16936/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Christian Ragger
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Frist versäumt: Kelag dreht ersten Kunden Strom ab
Die „Kronen Zeitung“ berichtete über das Vorgehen des Stromversorgers Kelag, das viele Kunden in die Verzweiflung treibt:[1]
Frist versäumt: Kelag dreht ersten Kunden Strom ab
Nach der Ankündigung im Sommer hat der Energiekonzern Kelag in Kärnten nun Ernst gemacht: Kunden, die ihren Tarif nicht gewechselt haben, wird seit Donnerstag der Strom abgedreht. 900 Betroffene hatten die Frist verstreichen lassen.
Bereits vor Monaten hat die Kelag über die bevorstehende Erhöhung des Strompreises (auf 18,61 Cent pro kWh mit Jahresbindung, auf 23,88 Cent ohne Bindung) informiert - und eine Frist für Kunden bis 15. November eingeräumt. Im Klartext bedeutete dies: Wer bis dahin dem neuen Tarif nicht zustimmt oder sich überhaupt einen anderen Stromanbieter sucht, dem werde man den Strom abdrehen.
„Vertragsloser Zustand“
Und dies war nicht nur heiße Luft: Seit Donnerstag hat der Energiekonzern mit den ersten Stromabschaltungen begonnen. Laut Unternehmenssprecher Josef Stocker hätten 900 Kunden diese Frist verstreichen lassen - und befänden sich demnach seit Mitternacht in einem „vertragslosen Zustand“, wie es höflich formuliert wird. Diese sogenannten Änderungskündigungen stießen im Vorfeld auf harte Kritik.
Wie auch die Tariferhöhung an sich - erzielte die Kelag im 1. Halbjahr
2023 mit 236,3 Millionen Euro doch Rekord-Konzernergebnisse. Sprecher Josef
Stocker versucht jedenfalls bezüglich Stromabschaltungen zu beruhigen:
„Alle Betroffene wurden noch vor Ende der Frist kontaktiert und
informiert. Können wir Kunden überhaupt nicht erreichen, dann werden
wir den Strom auch nicht abdrehen. Grundsätzlich wollen wir gar nicht
abschalten.“
Würde dies dennoch passieren, könne man aber nach Zustimmung zum Tarifwechsel wieder rasch Licht ins Dunkel der betroffenen Haushalte bringen. Außer man wechselt den Anbieter - da könnte es dann aus bürokratischen Gründen doch etwas länger dauern, wie es heißt.
Die Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch und Mag. Christian Ragger richten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister die Situation rund um den Umgang des im 51-Prozent-Eigentum des Landes Kärnten befindlichen Energieunternehmens „KELAG“ mit den Kärntner Stromkunden?
2. Welche Maßnahmen werden Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister direkt über das BMSGPK bzw. über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) setzen, um die Stromabschaltungen gegenüber den Kärntner Stromkunden zu verhindern?
3. Bis wann werden Sie diese Maßnahmen setzen und wie wollen Sie verhindern, dass das Energieunternehmens „KELAG“ bzw. andere Energieunternehmen ähnlich gegen Stromkunden vorgehen?
4. Was ist der letzte Stand zu den Maßnahmen des BMSGPK im Zusammenhang mit dem Antrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf Grundversorgung bei Energielieferanten in Österreich (2904/A(E))?