16948/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Ausbildungspflicht bis 18 für nichtösterreichische Staatsbürger

 

 

Bundesminister Kocher pumpt weiterhin Geld in die Massenzuwanderung in den Arbeitsmarkt. Im Budget für 2024 sind 75 Mio. Euro für ein neues Intensivprogramm für die Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten vorgesehen. Im Budget 2024 heißt es zudem:[1]

 

Die Ausbildungspflicht bis 18 dient u.a. der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen. Für die Umsetzung der Ausbildungspflicht werden jährlich 57,0 Mio. € bereitgestellt.

 

Die FPÖ hingegen will die Tendenz, dass das AMS immer mehr zu einem Ausländer-Arbeitsmarktservice wird, stoppen.

 

 

Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm richten an den Bundesminister Arbeit und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in die Ausbildungspflicht bis 18 bzw. in die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für österreichische Staatsbürger fließen?

2.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 1)

3.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in die Ausbildungspflicht bis 18 bzw. in die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für sonstige EU-Bürger fließen?

4.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 3)

5.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in die Ausbildungspflicht bis 18 bzw. in die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Drittstaatsangehörige fließen?

6.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 5)

7.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in die Ausbildungspflicht bis 18 bzw. in die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte fließen?

8.    Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 7)



[1] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/teilhefte/UG20/UG20_Teilheft_2024.pdf