16955/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.11.2023
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm 

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Gewerberechtliche Konsequenzen aus dem Ergebnis finanzpolizeilicher Schwerpunktkontrollen im Handel im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Sozialversicherungsrecht

 

 

Finanzpolizei setzte Schwerpunktkontrollen im Handel: Mehr als 2,5 Mio. Euro Geldstrafen seit 2022[1]

Steuerfahndung geht mit Hausdurchsuchungen, Kontenöffnungen und Telefonüberwachungen gegen Abgabenbetrug vor

 

Wien (OTS) - Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung führt regelmäßig Schwerpunktaktionen in verschiedenen Branchen durch, so auch im Handel. Seit 2022 wurden bei insgesamt mehr als 3.600 Überprüfungen mehr als 1.000 Strafanträge gestellt. Das hatte Strafanträge in Höhe von über 2,5 Mio. Euro zur Folge. Die Steuerfahndung deckte zudem mehrere Fälle von Steuerhinterziehung in der Branche auf.

 

Die Preise im Handel sind seit vergangenem Jahr stark gestiegen, das war für Kundinnen und Kunden nicht immer nachvollziehbar. „Wenn Handelsbetriebe dann auch noch Gesetze bewusst nicht einhalten, ist die Grenze klar überschritten. Das Amt für Betrugsbekämpfung wird daher weiterhin Schwerpunktkontrollen durchführen, denn dieses Vorgehen ist schlicht und ergreifend nicht zu tolerieren“, so Finanzminister Magnus Brunner.

 

Die meisten durch die Finanzpolizei festgestellten Verstöße (ca. 650) betrafen das Ausländerbeschäftigungsgesetz gefolgt von Übertretungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (365). Bei den Kontrollen wurden zudem nahezu 1.200 Personen ohne Arbeitserlaubnis angetroffen.

 

Die meisten Straftatbestände wurden bei den Kontrollen in Wien festgestellt (441), gefolgt von Salzburg (158), Niederösterreich (122) und Oberösterreich (117). Dahinter liegen die Steiermark (77), Tirol (45), Vorarlberg (33), Kärnten (21) und das Burgenland (19). Die höchsten Strafen wurden in Wien beantragt (rund 900.000 Euro), danach kommen Salzburg und Oberösterreich (je ca. 465.000 Euro), Niederösterreich (ca. 315.000 Euro), die Steiermark (ca. 185.000 Euro), Tirol (ca. 102.000 Euro), Vorarlberg (ca. 42.000 Euro), das Burgenland (ca. 36.000 Euro) und Kärnten (ca. 21.000 Euro).

 

Steuerfahndung bekämpft Abgabenbetrug im Handel
Auch die Steuerfahndung geht investigativ gegen Abgabenbetrug in der Handelsbranche vor und hat seit 2022 40 Fälle wegen Steuerhinterziehung bearbeitet bzw. bearbeitet diese aktuell noch. Dabei wurden 43 Zwangsmaßnahmen wie z.B. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Kontoöffnungen durchgeführt. Nur auf den Lebensmittelhandel bezogen wurden 9 Fahndungsfälle mit 12 Zwangsmaßnahmen durchgeführt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Konsequenzen hat bzw. hatte die Feststellung der 365 Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz durch die Finanzpolizei gewerberechtlich für die betroffenen Handelsbetriebe bzw. deren gewerberechtlichen Geschäftsführer?

2.    Wie verteilen sich die gewerberechtlichen Geschäftsführer der Firmen im Zusammenhang mit den 365 Verstößen gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz auf österreichische Staatsbürger, sonstige EU-Bürger, Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte?

3.    Haben die Firmen, die gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verstoßen haben, auch Förderungen des Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten und wenn ja, welche und in welchem Zeitraum seit dem 1.1.2020?

4.    Wurden bzw. werden diese Förderungen des AMS zurückgefordert und wenn ja, wie ist hier der Status?

 

 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231024_OTS0029/finanzpolizei-setzte-schwerpunktkontrollen-im-handel-mehr-als-25-mio-euro-geldstrafen-seit-2022