16945/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Lausch

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Umgang und Verwendung von Laptops in den Justizanstalten

 

 

In österreichischen Gefängnissen sind für Insassen Computer nicht grundsätzlich verboten. Doch nicht jeder bekommt einen; dies sind ,,Vergünstigungen", die gestrichen werden, sobald sich der Insasse nicht korrekt verhält. Es gibt jedoch unter den Insassen immer wieder welche, die sich hervorragend mit Computern und in der digitalen Welt auskennen und Schmuggel betreiben; z.B. von illegalen Filmen, Kinderpornographie, div. Postings auf Facebook. In den Justizanstalten müssen deshalb auch die Computer immer wieder kontrolliert werden, um eventuelle Missbrauchsfälle aufzudecken.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    In wie vielen österreichischen Justizanstalten wurden den Insassen PCs (Standgeräte) und Laptops zur Nutzung überlassen?

2.    Hat es seit Mai 2019 sogenannte „Computerrazzien“ in den österreichischen Justizanstalten aufgrund Ermittlungen des BKA stattgefunden?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

3.    Wurde auf Insassen-PCs, Laptops oder Speichermedien in den Justizanstalten Material mit sexuellem Inhalt gefunden?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

b.    Wenn ja, wie viele?

c.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

4.    Wurden auf Insassen-PCs, Laptops oder Speichermedien in den Justizanstalten Gewaltdarstellungen gefunden?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

b.    Wenn ja, wie viele?

c.    Wenn ja, mit welchem Inhalt?

5.    Wurde auf Insassen-PCs oder Laptops in den Justizanstalten verbotene Internetnutzung festgestellt?

a.    Wenn ja, in welchen Justizanstalten?

b.    Wenn ja, wie oft?

6.    Das Überlassen von Laptops an Insassen wurde 2014 im Rahmen eines Computererlasses geregelt, wurde dieser seither überarbeitet?

a.    Wenn ja, was wurde geändert?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie viel IT-Leitbediener gibt es in den jeweiligen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

8.    Wurde schon ein IT-Forensiker der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für genau diesen Fachbereich zugezogenn der den IT-Leitbedienern Tipps zur Überprüfung der Geräte gibt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wann wird das gemacht?

9.    Wurden auch die rechtlichen Aspekte bei der Überprüfung der Geräte durch IT-Forensiker vorgestellt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wann wird das gemacht?

10. Wurde von den IT-Forensikern eine entsprechende schriftliche Dokumentation für die IT-Leitbediener zur Verfügung gestellt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, wann wird das gemacht?

11. Was ist die Sicherheitsüberlegung, dass Laptops und nicht Standgeräte für die Insassen erlaubt sind?