16954/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Aktive Arbeitsmarktpolitik für nichtösterreichische Staatsbürger
Bundesminister Kocher pumpt weiterhin Geld in die Massenzuwanderung in den Arbeitsmarkt. Im Budget für 2024 sind 75 Mio. Euro für ein neues Intensivprogramm für die Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten vorgesehen. Im Budget 2024 heißt es zudem:[1]
Unter den Bedingungen eines erhöhten Arbeits- und Fachkräftemangels werden im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik schwerpunktmäßig arbeitsmarkt- und zukunftsorientierte Qualifizierungsförderungen forciert und weiterentwickelt. Zudem wird weiterhin die Verhinderung und Reduktion von Langzeitbeschäftigungslosigkeit angestrebt.
Die FPÖ hingegen will die Tendenz, dass das AMS immer mehr zu einem Ausländer-Arbeitsmarktservice wird, stoppen.
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm richten an den Bundesminister Arbeit und Wirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in aktive Arbeitsmarktpolitik für österreichische Staatsbürger fließen?
2. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 1)
3. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in aktive Arbeitsmarktpolitik für sonstige EU-Bürger fließen?
4. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 3)
5. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in aktive Arbeitsmarktpolitik für Drittstaatsangehörige fließen?
6. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 5)
7. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung sollen 2024 in aktive Arbeitsmarktpolitik für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte fließen?
8. Wie viele Budgetmittel des AMS bzw. der Arbeitsmarktförderung wurden hier in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 eingesetzt? (Frage 7)
9. Was floss 2020 bis 2023 in die schwerpunktmäßig arbeitsmarkt- und zukunftsorientierten Qualifizierungsförderungen (Fragen 2, 4, 6 und 8)?
10. Was floss 2020 bis 2023 in die Verhinderung und Reduktion von Langzeitbeschäftigungslosigkeit (Fragen 2, 4, 6 und 8)?