
aufgestellte Geldwäschemeldestelle von entscheidender Bedeutung. Der
Lagebericht 2022 ist diesbezüglich ernüchternd- berichtet er nur von
einer möglichen Sanktionsumgehung durch Weißrussland, welche aber
auch nicht bestätigt worden sei. Es stellt sich daher die Frage, ob die
A-FIU etwas zur Umsetzung der Sanktionen beisteuert.
Aktuell zeigt z.B. ein internationales
Rechercheprojekt, wie Oligarchen, Geldwäscher und dubiose Unternehmer
Zypern für ihre Geschäfte nutzen. Im Zuge der sogenannten
"Cyprus Confidential"-Investigation konnten etwa zwei Drittel der 104
im Forbes -Magazin gelisteten russischen Milliardäre
– das sind 67 Personen – als Kunden der Finanzdienstleister der
Insel in den geleakten Daten gefunden werden. In diesen Dokumenten tauchen auch
österreichische Unternehmen und Geschäftsleute auf. Bspw. befinden
sich Dokumente zwei bis dato unbekannte Unternehmen des des Ex-Finanzministers
Karl Heinz Grasser in den Papers. So tauchen auch andere bekannte
Persönlichkeiten wie Martin Schlaff, Sigi Wolf, der eine zyprische
Briefkastenfirma verwendete, um eine Immobilie in bester Wiener Innenstadtlage
zu kaufen, oder hier lebende Oligarch Dmitry Firtasch auf.
Auch zahlreiche wohlhabende Russen und
Ukrainer haben sich teure Wohnungen und Häuser in Österreich diskret
über zyprische Briefkastenfirmen gekauft. Darunter befindet sich etwa der
sanktionierte russische Oligarch Roman Abramowitsch, der für eine Villa am
Fuschlsee eine laut Berichten besonders verschachtelte Konstruktion
wählte. Ein weiteres millionenschweres Investment, das über Zypern
abgewickelt wurde, ist das Luxushotel Panhans am Semmering. Bislang unbekannte
Unterlagen geben nun neue Einblicke in die Geschäfte des späteren
FPÖ-Abgeordneten Thomas Schellenbacher mit ukrainischen Oligarchen.
Auch befinden sich österreichische
Banken, wie die Raiffeisen Bank International und deren Tochter, die Kathrein
Privatbank, in den Dokumenten auf. So liefen offenbar zahlreiche zyprische
Geschäfte über die Banken. Laut Bericht hatte die Raiffeisen zu einem
der zyprischen Finanzdienstleister offenbar ein besonders enges
Verhältnis: Ein geleaktes Meeting-Protokoll deutet darauf hin, dass die
Firma jahrelang ein Wertpapierdepot bei Raiffeisen hatte. Laut Auskunft der RBI
habe diese alle Sanktionen eingehalten; weder die RBI noch die Kathrein
Privatbank hätten Dienste der zyprischen Finanzdienstleister genutzt und
"niemals Dienste der genannten Firmen an KundInnen weiterempfohlen".2
Es stellt sich die Frage, welche Erkenntnisse seitens der
Geldwäschemeldestelle hinsichtlich möglicher Geldwäsche und
Sanktionsumgehung hat.
Letztlich ist es inakzeptabel, dass der
Geldwäschelagebericht 2022 erst im Oktober 2023 veröffentlicht wurde
- wurden die Berichte der vorherigen Jahre regelmäßig auch schon vor
dem Sommer des Folgejahres veröffentlicht.
1 https://bundeskriminalamt.at/308/files/Geldwaeschebericht2022_V20231009_webBF.pdf
2 https://www.derstandard.at/story/3000000195168/riesiges-leak-aus-zypern-enthuellt-geheime-geldfluesse-russischer-oligarchen, https://www.derstandard.at/story/3000000195205/noble-wiener-adressen-gehoeren-zyprischen-firmen-dahinter-stecken-mitunter-reiche-russen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Aus welchen Gründen wurde der
"Lagebericht zu Geldwäsche 2022" erst im Oktober 2023
veröffentlicht, obwohl jene aus den Vorjahren schon vor dem Sommer
erschienen sind?
- Wer in Ihrem Ressort war in die
Erstellung des Lageberichts zur Geldwäsche 2022 involviert?
- Für wann ist die
Veröffentlichung des Lageberichts zu Geldwäsche 2023 geplant?
- Wie viele Akteneingänge
verzeichnete die Geldwäschemeldestelle im Jahre 2023? (Bitte um
Aufschlüsselung und Vergleich zu den Vorjahren)
- Wie lassen sich die Verdachtsmeldungen
im Jahre 2023 nach Deliktsbereichen und Berufsgruppen aufteilen? (Bitte um
Aufschlüsselung und Vergleich zu den Vorjahren)
- Wie viele Analyseberichte wurden an
jeweils welche Behörde weitergeleitet?
- Wie viele Meldungen wurden ad acta
gelegt?
- Gab oder gibt es Ermittlungen der
A-FIU zur stetig steigenden Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen
von meldepflichtigen Berufsgruppen (2018: 2.744, 2022: 6.053)?
- Wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis?
i. Welche Erkenntnisse konnte die A-FIU gewinnen?
- Wie hoch ist die Anzahl des
international ausgehenden sowie des eingehenden Schriftverkehrs im Jahre
2023? (Bitte um Aufschlüsselung)
- Wie hoch ist die Anzahl des national
ausgehenden sowie des eingehenden Schriftverkehrs im Jahre 2023? (Bitte um
Aufschlüsselung)
- Wie viele rechtskräftige
Verurteilungen wurden im Jahre 2023 jeweils wegen des Verdachts der
Begehung welches Straftatbestandes ausgesprochen?
- Wie viele Strafverfahren wurden im
Jahre 2023 jeweils wegen des Verdachts der Begehung welches
Straftatbestandes eröffnet?
- Mit welchem Ergebnis wann jeweils?
- In der Anfragebeantwortung 10284/AB
vom 27. Juni 2022 zur Anfrage 10852/J vom 27.04.2022 wurde angeführt,
dass das Büro BMI II/BK/7.3 – A-FIU mit Dezember 2018
eingerichtet wurde und sich die Zahl der Planstellen, die für dieses
Büro vorgesehen sind, seitdem nicht verändert hat. Im
Jahresbericht 2022 der Geldwäschemeldestelle ist angeführt, dass
es zu einem stetigen Zuwachs der Verdachtsmeldungen (2017: 3.059, 2021:
4.994, 2022: 6.053), Verurteilungen (2017: 53, 2022: 81) und des
nationalen und internationalen Schriftverkehrs kommt. Welche personellen
Veränderungen haben Sie wann als Maßnahme gesetzt, um die
steigenden Arbeitslast durch mehr Personal auszugleichen?
- Welche Muster und Trends sowie
aktuelle Phänomene konnte die Geldwäschemeldestelle im Jahr 2023
aufgrund der fallübergreifenden Darstellung identifizieren?
- Welche Maßnahmen wurden
daraufhin wann gesetzt?
i. Gab es hierzu Gespräche innerhalb und außerhalb
Ihres Ressorts?
1.
Wenn ja, wer war wann jeweils daran
beteiligt und was war der konkrete Gesprächsinhalt?
- Wurden oder werden Notwendigkeiten
für Gesetzesreformen innerhalb und außerhalb Ihres Ressorts
diskutiert?
i. Wenn ja, wer war wann jeweils daran beteiligt und was war
der konkrete Gesprächsinhalt?
- Bitte um Angabe der
Geldwäsche-Meldestelle zur Verfügung stehenden Mittel (BVA und
Erfolg 2019-2023, BVA 2024)?
- Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt
von EU Mitgliedstaaten für Geldwäsche-Meldestellen zur
Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
- Bitte um Angabe der für Personal
der Geldwäsche-Meldestelle zur Verfügung stehenden Mittel (BVA
und Erfolg 2019-2023, BVA 2024)?
- Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt
für derartige Ausgaben bei den Geldwäsche-Meldestellen zur
Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
- Bitte um Angabe der für
IT-Ausgaben zur Verfügung stehenden Mittel (BVA und Erfolg 2019-2023,
BVA 2024)?
- Wie hoch sind die im EU-Durchschnitt
für derartige Ausgaben bei den Geldwäsche-Meldestellen zur
Verfügung stehenden Mittel (2019-2023)?
- Wie viele MitarbeiterInnen waren am
1.1.2023 in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle
Financial Intelligence Unit - FIU beschäftigt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie hoch die Anzahl der
Mitarbeiter:innen in Geldwäsche-Meldestellen anderer
EU-Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Italien, Deutschland, CZ,
EU-Durchschnitt)?
- Wie viele
Vollzeitbeschäftigungsäquivalente gab es am 1.1.2023 in der
Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial Intelligence
Unit - FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen waren am
1.1.2023 für das Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle
Financial Intelligence Unit - FIU vorgesehen?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU )?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen waren am
1.1.2023 in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle
Financial Intelligence Unit - FIU besetzt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen waren am
1.1.2023 in dem Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle
Financial Intelligence Unit - FIU unbesetzt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele MitarbeiterInnen sind
derzeit in der Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle Financial
Intelligence Unit - FIU beschäftigt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie hoch die Anzahl der
Mitarbeiter:innen in Geldwäsche-Meldestellen anderer
EU-Mitgliedstaaten (Schweden, Dänemark, Italien, Deutschland, CZ,
EU-Durchschnitt)?
- Wie viele
Vollzeitbeschäftigungsäquivalente gibt es derzeit in der
Abteilung 7.3 Zentrale Geldwäschemeldestelle?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen sind für
das Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle vorgesehen?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU )?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen waren in dem
Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle besetzt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Wie viele Planstellen waren in dem
Büro 7.3 - Zentrale Geldwäschemeldestelle unbesetzt?
- Wie viele davon im Referat 7.3.1
Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viele davon im Referat 7.3.2
Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viele davon im Referat 7.3.3
Operative Finanzstromanalyse?
- Welche messbare Arbeitsleistung (im
Sinne von KPIs) konnte das Büro 7.3 - Zentrale
Geldwäschemeldestelle erbringen?
- Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im
Referat 7.3.1 Internationale Angelegenheiten – FIU?
- Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im
Referat 7.3.2 Strategische Finanzstromanalyse?
- Wie viel davon (im Sinne von KPIs) im
Referat 7.3.3 Operative Finanzstromanalyse?
- Gibt es hier ein Benchmarking mit
anderen EU-Geldwäsche-Meldestellen?
- Wenn ja, wie schneidet
Österreich darin im Jahre 2022 ab?
- Wenn nein, warum nicht?
- Erfolgt ein Austausch mit anderen EU
Geldwäsche-Meldestellen über best practice Beispiele im
gemeinsamen Vorgehen gegen Geldwäsche?
- Wenn ja, inwiefern wann in den Jahren
2022 und 2023?
- Wenn nein, warum nicht?
- Erfolgt ein Austausch mit den
relevanten EU-Behörden über best practice Beispiele im
gemeinsamen Vorgehen gegen Geldwäsche?
- Wenn ja, inwiefern wann in den Jahren
2022 und 2023?
- Wenn nein, warum nicht?
- Es ist höchst irritierend, dass
im Lagebericht 2022 zu Geldwäsche im Zusammenhang mit dem
Ukrainekonflikt nur über Bargeldverkehr von der Ukraine (!) in die
Europäische Union berichtet wird und unter "Vortaten zur
Geldwäscherei" nur mögliche Sanktionsumgehung durch
Weißrussland (!) thematisiert wird. Zu Russland findet sich
lediglich ein Absatz: "Task Force Sanktionen Nach dem russischen
Angriffskrieg auf die Ukraine und den darauffolgende EU-Sanktionen
richtete Österreich eine interministerielle Task Force zum Thema der
Sanktionsdurchsetzung ein. Unter der Leitung der Direktion Staatsschutz
und Nachrichtendienst war die A-FIU auf Seiten des Innenministeriums eine
weitere zentrale Vertretung. Wichtige Themen der Task Force waren der
Informationsaustausch mit der EU, aber auch die Steuerung und Koordination
der Maßnahmen innerhalb der beteiligten Ressorts in
Österreich." Zu welchen Erfolgen bei der Sanktionsdurchsetzung
gegenüber russischen natürlichen oder juristischen Personen trug
welche wann gesetzte Maßnahme der A-FIU wann bei?
- Hat die Geldwäschemeldestelle
Erkenntnisse zu Sanktionen unterliegenden Personen oder Unternehmen, die
sich der Geldwäsche bedienten, erlangt?
- Wenn ja, wie viele Verdachtsmeldungen
sind in Ihrem Ressort bekannt? (Bitte um Aufschlüsselung seit
17.3.2014)
i. Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?
- Wenn ja, wie viele Meldungen kamen
von ausländischen Behörden? (Bitte um Aufschlüsselung seit
17.3.2014)
- Wenn ja, wie viele Meldungen wurden
an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung
seit 17.3.2014)
- Wenn ja, wie viele
rechtskräftige Verurteilungen gab es? (Bitte um Aufschlüsselung
seit 17.3.2014)
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist die Geldwäschemeldestelle
aufgrund der internationalen Recherche "Cyprus Confidential"
aktiv geworden?
- Wenn ja, wer wann inwiefern?
- Wenn ja, wie viele Verdachtsmeldungen
sind in Ihrem Ressort bekannt?
i. Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?
ii. In wie vielen Fällen liegt gleichzeitig eine
Sanktionsumgehung vor?
- Wenn ja, wie viele Meldungen kamen
von ausländischen Behörden?
- Wenn ja, wie viele Meldungen wurden
an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
- Wenn ja, wie viele
rechtskräftige Verurteilungen gab es?
i. Um welchen Sachverhalt geht es jeweils?
ii. In wie vielen Fällen liegt gleichzeitig eine
Sanktionsumgehung vor?
- Wenn nein, warum nicht?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Besonders intensiv wurde 2022 in den verschiedenen
internationalen Gremien, denen auch die A-FIU angehört, die Frage
diskutiert, wie man mit dem Organisationsmitglied Russland umgehen solle.
Angesichts seines flagranten Völkerrechts- und damit verbundenen
Vertrauensbruchs ist für viele Staaten fraglich, ob Russland noch in
gleicher Weise in den internationalen Informationsaustausch eingebunden
sein kann." Welche Position nahm die A-FIU bei diesen Gesprächen
ein?
- Mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "In Fällen vermuteter Terrorismusfinanzierung
leitet die A-FIU ihr Analyseergebnis an die DSN weiter, bei Verdacht auf
Korruptionsdelikte an das BAK. Besteht der Verdacht der Geldwäscherei
oder ihrer Vortaten, ist aber kein Zusammenhang mit besonderen
Tatbeständen wie Sanktionsbrüchen, Steuerhinterziehung,
Zollvergehen, Korruptionstatbeständen und dergleichen erkennbar,
leitet die A-FIU das Analyseergebnis an die zuständigen Stellen im
Bundeskriminalamt oder an die Landeskriminalämter (LKAs)
weiter." Wie oft kam es zu Weiterleitungen im Jahre 2022 an
- die DSN?
- das BAK?
- jeweils welches LKA?
- Wie oft kam es zu Weiterleitungen im
Jahre 2023 an
- die DSN?
- das BAK?
- jeweils welches LKA?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Im Berichtsjahr erhielt die
Geldwäschemeldestelle 92 Ersuchen und Informationen von sonstigen
Behörden, wie beispielsweise den LKAs oder anderer polizeilicher
Dienststellen."
- Wie viele davon kamen von der
DSN?
- Wie viele davon gab es im Jahre 2023
insgesamt, wie viele davon von der DSN?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Financial Action Task Force
(FATF)...Zusätzlich führt die FATF Länderprüfungen
durch, um die Umsetzung ihrer Empfehlungen zu kontrollieren. Ergebnisse
solcher Evaluierungen können durchaus hohen Druck erzeugen, da sich
eine schlechte Länderbewertung äußerst negativ auf den
Finanzsektor dieses Landes auswirken kann. Österreichs letzte
Überprüfung fand 2015/2016 statt. Die damals festgestellten
Defizite des österreichischen Systems zur
Geldwäschebekämpfung wurden in den darauffolgenden Jahren
schrittweise beseitigt."
- Durch welche wann gesetzte
Maßnahme?
- Welche Defizite bestehen
weiterhin?
i. Wann ist geplant, diese durch welche wann zu setzende
Maßnahme zu beheben?
- Inwiefern engagierte sich die A-FIU in
der Advisory Group? An wie vielen von wie vielen Sitzungen bzw. Treffen
nahm ein/e österreichische Vertreter:in teil?
- Mit welcher Positionierung
jeweils?
- Wie viele der in den Jahren 2022 und
2023 eingegangene Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit dem
Angriffskriegs Russlands in der Ukraine?
- Wie viele davon wurden an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet?
- Zu wie vielen rechtskräftigen
Verurteilungen kam es?
- Welche Gründe konnten für
den Rückgang der Anzahl der weitergeleiteten Verdachtsmeldungen an
die Strafverfolgungsbehörden (2018: 2.312, 2022: 2.084) bei einem
gleichzeitig deutlichen Anstieg an Verdachtsmeldungen (2018: 2.744, 2022:
6.053) identifiziert werden?
- Laut Lagebericht zu Geldwäsche
2022 wurden 2022 69 Fällen eine vermögensrechtliche Anordnung
zur Sicherstellung von verdächtigen Vermögenswerten angeregt.
Der Gesamtwert dieser Vermögenswerte belief sich auf 2,2 Millionen
Euro.
- Um welche Fälle mit welchem Sachverhalt
und welchem Sicherstellungswert handelte es sich jeweils?
- In welchen Fällen wurde eine
Sicherstellung angeordnet?
- Um welche Summe ging es in dem Fall
mit dem höchsten Vermögenswert?
- In wie vielen Fällen wurde im
Jahre 2023 eine vermögensrechtliche Anordnung zur Sicherstellung von
verdächtigen Vermögenswerten in welcher Höhe jeweils
angeregt?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Im Sinne der Prävention sind Berufsgruppen,
die besonders geldwäschegeneigte Geschäfte abwickeln (sogenannte
„Verpflichtete“ oder „meldepflichtige
Berufsgruppen“), zur Einhaltung bestimmter Sorgfalts- und
Meldepflichten angehalten. Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)
enthält zahlreiche Bestimmungen zur Verhinderung und Bekämpfung
von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung für die
Berufsgruppe der Kredit- und Finanzdienstleister sowie Exchanger. Dieses
Gesetz dient regelmäßig als Vorbild für die
Sorgfaltspflichten der anderen Berufsgruppen. Deren Sorgfaltspflichten
sind teilweise gleichlautend in der Rechtsanwaltsordnung, der
Gewerbeordnung oder dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz verankert."
Nach dem Einbruch der Verdachtmeldungen durch Notar:innen und
Rechtsanwält:innen von 2019 auf 2020 stiegen die Zahlen nicht mehr,
sondern blieben zwischen 15 und 20 pro Jahr- auch im Jahre 2022 trotz des
Angriffkrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine und die
folglich anzunehmende Umgehung von Sanktionen mithilfe von Notar:innen und
Rechtsanwält:innen.



- Wurde der Frage nachgegangen, warum
die Verdachtsmeldungen durch Notar:innen und Rechtsanwält:innen auf
so niedrigem Niveau blieben?
i. Wenn ja, wann mit welchem wann vorliegenden Ergebnis
für
1.
Notar:innen
2.
Rechtsanwält:innen ?
- Inwiefern wurde durch wen wann
Gespräche mit
- Notar:innen
- Rechtsanwält:innen gesucht, um
deren gesetzliche Verpflichtungen zu Verdachtsmeldungen und die
diesbezügliche Zusammenarbeit mit der A-FIU zu besprechen?
45. Welches Niveau erreichten die Verdachtsmeldungen durch
Notar:innen und Rechtsanwält:innen im Jahre 2023?
- Im Lagebericht 2022 wird ausgeführt:
"Die A-FIU kann von den meldepflichtigen Berufsgruppen alle
Auskünfte verlangen, die ihr zur Verhinderung oder zur Verfolgung von
Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erforderlich scheinen. Die
Auskunftspflicht besteht ungeachtet einer zuvor erstatteten
Verdachtsmeldung. ...Von ihrem Recht derartige Auskünfte von den
meldeverpflichteten Berufsgruppen zu verlangen, machte die A-FIU im
Berichtsjahr 242-mal Gebrauch." Welcher meldepflichtigen Berufsgruppe
gegenüber jeweils wie oft?
- Wie oft macht die A-FIU im Jahre 2023
von ihrem Recht derartige Auskünfte von den meldeverpflichteten
Berufsgruppen zu verlangen Gebrauch?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Die A-FIU hat im Berichtsjahr 13 Mitteilungen und
Warnmeldungen über den gesicherten Kommunikationskanal goAML mit den
meldepflichtigen Berufsgruppen geteilt." Mit welcher
meldepflichtigen Berufsgruppe jeweils wie oft?
- Wie oft jeweils im Jahre 2023?
- Wie oft erachtete die
Geldwäschemeldestelle im Jahre 2022 eine Transaktionssperre für
notwendig und regte sie daher direkt bei der Staatsanwaltschaft an?
- Mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Wie oft erachtete die
Geldwäschemeldestelle im Jahre 2023 eine Transaktionssperre für
notwendig und regte sie daher direkt bei der Staatsanwaltschaft an?
- Mit welchem wann vorliegenden
Ergebnis?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Gemeinsam mit der AML-Compliance e.U. hat die
Geldwäschemeldestelle 2022 eine spartenspezifische Public Private
Partnership für die Sektoren der Sportwetten und des
Glücksspiels ins Leben gerufen. Neben den neun Landesregierungen
waren Interessensvertretungen des Glücksspiel- und Sportwettensektors
beteiligt. Im Oktober 2022 erging das gemeinsame Rundschreiben, das als
Orientierung für Verpflichtete und Behörden bei der praktischen
Anwendung der gesetzlichen Vorschriften dient."
- Welche Erfolge waren in der Folge im
Jahr 2022 zu verzeichnen?
- Welche im Jahre 2023?
- Immer wieder taucht in der medialen
Berichterstattung die Raiffeisenbank Attersee-Süd auf-sei es im
Zusammenhang mit Alexander Schütz, Christian Angermayer oder wie
zuletzt Jens Spahn (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus248536778/Jens-Spahn-die-Investoren-und-die-Bank-am-Attersee.html).
- Aufgrund welcher Berichterstattung
wurden welche Aktivitäten wann bei der Geldwäschemeldestelle
gesetzt?
- Wurde jemals von Seiten der
Raiffeisenbank Attersee-Süd eine Geldwäscheverdachtsmeldung
abgegeben?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, wie viele?
iii. Wenn ja, waren diese Geldwäscheverdachtsmeldungen iZm
Schütz und/oder Angermayer?
1.
Wenn ja, wie wurden diese behandelt?
- Im Lagebericht 2022 wird
ausgeführt: "Der erste Schritt (Platzierung) dient dazu die
illegalen Vermögenswerte in den legalen Finanzkreislauf
einzuschleusen. Um möglichst keine Aufmerksamkeit zu erregen, erfolgt
die Platzierung regelmäßig in kleineren Teilbeträgen, dem
sogenannten „smurfing“. Einzahlungen können direkt auf
Bankkonten, bei Spielbanken, Wechselstuben oder bei anderen
Wirtschaftsteilnehmern erfolgen. Die Platzierung bildet die riskanteste
Phase des Geldwäscheprozesses, denn sie birgt das größte
Risiko der Enttarnung." Wie oft kam es zur Enttarnung von
Einzahlungen bei Spielbanken?
- Bei welchen wann?
- In welcher Höhe?